6905 - Standortakquise
VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 6905
Es ist die Pflicht und Verantwortung des Bildungsausschusses, Immobilien zu kaufen und zu verkaufen, um den aktuellen Bedarf des Bezirks zu decken. Der Grundstückserwerb muss mit dem strategischen Plan des Distrikts und dem langfristigen Einrichtungsplan übereinstimmen. Der Grundstückserwerb erfolgt in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Statuten des Staates Washington.
Rechtliche Hinweise: |
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RCW |
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8.16 |
Eminent Domain nach Schulbezirken |
28A.335.130 |
Immobilien – Verkauf – Verwendung des Erlöses |
28A.335.090 |
Übertragung und Erwerb von Eigentum-- Verwaltung |
74.46.020 |
Definitionen |
Erste Lesung: 19. Februar 2002
Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002