6920 - Bauplanung
VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 6920
Die Einrichtungen werden so gestaltet, dass sie den Bildungs- und Unterrichtsbedürfnissen des Distrikts gerecht werden. Die professionelle Erfahrung und das Urteilsvermögen des Personals werden bei der Entwicklung solcher Bildungsspezifikationen genutzt. Das Gesetz schreibt vor, dass der Zugänglichkeit des Bildungsprogramms durch Studierende beiderlei Geschlechts und Menschen mit Behinderungen besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Der Bauleiter achtet darauf, dass bei allen Bauvorhaben die Anforderungen an die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen und die Vergleichbarkeit zwischen den Geschlechtern eingehalten werden.
Nachdem festgestellt wurde, dass ein Bedarf an neuen oder verbesserten Einrichtungen besteht, wird der Vorstand unter Anleitung seines professionellen Personals die folgenden Prozesse durchführen:
A. Beauftragung von Baumanagementdiensten;
B. Wählen Sie einen Architekten aus;
C. Überprüfung einer Standortbewertung, einschließlich einer Bewertung vorhandener Einrichtungen, falls vorhanden, auf dem Standort;
D. Entwicklung von Bildungsspezifikationen unter Berücksichtigung von Unterrichtsbedürfnissen und verfügbaren finanziellen Ressourcen;
E. Überprüfung und Genehmigung eines vom Architekten erstellten schematischen Entwurfs, um sicherzustellen, dass die neue oder umgebaute Einrichtung oder ein Teil einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen leicht zugänglich und nutzbar ist;
F. Überprüfung einer werttechnischen Studie und Baubarkeitsprüfung und Genehmigung des Bauentwurfs einschließlich Bauschätzungen;
G. Ausschreibung; und
H. Überprüfen und genehmigen Sie den endgültigen Bauvertrag.
Der Vorstand wird die im Vertrag zwischen dem Architekten und dem Schulbezirk festgelegten Bedingungen einhalten.
Rechtliche Hinweise:
RCW 39.35 Energieeinsparung bei der Gestaltung öffentlicher Einrichtungen
42 USC 12101 et. seq. Americans with Disabilities Act
WAC 392-343-080 Werttechnische Studien, Baubarkeitsprüfungen und Bauinbetriebnahme – Anforderungen und Definitionen
WAC 392-343-102 Bauleitung
WAC 392-344-065 Value-Engineering-Verträge
WAC 392-344-066 Konstruierbarkeitsprüfungsverträge
WAC 392-344-075 Verträge – Einreichung
Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002
Überarbeitet: 18. Dezember 2012; 27. Februar 2018