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Suchrichtlinien und -verfahren

6890 - Einhaltung des staatlichen Umweltgesetzes

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 6890

EINHALTUNG DES STAATLICHEN UMWELTPOLITIKGESETZES 

Der Distrikt übernimmt seine Verantwortung, wie sie von der Washington State Legislature im Staat beschrieben wird
Environmental Policy Act, insbesondere Kapitel 43.21C.

ANNAHME DURCH VERWEIS. Um seinen Verantwortlichkeiten gemäß dem State Environmental Policy Act nachzukommen, verabschiedet der Distrikt durch Bezugnahme die folgenden Abschnitte oder Unterabschnitte von Kapitel 197-11 des Washingtoner Verwaltungsgesetzes.

WAC 197-11-040: Definitionen

-050: Lead-Agentur
-055: Timing des SEPA-Prozesses
-060: Inhalt der Umweltprüfung
-070: Einschränkungen bei Aktionen während des SEPA-Prozesses
-080: Unvollständige oder nicht verfügbare Informationen
-090: Belege
-100: Erforderliche Informationen von Bewerbern
-300: Zweck dieses Teils
-305: Kategorische Ausnahmen
-310: Schwellwertermittlung erforderlich
-315: Umweltcheckliste
-330: Schwellenbestimmungsprozess
-335: Zusätzliche Informationen
-340: Bestimmung der Bedeutungslosigkeit (DNS)
-350: Geminderter DNS
-360: Bestimmung der Signifikanz (DS)/Einleitung Scoping
-390: Auswirkung der Schwellwertbestimmung
-400: Zweck des EIS
-402: Allgemeine Anforderungen
-405: EIS-Typen
-406: EIS-Timing
-408: Geltungsbereich
-410: Erweiterter Geltungsbereich (Optional)
-420: EIS-Vorbereitung
-425: Stil und Größe
-430: Formatieren
-435: Anschreiben oder Memo
-440: EIS-Inhalte
-442: Inhalt des EIS zu Nichtprojektvorschlägen
-443: EIS-Inhalte bei vorherigem Nichtprojekt-EIS
-444: Elemente der Umwelt
-448: Beziehung zu EIS zu anderen Überlegungen
-450: Kosten-Nutzen-Analyse
-455: Ausgabe von DEIS
-460: Ausgabe von FEIS
-500: Zweck dieses Teils
-502: Einladender Kommentar
-504: Verfügbarkeit und Kosten von Umweltdokumenten
-508: SEPA-Register
-535: Öffentliche Anhörungen und Versammlungen
-545: Wirkung ohne Kommentar
-550: Spezifität von Kommentaren
-560: FEIS-Antwort auf Kommentare
-570: Kosten der konsultierten Agentur zur Unterstützung der federführenden Agentur
-600: Wann sollten vorhandene Umweltdokumente verwendet werden?
-610: Verwendung von NEPA-Dokumenten
-620: Ergänzende Umweltverträglichkeitserklärung - Verfahren
-625: Nachträge - Verfahren
-630: Adoption - Verfahren
-635: Aufnahme durch Verweis - Verfahren
-640: Kombinieren von Dokumenten
-650: Zweck dieses Teils
-655: Implementierung
-660: Materielle Autorität und Milderung
-680: Berufungen
-700: Definitionen
-702: Akt
-704: Aktion
-706: Nachtrag
-708: Adoption
-710: Betroffener Stamm
-712: Beeinflussend
-714: Agentur
-716: Antragsteller
-718: Bebaute Umgebung
-720: Kategorische Befreiung
-722: Konsolidierte Beschwerde
-724: Konsultierte Agentur
-726: Kosten-Nutzen-Analyse
-728: Landkreis/Stadt
-730: Entscheidungsträger
-732: Abteilung
-734: Bestimmung der Bedeutungslosigkeit (DNS)
-736: Signifikanzbestimmung (DS)
-738: EIS
-740: Umwelt
-742: Umweltcheckliste
-744: Umweltdokument
-746: Umweltprüfung
-748: Umweltsensibler Bereich
-750: Erweiterter Geltungsbereich
-752: Auswirkungen
-754: Aufnahme durch Bezugnahme
-756: Von Wasser bedeckte Länder
-758: Lead-Agentur
-760: Lizenz
-762: Lokale Agentur
-764: Große Aktion
-766: Geminderter DNS
-768: Milderung
-770: Natürliche Umgebung
-772: NEPA
-774: Nicht-Projekt
-776: Phasenweise Überprüfung
-778: Vorbereitung
-780: Privates Projekt
-782: Wahrscheinlich
-784: Vorschlag
-786: Vernünftige Alternative
-788: Angemessener Beamter
-790: SEPA
-792: Geltungsbereich
-793: Geltungsbereich
-794: Signifikant
-796: Staatliche Behörde
-797: Schwellenbestimmung
-799: Zugrunde liegende staatliche Maßnahme
-800: Kategorische Ausnahmen
-880: Notfälle
-890: Petition an DOE, Ausnahmen zu ändern
-900: Zweck dieses Teils
-912 Verfahren konsultierter Stellen
-916: Anwendung auf laufende Aktionen
-918: Mangel an Agenturverfahren
-920: Agenturen mit Umweltexpertise
-922: Regeln der federführenden Agentur
-924: Ermittlung der federführenden Stelle
-926: Lead Agency für Regierungsvorschläge
-928: Federführende Agentur für öffentliche und private Vorschläge
-930: Federführende Agentur für private Projekte mit einer zuständigen Agentur
-932: Führende Agentur für private Projekte, die Lizenzen von mehr als einer Agentur erfordern, wenn eine der Agenturen ein Landkreis/eine Stadt ist
-934: Leitende Agentur für private Projekte, die Lizenzen von einer lokalen Agentur, nicht von einem Landkreis/einer Stadt, und einer oder mehreren staatlichen Agenturen erfordern
-936: Lead Agency für private Projekte, die Lizenzen von mehr als einer staatlichen Behörde erfordern
-938: Leitende Agenturen für spezifische Vorschläge
-940: Übertragung des Lead-Agentur-Status auf eine Landesbehörde
-942: Vereinbarungen über den Lead-Agency-Status
-944: Vereinbarungen über die Aufteilung der Aufgaben der federführenden Agentur
-946: DOE-Beilegung von Streitigkeiten der federführenden Agentur
-948: Übernahme des Lead Agency Status
-960: Umweltcheckliste
-965: Adoptionsbescheid
-970: Bestimmung der Bedeutungslosigkeit (DNS)
-980: Feststellung der Bedeutung und Scoping-Hinweis (DS)
-985: Mitteilung über die Übernahme des Lead Agency-Status
-990: Aktionshinweis

