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Suchrichtlinien und -verfahren

2145 (P) - Suizidprävention

VERWALTUNGSVERFAHREN Nr. 2145

Selbstmordprävention

A. Prävention

      Suizidpräventionsstrategien können Bemühungen zur Förderung eines positiven Schulklimas umfassen, das das Gefühl der Verbundenheit der Schüler mit der Schule und untereinander stärkt und sich durch fürsorgliches Personal und harmonische Beziehungen zwischen den Schülern auszeichnet, sind aber nicht darauf beschränkt.

      1. Gesundheitserziehungsprogramm für Studenten

            Das umfassende Gesundheitserziehungsprogramm des Distrikts fördert die gesunde geistige, emotionale und soziale Entwicklung der Schüler, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Entwicklung von Problemlösungsfähigkeiten, Bewältigungsfähigkeiten und Selbstwertgefühl. Eine entwicklungsgerechte Anleitung zur Suizidprävention wird in den Lehrplan für die Gesundheitserziehung aufgenommen und soll den Schülern helfen, Anzeichen von Depressionen und selbstzerstörerischem Verhalten zu erkennen und zu analysieren sowie zu verstehen, wie Gefühle von Depression, Verlust, Isolation, Unzulänglichkeit und Angst dazu führen können zu Selbstmordgedanken;

            a. Identifizieren Sie Alternativen zum Suizid und entwickeln Sie Bewältigungs- und Belastbarkeitsfähigkeiten;

            b. Lernen Sie zuzuhören, Gefühle zu teilen und sich Hilfe zu holen, wenn Sie mit Freunden kommunizieren, die Anzeichen von Selbstmordabsicht zeigen; und

            c. Identifizieren Sie vertrauenswürdige Erwachsene, schulische Ressourcen und/oder kommunale Kriseninterventionsressourcen, bei denen Jugendliche Hilfe erhalten können, und erkennen Sie an, dass es kein Stigma gibt, das mit der Suche nach Diensten für psychische Gesundheit, Drogenmissbrauch und/oder Suizidprävention verbunden ist.

      2. Verantwortlichkeit der Studierenden

            Der Distrikt ermutigt Schüler, einen Lehrer, Schulleiter, Berater oder einen anderen Erwachsenen zu benachrichtigen, wenn sie unter Depressionen oder Selbstmordgedanken leiden oder wenn sie die Verzweiflung oder Selbstmordabsichten eines anderen Schülers vermuten oder davon wissen. Gegebenenfalls wird der Distrikt Schüler einsetzen, um ihre Mitschüler aufzuklären, damit sie die Warnzeichen für suizidales Verhalten erkennen und einen suizidgefährdeten Erwachsenen um Hilfe bitten.

      3. Mitarbeiterschulung

            Das Suizidpräventionstraining des Distrikts wird den Mitarbeitern helfen, suizidgefährdete Schüler zu identifizieren und darauf zu reagieren. Die Schulung wird unter der Leitung eines Bezirksberaters/Psychologen und/oder in Zusammenarbeit mit einer oder mehreren kommunalen Einrichtungen für psychische Gesundheit oder öffentliche Gesundheit angeboten. Es kann Informationen enthalten über:

 

            a. Identifizierung von Risikofaktoren wie frühere Suizidversuche, Depressionen oder psychische Erkrankungen in der Vorgeschichte, Drogenprobleme, Mobbing und Belästigung, Suizid oder Gewalt in der Familienanamnese, Isolationsgefühle, zwischenmenschliche Konflikte, ein kürzlich aufgetretener schwerer Stressor oder Verlust, familiäre Instabilität und andere Faktoren ;

            b. Warnzeichen, die auf Selbstmordabsichten hindeuten können, einschließlich Veränderungen im Aussehen, in der Persönlichkeit oder im Verhalten der Schüler;

            c. Schul- und Gemeinderessourcen/-dienste; und

            d. Distriktverfahren zum Eingreifen, wenn ein Schüler versucht, droht, Selbstmord begeht oder andere Anzeichen zeigt.

      4. Präventionsplanung des Auftraggebers/Bevollmächtigten

            Schulverwaltungsteams werden bestimmte Personen benennen, die bei einer Suiziddrohung umgehend kontaktiert werden, darunter der Schulberater, Psychologe, Krankenschwester, Schulleiter, die Eltern/Erziehungsberechtigten des Schülers und, falls erforderlich, die örtlichen Strafverfolgungs- oder Psychiatriebehörden. Der Schulleiter oder Berater entwickelt einen Wiedereinstiegsplan, einschließlich eines Unterstützungsplans für Schüler/Mitarbeiter nach einem Suizidversuch.

