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2331 (P) - Kriterien zur Bestimmung der Angemessenheit kontroverser Themen

VERWALTUNGSVERFAHREN Nr. 2331

KRITERIEN ZUR BESTIMMUNG DER ANGEMESSENHEIT VON KONTROVERSEN THEMEN

Lehrer sollten bei der Bestimmung der Angemessenheit des umstrittenen Themas für den Lehrplan und der Reife der Schüler ein gutes professionelles Urteilsvermögen an den Tag legen. Bei Zweifeln über die Angemessenheit ist die Angelegenheit an den Schulleiter/den stellvertretenden Schulleiter zu verweisen.

Probleme und Fragen zur Diskussion und zum Studium sollten für die Ziele und Ziele des Kurses relevant sein. Das für das Studium gewählte Thema sollte zu den Zielen des Schullehrplans beitragen.

Die Verantwortlichkeiten des Fachpersonals

1. Der Schulleiter trägt die oberste Verantwortung für die Verwaltung und Überwachung des Unterrichtsprogramms im Schulgebäude. Der Schulleiter muss sich über Kurse und Programme zu kontroversen Themen im Klaren sein und sollte für eine angemessene Aufsicht sorgen.

2. Der Schlüssel zur angemessenen Präsentation und Diskussion kontroverser Themen ist der Klassenlehrer. Die folgenden Richtlinien sollten vom Lehrer befolgt werden:

a. Der Lehrer als Moderator sollte kontroverse Themen sachlich behandeln, alternative Standpunkte aufzeigen und sicherstellen, dass die Hauptaspekte eines Themas ehrlich und respektvoll dargestellt werden.

b. Der Lehrer sollte sicherstellen, dass das Thema und die Behandlung im Rahmen der normalen Erwartungen an das Wissen, die Reife und die Kompetenz der beteiligten Schüler liegen.

c. Die Zeitzuteilung für das Studium eines Problems sollte eine angemessene Behandlung ermöglichen.

d. Altersgerechte Lernmaterialien und andere Lernhilfen, die alternative Sichtweisen darstellen, sollten leicht verfügbar sein.

Ein Lehrer sollte zunächst die Genehmigung des Bauleiters einholen, bevor er potenzielle Redner einlädt, in einer Klasse über kontroverse Themen zu sprechen. Lehrer sollten versuchen, einen oder mehrere Redner mit gegensätzlichen Standpunkten zu präsentieren. Referenten sollten die Gelegenheit nicht nutzen, um Studenten anzusprechen, um offen um die Mitgliedschaft in irgendeiner Organisation zu werben

Rechte und Pflichten der Studierenden in Bezug auf kontroverse Themen

1. Der Student hat das Recht, in einer von Voreingenommenheit und Vorurteilen freien Atmosphäre kontroverse Themen zu studieren, die zu den Kurszielen beitragen.

2. Der Schüler hat das Recht, sich seine eigene Meinung zu bilden und zu äußern, ohne seine Beziehung zum Lehrer oder zur Schule zu gefährden.                                                                                                  

3. Der Schüler hat das Recht auf Lernerfahrungen, die seinem Alter und seinem Kenntnisstand angemessen sind.

4. Der Schüler hat das Recht, Themen zu untersuchen, Zugang zu genauen Informationen zu haben, unter kompetenten Lehrern zu lernen und seine eigene Meinung ohne Androhung von Vorurteilen oder Diskriminierung zu bilden, zu vertreten und auszudrücken.

5. Die oben genannten Schülerrechte beinhalten entsprechende Schülerpflichten wie Höflichkeit und Höflichkeit gegenüber anderen Schülern, Lehrern und Gastrednern.

Rechte und Pflichten der Eltern/Erziehungsberechtigten  

1. Ein Kursplan, der von jedem Lehrer für jeden Kurs erstellt wird, wird den Eltern/Erziehungsberechtigten zu Beginn des Semesters zur Verfügung gestellt. Eltern/Erziehungsberechtigte sollten die Aufgaben und Unterrichtsmaterialien für die Klasse überprüfen. Wenn es Bedenken gibt, sollten die Eltern ein Treffen mit dem Klassenlehrer vereinbaren, um Fragen zu den Elementen des Lehrplans zu besprechen. Der Lehrer wird, soweit vernünftigerweise praktikabel, dem Wunsch der Eltern/Erziehungsberechtigten mit einer alternativen Aufgabe von gleichem Wert nachkommen.

2. Wenn die Eltern oder Erziehungsberechtigten im Voraus wissen, dass sie bestimmte Vorstellungen haben, denen sie ihr Kind nicht aussetzen möchten, können sie sich an die Schulleitung wenden. Der Schulleiter muss zusammen mit dem Klassenlehrer, soweit dies vernünftigerweise durchführbar ist, die Bedenken der Eltern/Erziehungsberechtigten berücksichtigen.

                                                                                                           Ausgestellt im April 2005

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