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Suchrichtlinien und -verfahren

6920 - Bauplanung

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 6920

BAUENTWURF

Die Einrichtungen werden so gestaltet, dass sie den Bildungs- und Unterrichtsbedürfnissen des Distrikts gerecht werden. Die professionelle Erfahrung und das Urteilsvermögen des Personals werden bei der Entwicklung solcher Bildungsspezifikationen genutzt. Das Gesetz schreibt vor, dass der Zugänglichkeit des Bildungsprogramms durch Studierende beiderlei Geschlechts und Menschen mit Behinderungen besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Der Bauleiter achtet darauf, dass bei allen Bauvorhaben die Anforderungen an die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen und die Vergleichbarkeit zwischen den Geschlechtern eingehalten werden.

Nachdem festgestellt wurde, dass ein Bedarf an neuen oder verbesserten Einrichtungen besteht, wird der Vorstand unter Anleitung seines professionellen Personals die folgenden Prozesse durchführen:

A. Beauftragung von Baumanagementdiensten;

B. Wählen Sie einen Architekten aus;

C. Überprüfung einer Standortbewertung, einschließlich einer Bewertung vorhandener Einrichtungen, falls vorhanden, auf dem Standort;

D. Entwicklung von Bildungsspezifikationen unter Berücksichtigung von Unterrichtsbedürfnissen und verfügbaren finanziellen Ressourcen;

E. Überprüfung und Genehmigung eines vom Architekten erstellten schematischen Entwurfs, um sicherzustellen, dass die neue oder umgebaute Einrichtung oder ein Teil einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen leicht zugänglich und nutzbar ist;

F. Überprüfung einer werttechnischen Studie und Baubarkeitsprüfung und Genehmigung des Bauentwurfs einschließlich Bauschätzungen;

G. Ausschreibung; und

H. Überprüfen und genehmigen Sie den endgültigen Bauvertrag.

Der Vorstand wird die im Vertrag zwischen dem Architekten und dem Schulbezirk festgelegten Bedingungen einhalten.

 

 

 

Rechtliche Hinweise:

RCW 39.35 Energieeinsparung bei der Gestaltung öffentlicher Einrichtungen

42 USC 12101 et. seq. Americans with Disabilities Act

WAC 392-343-080 Werttechnische Studien, Baubarkeitsprüfungen und Bauinbetriebnahme – Anforderungen und Definitionen

WAC 392-343-102 Bauleitung

WAC 392-344-065 Value-Engineering-Verträge

WAC 392-344-066 Konstruierbarkeitsprüfungsverträge

WAC 392-344-075 Verträge – Einreichung

Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002

Überarbeitet: 18. Dezember 2012; 27. Februar 2018

 

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