ZUSÄTZLICHE DEFINITIONEN. Zusätzlich zu den in WAC 197-11-700 bis 197-11-799 enthaltenen Definitionen haben die folgenden Begriffe die folgenden Bedeutungen, sofern der Kontext nichts anderes angibt:

    1. Kreis. Bezirk bezeichnet den Walla Walla School District No.140, Walla Walla County, Bundesstaat Washington.
    2. SEPA-Regeln. SEPA-Regeln bedeutet Kapitel 197-11 WAC, das vom Council on Environmental Policy angenommen wurde.

Die hier dargelegten Richtlinien und Ziele ergänzen die in der bestehenden Genehmigung des Distrikts enthaltenen. Der Distrikt legt die folgenden Kriterien als Grundlage für die Ausübung der Autorität in Bezug auf fest
Umweltprobleme. Der Distrikt muss alle praktikablen Mittel im Einklang mit anderen wesentlichen Erwägungen der Staatspolitik einsetzen, um Pläne, Funktionen, Programme und Ressourcen zu verbessern und zu koordinieren, damit der Staat und seine Bürger:

    1. Erfüllen Sie die Verantwortung jeder Generation als Treuhänder der Umwelt für nachfolgende Generationen;
    2. Gewährleistung einer sicheren, gesunden, produktiven und ästhetisch und kulturell ansprechenden Umgebung für alle Menschen in Washington;
    3. Erzielen Sie das breiteste Spektrum an vorteilhaften Nutzungen der Umwelt ohne Beeinträchtigung, Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko oder andere unerwünschte und unbeabsichtigte Folgen;
    4. Bewahren Sie wichtige historische, kulturelle und natürliche Aspekte unseres nationalen Erbes;
    5. Bewahren Sie, wo immer möglich, ein Umfeld, das Vielfalt und Vielfalt individueller Wahlmöglichkeiten unterstützt;
    6. Ein Gleichgewicht zwischen Bevölkerungs- und Ressourcennutzung erreichen, das einen hohen Lebensstandard und eine breite Teilung der Lebensannehmlichkeiten ermöglicht; und
    7. Steigern Sie die Qualität nachwachsender Rohstoffe und nähern Sie sich dem maximal erreichbaren Recycling erschöpfbarer Ressourcen.

