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Suchrichtlinien und -verfahren

2320 (P) - Exkursionen

VERWALTUNGSVERFAHREN Nr. 2320

AUSFLÜGE

Einführung & Definitionen

Der Zweck dieser Verfahren besteht darin, die Sicherheit aller Schüler, Mitarbeiter und Freiwilligen zu gewährleisten.

Exkursionen sind definiert als Reisen außerhalb des Schulgeländes unter der Aufsicht eines Mitarbeiters mit einem genehmigten Studiengang, um den Schülern eine direkte Lernerfahrung zu bieten, die im Klassenzimmer und/oder auf dem Campus nicht verfügbar ist. Der Transport zum und vom Standort erfolgt über zugelassene Distrikttransportmittel, die vom Distrikt im Namen der Schüler gesichert werden (z. B. Zug, Flugzeug oder andere Reisen), oder erfordert möglicherweise einen Fußweg zum und vom gewünschten Standort.

Eine Exkursion gilt als von der Schule gesponsert, wenn die Aktivität aus Distrikt- oder ASB-Mitteln finanziert wird, sie Teil des Bildungsprozesses ist oder von Schulangestellten im Rahmen ihrer offiziellen Rolle beaufsichtigt oder mit Personal ausgestattet wird. Eine Exkursion gilt als außerschulisch gefördert, wenn keine Schulmittel verwendet werden, die Aktivität nicht Teil oder Erweiterung einer Klassen- oder Schulaktivität ist, die Schule/der Bezirk in Werbematerialien nicht genannt wird, der Bezirk nicht für die Aufsicht zuständig ist , und die Exkursion findet nicht während der Schulzeit statt (siehe Richtlinien für nicht von der Schule gesponserte Ausflüge/Aktivitäten).

Richtlinien für von der Schule geförderte Exkursionen/Aktivitäten:

1. Die Genehmigung des Schulleiters/Administrators muss eingeholt und eingeholt werden, bevor Schüler und/oder Familien über die geplante Reise informiert werden.

2. Der betreuende Mitarbeiter muss sich mit dem/den Zielort(en) der Exkursion in Verbindung setzen, um spezifische Vorkehrungen für die Exkursion zu treffen, damit die gewünschte Aktivität mit den Unterrichts- und/oder Lernaktivitäten koordiniert werden kann.

3. Der betreuende Mitarbeiter muss das „Vorläufige Genehmigungsformular“ ausfüllen und mindestens vier Wochen vor der Exkursion dem Schulleiter und/oder dem Betreuer vorlegen. Reisen mit Aktivitäten mit höherem Risiko, Übernachtungen, Reisen ins Ausland (außer Umatilla County, Oregon) und Reisen ins Ausland müssen mindestens sechs Wochen vor der Reise eingereicht und vom Assistant Superintendent genehmigt werden.  

4. Nach der Genehmigung muss sich der betreuende Mitarbeiter mit dem zuständigen Front Office-Sekretär abstimmen, um die erforderlichen Transportunterkünfte mit der Transportabteilung über Trip Direct zu arrangieren (kein persönlicher/privater Transport ist für von der Schule gesponserte Exkursionen gemäß Vorstandsrichtlinie 6625 erlaubt).

5. Sobald die Reise genehmigt wurde, ist der betreuende Mitarbeiter für die Organisation der Verpflegung und des Gesundheitsdienstes verantwortlich. Bitte geben Sie Essensbestellungen beim Küchenleiter auf und benachrichtigen Sie die Schulkrankenschwester mindestens zwei Wochen vor der Exkursion.

6. Der betreuende Mitarbeiter ist verantwortlich für die Sicherstellung und Koordination einer zusätzlichen erwachsenen Betreuung für die Reise (ein Erwachsener auf maximal zehn Schüler). Zusätzliche Ausnahmen für Reisen mit höherem Risiko, Übernachtungen, Reisen ins Ausland und ins Ausland können vom Assistant Superintendent auf der Grundlage der folgenden Bestandteile der Reise gemacht werden:

a. Entfernung von der Schule und die Möglichkeit, zusätzliche Unterstützung für Notfälle oder unerwartete Umstände zu leisten.

b. Alter und Reifegrad der Schüler.

c. Art der Veranstaltung, einschließlich Dauer, Umgebung und Nähe zu anderen erwachsenen Aufsichtspersonen.

7. Jeder Schüler, der an einer Exkursion teilnimmt, muss eine „Eltern-/Erziehungsberechtigte-Exkursionsbeschreibung und -route“ erhalten und ein unterschriebenes „Eltern-/Erziehungsberechtigter-Exkursionsgenehmigungs-Zustimmungsformular“ zurücksenden.

Richtlinien für nicht von der Schule gesponserte Ausflüge/Aktivitäten:

Mitarbeiter, die Schülerreisen für nicht von der Schule gesponserte Ausflüge/Aktivitäten organisieren (z. B. EF Tours, Brightspark, ACIS), müssen Folgendes prüfen und einhalten:

1. Jegliche Reisekorrespondenz oder Werbung muss angeben, dass der Schulbezirk solche Reisen weder unterstützt noch sponsert. Der Distrikt erkennt die Rechte eines einzelnen Mitarbeiters an, sich an diesen Aktivitäten gewinnorientiert oder gemeinnützig zu beteiligen. Alle Bekanntmachungen müssen mit Zeit, Ort und Art anderer Bekanntmachungen außerhalb des Distrikts übereinstimmen.

2. Die Planung und Mittelbeschaffung für die Reise darf die Effektivität oder die zugewiesenen Verantwortlichkeiten des Mitarbeiters nicht beeinträchtigen und darf nicht während des Schultages oder der vertraglich vereinbarten Zeit durchgeführt werden.

3. Alle Versammlungen, die auf dem Gelände des Schulbezirks abgehalten werden, müssen sich an die Nutzungsvereinbarung des Walla Walla-Schulbezirks halten.

4. Der Walla Walla Schulbezirk übernimmt keine finanziellen Beiträge oder Verpflichtungen für die Reise. Gelder dürfen nicht in der Schule eingesammelt werden und können nicht in die Schul- oder ASB-Kasse eingezahlt werden.

5. Einzelpersonen sind für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich.

6. Es dürfen keine Materialien des Schulbezirks verwendet werden, um für die Reise/Aktivität zu werben.

Überarbeitet: Januar 2024

WALLA WALLA ÖFFENTLICHE SCHULEN • 364 South Park St. • Walla Walla, WA 99362 • Telefon: 509-527-3000 • Telefax: 509.529.7713

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