6955 – Führung von Aufzeichnungen
Police Nr. 6955
Die Führung angemessener Aufzeichnungen ist von entscheidender Bedeutung für das künftige Einrichtungsprogramm innerhalb des Distrikts und für die Beilegung von Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit einem Bauprojekt auftreten können.
Der Superintendent bewahrt alle Berichte, Dokumente und Pläne auf, die sich auf ein bestehendes oder vorgeschlagenes Projekt beziehen. Die Aufzeichnungen müssen Kopien der gesamten Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Projekt enthalten. Der Superintendent muss vom Architekten, Ingenieur, Auftragnehmer oder anderen Parteien mindestens Folgendes verlangen, sobald diese verfügbar sind:
- Inspektions- und Fortschrittsberichte;
- Ergebnisse von Prüfungen der Materialqualität und -zusammensetzung usw.;
- Zeichnungen von Gebäuden und Grundstücken;
- Beförderungsaufzeichnungen, Titelsuche, Aufzeichnungen über die Ausgabe von Anleihen und alle Lizenzen und Rechtsdokumente, die gemäß dem Projekt ausgestellt oder ausgeführt wurden;
- Garantien und Gewährleistungen; und
- Andere für das Projekt relevante Papiere, wie z. B. das Protokoll der Vorstandsbeschlüsse.
Rechtliche Hinweise: |
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RCW |
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39.04.020 |
Pläne und Spezifikationen -- Schätzungen -- Veröffentlichungen -- Notfälle |
39.04.040 |
Nach Plänen auszuführende Arbeiten -- Zusatzpläne |
39.04.070 |
Rechnung und Kostenaufstellung |
39.04.080 |
Einzureichende beglaubigte Kopie - Zertifikat des Ingenieurs |
39.04.100 |
Zur öffentlichen Einsicht zugängliche Aufzeichnungen - beglaubigte Kopien |
Erste Lesung: 19. Februar 2002
Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002