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2153 (P) - Nicht lehrplanbezogene Studentengruppen

VERWALTUNGSVERFAHREN Nr. 2153

NICHT LEHRPLANBEZOGENE STUDENTENGRUPPEN

Eine Gruppe von Schülern, die während der unterrichtsfreien Zeit eine Versammlung auf dem Schulgelände durchführen möchten, muss mindestens fünf Schulwerktage vor dem gewünschten Versammlungstermin beim Schulleiter einen Antrag stellen. Der Schulleiter wird dem Antrag mindestens zwei Schulwerktage vor dem geplanten Termin stattgeben oder ablehnen.

Der Antrag enthält:

A. Der Name jedes Schülers, der die Anfrage stellt,

B. Name des Monitors der vorgeschlagenen Gruppe (falls vorhanden),

C. Eine Beschreibung des vorgeschlagenen Treffens zusammen mit seinem erklärten Zweck,

D. Name(n) und Zugehörigkeit von Nicht-Studenten (falls vorhanden), die eingeladen werden,

E. Erklärungen, dass:

1. Studierende nehmen freiwillig an der Versammlung teil,

2. Nicht-Studenten dürfen zukünftige Meetings und/oder Aktivitäten nicht leiten, leiten, kontrollieren oder regelmäßig besuchen; und

F. Zeitpunkt und Häufigkeit der Treffen der vorgeschlagenen Gruppe.

Der Schulleiter wird dem Antrag mindestens zwei Schulwerktage vor dem geplanten Termin stattgeben oder ablehnen.

Der Schulleiter muss das nicht lehrplanbezogene Studententreffen oder die Aktivität genehmigen, vorausgesetzt dass:

A. Das Treffen ist freiwillig und wird von Studenten initiiert.

B. Die Schule oder ihre Mitarbeiter sind kein Sponsor der Gruppe.

C. Das Treffen wird den ordnungsgemäßen Betrieb der Schule nicht materiell und wesentlich beeinträchtigen.

D. Die Schüler sind für die Leitung, Kontrolle und Durchführung des Meetings verantwortlich. Gäste müssen angemeldet sein und dürfen keine regelmäßigen Teilnehmer sein.

E. Die Verwendung von Schulgeldern für andere als Neben- und/oder Überwachungskosten ist nicht gestattet.

F. Ein Mitarbeiter wird nicht zur Teilnahme gezwungen, wenn die Besprechung seiner Meinung widerspricht.

G. Die verfassungsmäßigen Rechte aller Personen werden respektiert.

Der Schulleiter stellt einen Versammlungsort zur Verfügung.

Überarbeitet: April 2018

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