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Suchrichtlinien und -verfahren

2104 (P) - Bundes- und/oder staatlich finanzierte Sonderprogramme

VERWALTUNGSVERFAHREN Nr. 2104

BUNDES- UND/ODER LANDEFÖRDERTE SONDERPROGRAMME

Spezielle Unterrichtsprogramme

Anträge auf Sondermittel oder kategoriale Zuschüsse müssen auf den Bedürfnissen der Studenten, Mitarbeiter oder Einrichtungen innerhalb des Distrikts basieren. Solche Anträge können sich auf die Programmanforderungen eines bestimmten Gebäudes oder des Bezirks als Ganzes beziehen. Jeder Antrag auf Sonderförderung sollte folgende Punkte adressieren:

A. Bedürfnisse: Der Vorschlag sollte die spezifischen Bedürfnisse, die angegangen werden sollen, identifizieren und/oder dokumentieren.

B. Ziele: Die genannten Bedürfnisse sollten in Ziele umgewandelt werden. Was will das Projekt erreichen?

C. Verfahren: Der Aktionsplan sollte vorgelegt werden. Wie werden die Ziele erreicht?

D. Auswertung: Welche Art von Daten werden erhoben? Wer wird es sammeln?

Der Vorschlag sollte auch ein vorläufiges Budget enthalten, in dem die vorgeschlagenen Ausgaben und Einnahmen aufgeführt sind. Es sollte auch eine Zeitleiste enthalten sein, die die Einreichungsfrist, das Genehmigungsdatum der Förderagentur und die Daten des Projektstatusberichts zeigt. Der Verfasser des Antrags muss alle Distriktverpflichtungen identifizieren, die sich aus der Sicherstellung einer Zuschussvergabe ergeben.

Der Schulleiter muss den Vorschlag genehmigen, bevor er beim Bezirksamt eingereicht wird. Anträge sind mindestens zwei Wochen vor der Abgabe an den Vorstand bei der Schulleitung einzureichen.

Wenn ein Projekt genehmigt wird, erhält die Geschäftsstelle eine Kopie des Zuschussbescheids und legt die entsprechenden Abrechnungsverfahren für die Durchführung des Sonderprogramms fest.

Ausgestellt: September 2003

Überarbeitet: Februar 2018

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