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2029 (P) - Tiere als Teil des Unterrichtsprogramms

VERWALTUNGSVERFAHREN Nr. 2029

TIERE ALS TEIL DES LEHRPROGRAMMS

Vor der Genehmigung oder Ablehnung von Anträgen auf Aufnahme von Tieren in das Unterrichtsprogramm der Schule prüft der Schulleiter die folgenden Punkte:

A. Ob durch die Einbeziehung des Tieres in das Unterrichtsprogramm ein erzieherischer Nutzen erzielt werden kann;

B. ob es einen geeigneten Plan zur Bekämpfung des Tieres gibt, insbesondere bei Wild- oder Gifttieren;

C. Dass alle gesundheitlichen Bedenken, die Schüler, Mitarbeiter oder andere Tiere betreffen, gründlich behandelt wurden, z. B. Allergien, der Impfstatus des Tieres, falls relevant, oder die Übertragung von Krankheiten durch das Tier;

D. Gesundheit, Sicherheit und Wohlbefinden des Tieres wurden angemessen bewertet; und

E. Hygienefragen wurden angesprochen, einschließlich der Behandlung tierischer Abfälle und der persönlichen Hygiene von Studenten oder Mitarbeitern, die mit den Tieren in Kontakt kommen.

Ausgabe: November 2017

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