B. Eingriff

      Wann immer ein Mitarbeiter Suizidabsichten eines Schülers vermutet oder davon Kenntnis hat, wird er/sie geeignete Schritte unternehmen, um den Schüler zu unterstützen, unverzüglich den Schulleiter oder Schulberater benachrichtigen und verlangen, dass das zuständige Schulpersonal ein erstes Risikogespräch führt. Der Schulleiter oder Betreuer benachrichtigt dann so schnell wie möglich die Eltern/Erziehungsberechtigten des Schülers, es sei denn, die Benachrichtigung der Eltern würde die Sicherheit des Schülers gefährden. Der Distrikt kann den Schüler auch an Ressourcen für psychische Gesundheit in der Gemeinde verweisen. Darüber hinaus stellt der Schulleiter oder Beauftragte die körperliche Sicherheit des Schülers gegebenenfalls durch eine der folgenden Maßnahmen sicher:

      1. Sofort ärztliche Behandlung sicherstellen, wenn ein Suizidversuch stattgefunden hat;

      2. Sichere Nothilfe bei aktiver Suizidandrohung;

      3. den Schüler unter ständiger Aufsicht eines Erwachsenen zu halten, bis die Eltern/Erziehungsberechtigten und/oder der zuständige Betreuer oder die entsprechende Agentur kontaktiert werden können und die Möglichkeit haben, einzugreifen;

      4. Dokumentieren Sie den Vorfall und die Verfügung so schnell wie möglich schriftlich;

      5. rechtzeitige Rücksprache mit dem Elternteil/Erziehungsberechtigten und dem Schüler, um bei Bedarf Überweisungen an geeignete Dienste bereitzustellen;

      6. Zugang zu Beratern oder anderem geeigneten Personal gewähren, um Schülern und Mitarbeitern, die direkt oder indirekt in den Vorfall verwickelt sind, zuzuhören und sie zu unterstützen; oder

      7. Bieten Sie allen, die auf den Vorfall reagieren, die Möglichkeit, eine Nachbesprechung durchzuführen, die Wirksamkeit der verwendeten Strategien zu bewerten und Empfehlungen für zukünftige Maßnahmen zu geben.

C. Verantwortung der Eltern

      Wenn festgestellt wird, dass ein Schüler gefährdet ist, kontaktiert der Schulleiter oder Beauftragte die Eltern/Erziehungsberechtigten und:

      1. Fragen Sie die Eltern/Erziehungsberechtigten, ob sie sich des Geisteszustands des Schülers bewusst sind;

      2. Fragen Sie den Elternteil/Erziehungsberechtigten, wie er/sie psychologische Beratung oder angemessene Unterstützung für den Schüler erhalten kann;

      3. Geben Sie gegebenenfalls Namen von Beratungsstellen in der Gemeinde an und bieten Sie an, die Überweisung zu erleichtern;

      4. Bestimmen Sie die Absicht der Eltern/Erziehungsberechtigten, angemessene Dienste für den Schüler zu suchen; und

      5. Besprechen Sie den Wiedereintritt des Schülers in die Schule.

D. Nach dem Ereignis

      Für den Fall, dass ein Suizid stattfindet oder versucht wird, wird der Schulleiter oder Beauftragte die im Schulsicherheitsplan enthaltenen Kriseninterventionsverfahren befolgen. Nach Rücksprache mit dem Superintendenten oder Beauftragten und den Eltern/Erziehungsberechtigten des Schülers über Tatsachen, die in Übereinstimmung mit den Gesetzen zur Vertraulichkeit von Informationen aus Schülerunterlagen preisgegeben werden können, kann der Schulleiter oder Beauftragte Schülern, Eltern/Erziehungsberechtigten und Mitarbeitern Informationen, Beratung und Informationen zur Verfügung stellen /oder Überweisungen an kommunale Einrichtungen nach Bedarf. Schulverwalter können Unterstützung von Schulberatern oder anderen Fachleuten für psychische Gesundheit erhalten, um zu bestimmen, wie der Selbstmord oder Selbstmordversuch am besten mit Schülern und Mitarbeitern besprochen werden kann. Nach einem Suizid wird der Distrikt auch die Auswirkungen auf alle Schulen und die lokale Gemeinschaft bewerten und angemessene Informationen und Unterstützung bereitstellen.

E. Kommunikation

      Die Suizidpräventionsrichtlinien und -verfahren des Distrikts sowie der Kriseninterventionsplan werden allen Mitarbeitern, Schülern und der Gemeinde über die Handbücher für Schüler, Mitarbeiter, Freiwillige und Eltern/Erziehungsberechtigte sowie in Schul- und Bezirksbüros zur Verfügung stehen. Alle Anfragen nach spezifischen Informationen zu einem Vorfall werden an den Bauherrn oder Beauftragten gerichtet.

F. Ressourcen

      Der Distrikt wird Schulberater, die Krisentelefon-Hotline, Ärzte/Gesundheitsdienstleister, Spezialisten für psychische Gesundheit, Trainer und Jugendleiter, Eltern und Geistliche als Ressourcen für Prävention und Intervention nutzen. Der Distrikt wird auch Partnerschaften mit kommunalen Organisationen und Agenturen entwickeln und eine Absichtserklärung mit mindestens einem dieser Programme zur Überweisung von Studenten an Unterstützungsdienste eingehen. Zu den Community-Ressourcen gehören:

      1. Präventionsressourcen:

            a. Washington Youth Suicide Prevention Program, www.yspp.org, 206-297-5922;

            b. Gesundheitsministerium des US-Bundesstaates Washington, www.doh.wa.gov/preventsuicide; 360-236-2800;

            c. ESD 123 Präventions-/Interventionsspezialist: Amy Smith; asmith@esd123.org

            d. 211-System – Dies ist ein Informationsvermittlungsdienst, der Sie bei der Bereitstellung von Ressourcen in Ihrer Gemeinde unterstützt.

      2. Ressourcen für die Krisenreaktion:

            a. Notruf: 911

            b. Lokale Krisenhotline: 509-524-2999

            c. National LifeLine: 1-800-273 und Talk (8255)

            d. Umfassendes Zentrum für psychische Gesundheit: 524-2920

Ausgabe: Oktober 2016

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