6970 - Benennung von Schulen und Einrichtungen
VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 6970
SCHULEN UND EINRICHTUNGEN BENENNEN
Die endgültige Entscheidung über die Benennung, Umbenennung oder Änderung des Namens neuer und/oder bestehender Einrichtungen obliegt dem Vorstand auf Empfehlung des Superintendenten.
Nur wenn neue Schulen gebaut werden, eine bedeutende neue oder renovierte Infrastruktur hinzugefügt wird, eine wesentliche Änderung der Gebäudenutzung erfolgt oder erhebliche finanzielle Zuwendungen zur Unterstützung neuer und/oder renovierter Infrastruktur bereitgestellt werden, wird der Vorstand die Benennung der Einrichtungen in Betracht ziehen.
Das Benennen von Gedenkstätten, Gedenken oder Umbenennen bestehender Einrichtungen, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, wird vom Vorstand nicht berücksichtigt.
Wenn die Benennung neuer Bezirksgebäude und/oder aktueller Einrichtungen in Betracht gezogen wird, werden sie nach Personen benannt, die auf nationaler oder lokaler Ebene in den Bereichen Bildung, Kunst und Wissenschaft, Politik, militärische Errungenschaften und Staatskunst, nach früheren US-Präsidenten oder nationalen Senatoren Washingtons oder Vertreter, nach den geografischen Merkmalen des Gebiets, in dem sich die Einrichtung befindet, oder in Anerkennung wesentlicher finanzieller Beiträge zu dem spezifischen Projekt. Sie werden nicht nach Personen benannt, die in den letzten 2 Jahren für den Schulbezirk gearbeitet haben.
Rechtliche Hinweise:
Basierend auf „Best Practices“ gemäß der Washington State School Directors Association
Angenommen: 19. Februar 2013
Überarbeitet: 15. November 2016