Der Distrikt erkennt an, dass jede Person ein grundlegendes und unveräußerliches Recht auf eine gesunde Umwelt hat und dass jede Person die Verantwortung hat, zur Erhaltung und Verbesserung der Umwelt beizutragen.

KRITISCHE BEREICHE

Bei seinen Maßnahmen respektiert der Distrikt kritische Gebiete und ihre modifizierten Ausnahmekriterien, die von den lokalen Regierungen gemäß dem Growth Management Act, Kapitel 36.70A RCW, angenommen und angezeigt wurden.

Einwirkungen, die ganz oder teilweise in einem kritischen Bereich liegen sollen, sind nicht anders zu behandeln als andere Einwirkungen nach diesen Richtlinien. Für alle derartigen Maßnahmen ist eine Schwellenwertbestimmung vorzunehmen, und ein EIS ist nicht automatisch für einen Vorschlag erforderlich, nur weil er für einen Standort in einem kritischen Bereich vorgeschlagen wird.

VERWENDUNG VON AUSNAHMEN

Bei der Feststellung, ob ein Vorschlag von SEPA ausgenommen ist, muss der Bezirk die von der Stadt oder dem Landkreis gemäß WAC 197-11-800 (1) festgelegten Schwellenwerte für Quadratmeterzahl und Parkplätze einhalten. Um festzustellen, ob ein Vorschlag ausgenommen ist oder nicht, Der Distrikt ermittelt den Gesamtumfang des Vorschlags und die erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Wenn ein Vorschlag eine Reihe von Maßnahmen umfasst, die physisch oder funktional miteinander verbunden sind, von denen einige ausgenommen sind und andere nicht, ist der Vorschlag nicht ausgenommen und der Distrikt muss eine Schwellenwertbestimmung durchführen.

Wenn ein Vorschlag sowohl steuerbefreite als auch nicht steuerbefreite Maßnahmen umfasst, können steuerbefreite Maßnahmen in Bezug auf den Vorschlag genehmigt werden, bevor die Verfahrensanforderungen dieser Leitlinien erfüllt werden, vorbehaltlich der folgenden Einschränkungen:

    1. Vor Erfüllung der verfahrensrechtlichen und materiellrechtlichen Anforderungen darf keine nicht freigestellte Handlung zugelassen werden;
    2. Es dürfen keine Maßnahmen genehmigt werden, die den Distrikt unwiderruflich dazu verpflichten, eine nicht freigestellte Maßnahme zu genehmigen oder zu genehmigen;
    3. Der Distrikt kann die Genehmigung einer steuerbefreiten Maßnahme verweigern, die zu einer Änderung der physischen Umgebung führen würde, wenn solche Änderungen zwecklos wären, wenn die spätere Genehmigung einer nicht steuerbefreiten Maßnahme nicht gesichert ist; und
    4. Der Bezirk kann die Genehmigung von steuerbefreiten Maßnahmen verweigern, die zu erheblichen finanziellen Aufwendungen eines privaten Antragstellers führen würden, die zwecklos wären, wenn die spätere Genehmigung einer nicht steuerbefreiten Maßnahme nicht sichergestellt ist.

FESTLEGUNG UND ZUSTÄNDIGKEITEN DER FÜHRUNGSAGENTUR

Der Distrikt ist Lead Agency für die von ihm initiierten Vorschläge und für die Einhaltung von SEPA verantwortlich
Vorschriften.

UMWELT-CHECKLISTE

Außer wie in WAC 197-11-315 vorgesehen, muss der Schulbezirk eine Umwelt-Checkliste (WAC 197-11-960) für jeden Vorschlag ausfüllen, der der Definition von Maßnahmen (WAC 197-11-709) entspricht und nicht kategorisch davon ausgenommen ist WAC 197-11-800 und 880. Diese Checkliste dient als Grundlage für die Schwellenwertbestimmung.

Für alle Vorschläge, für die der Distrikt die federführende Agentur ist, muss der zuständige Amtsträger des Distrikts die Schwellenwertbestimmung gemäß den Kriterien und Verfahren von WAC 197-11-300 bis -360 vornehmen.

VORBEREITUNG VON EIS

Der Entwurf und das endgültige EIS werden entweder vom zuständigen Beamten oder seinem/ihrem Beauftragten oder einem vom Schulbezirk beauftragten Berater erstellt.

Für den Fall, dass ein EIS von einem Berater erstellt werden soll, stellt der zuständige Beamte sicher, dass das EIS auf verantwortungsvolle Weise und mit angemessener Methodik erstellt wird. Der zuständige Beamte leitet die durchzuführenden Recherche- und Prüfungsbereiche sowie die Organisation der daraus resultierenden Unterlagen.

Unabhängig davon, wer an der Erstellung eines EIS beteiligt ist, muss es vor der Verteilung vom zuständigen Beamten genehmigt werden.

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Der Kreis richtet einen Verteiler für interessierte Bürgerinnen und Bürger ein, die über öffentlich bekanntmachungspflichtige Dokumente des Kreises informiert werden möchten. Wenn der zuständige Beamte dies für angemessen hält, bringt der Schulbezirk eine entsprechende Bekanntmachung in der für den Bereich zuständigen Zeitung mit allgemeiner Verbreitung an.

BESTIMMUNG EINES BEAMTEN ZUR AUSFÜHRUNG DER VERANTWORTLICHKEITEN DER KONSULTIERTEN AGENTUR FÜR DEN DISTRIKT

Der Superintendent oder sein Beauftragter ist verantwortlich für die Ausarbeitung der schriftlichen Kommentare für den Distrikt als Antwort auf eine Konsultationsanfrage vor einer Schwellenwertfestlegung, die Teilnahme an einer vorläufigen Konsultation oder die Überprüfung eines EIS-Entwurfs.

Der in Absatz 1 benannte Beamte ist für die Einhaltung der WAC 197-11-400 bis -460 durch den Distrikt verantwortlich, wo immer der Distrikt eine konsultierte Agentur ist, und er/sie ist befugt, Betriebsverfahren zu entwickeln, die sicherstellen, dass Antworten auf Konsultationsanfragen erfolgen werden zeitnah erstellt und beinhalten Daten aller zuständigen Stellen des Landkreises.

BEZEICHNUNG DES VERANTWORTLICHEN BEAMTEN

Für Vorschläge, für die der Distrikt die Federführung hat, ist der zuständige Beamte der Superintendent oder sein/ihr Beauftragter. Der zuständige Beamte nimmt die Schwellenwertbestimmung vor, beaufsichtigt die Erstellung aller erforderlichen EIS und nimmt alle anderen der „federführenden Stelle“ zugewiesenen Aufgaben wahr.

GEBÜHREN

Der Distrikt erhebt für die Erfüllung seiner Pflichten als konsultierte Stelle keine Gebühr.
Der Distrikt kann jede Person für Kopien von Dokumenten, die gemäß den Anforderungen dieser Verordnung erstellt wurden, und für deren Postversand gemäß RCW-Kapitel 42.17 in Rechnung stellen.

VERÖFFENTLICHUNG DER MITTEILUNG

Der Distrikt kann eine Klageschrift gemäß RCW 43.21C.080 für jede Klage veröffentlichen, um eine Frist für gerichtliche Berufungen festzulegen.

Die Form der Mitteilung muss der vom Department of Ecology vorgeschriebenen und/oder im Wesentlichen der in RCW 43.21C.080 festgelegten Form und Weise entsprechen. Die Bekanntmachung wird vom Distriktsekretär gemäß RCW 43.2lC.080 veröffentlicht.

TRENNBARKEIT

Sollte eine Bestimmung dieser Bestimmungen oder ihre Anwendung auf andere Personen oder Umstände für ungültig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Bestimmungen oder die Anwendung der Bestimmung auf andere Personen oder Umstände davon unberührt.

WIRKSAMER DATUM

Diese Richtlinien treten am Tag der Annahme dieser Richtlinie in Kraft.

Rechtliche Hinweise:

RCW

43.21C

Landesgesetz über die Umweltpolitik

WAC

197-11

Regeln des staatlichen Umweltpolitikgesetzes

 

Erste Lesung: 19. Februar 2002

Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002

WALLA WALLA ÖFFENTLICHE SCHULEN • 364 South Park St. • Walla Walla, WA 99362 • Telefon: 509-527-3000 • Telefax: 509.529.7713

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