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Suchrichtlinien und -verfahren

6800 - Sicherheit, Betrieb und Wartung von Schuleigentum

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 6800

SICHERHEIT, BETRIEB UND INSTANDHALTUNG DES SCHULEIGENTUMS 

    1. Gebäudeinstandhaltung
      1. Der Superintendent wird ein Programm zur Instandhaltung der physischen Anlage und des Geländes des Distrikts durch ein kontinuierliches Reparatur-, Wartungs- und Überholungsprogramm bereitstellen. Budgetempfehlungen werden jedes Jahr gemacht, um diesen Bedarf und jeden Bedarf, der sich aus einem Notfall ergibt, zu decken.
    2. Infrastructure Management
      1. Der Walla Walla School District Board of Directors möchte auch die Infrastruktur der Distrikteinrichtungen erhalten.

        Um die staatliche Finanzierung für nach 1994 neu errichtete oder neu errichtete Einrichtungen sicherzustellen, wird der Vorstand ein Asset Preservation Program (APP) verabschieden. Das APP wird die Einrichtungen des Distrikts erhalten, indem es ein System vorausschauender, präventiver und proaktiver Prozesse einsetzt. Der Superintendent erstattet dem Vorstand jährlich Bericht über den Zustand der Einrichtungen und die Wirksamkeit des APP. Alle sechs Jahre wird eine unabhängige Bewertung durchgeführt und dem Vorstand und dem Office of Superintendent of Public Instruction gemeldet.

        Darüber hinaus wird der Superintendent einen Prozess entwickeln, um alle Einrichtungen vor 1994 auf eine mögliche Teilnahme am Asset Preservation Program zu bewerten.

        Für die anfängliche Teilnahme am APP legt der Vorstand dem Office of Superintendent of Public Instruction einen Beschluss vor, der den Distrikt verpflichtet, das Programm umzusetzen. Der Superintendent entwickelt Verfahren für das Asset Preservation Program.

    3. Spielplatz Ausrüstung

      1. Der Vorstand erkennt an, dass Spielgeräte ein wesentlicher Bestandteil einer vollständigen Schuleinrichtung sind. Alle Spielplatzgeräte, ob vom Distrikt gekauft oder von einer Gemeinde oder schulnahen Gruppe gespendet, sollten auf Eignung und Haltbarkeit und auf mögliche Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken geprüft werden. Es sind auch mögliche Gefahren zu berücksichtigen, wenn der Spielplatz außerhalb der Schulzeit unbeaufsichtigt ist.

        Der Superintendent entwickelt Spezifikationen für Spielgeräte und zugehörige Spielflächen. Diese Spezifikationen sollen als Kriterien für die Auswahl von Spielplatzgeräten dienen. Auswahl und Installation von Spielgeräten basieren auf der Sicherheit und dem Beitrag zur kindlichen Entwicklung.

    4. Chemikalien- und Laborsicherheit
      1. Der Vorstand erkennt die potenziellen Gesundheits- und Sicherheitsgefahren an, die sich aus der Lagerung und Handhabung von Chemikalien ergeben. Der Unterricht wird in der sicheren und ordnungsgemäßen Verwendung von Chemikalien und Substanzen und in geeigneten Labortechniken betont. Alle Schüler und Mitarbeiter müssen Schutzbrillen oder Schutzbrillen tragen, wenn sie unter potenziell gefährlichen Bedingungen arbeiten. Labors sollten ausreichend belüftet werden, um eine gesunde, ungefährliche Umgebung zu schaffen.

        Der Superintendent ist angewiesen, Sicherheitsrichtlinien und -verfahren festzulegen, die die Gefahren minimieren, die den naturwissenschaftlichen Klassen und Labors in den Schulen innewohnen.

    5. Zerstörung von Schuleigentum
      1. Das Personal stellt sicher, dass Gebäude, Gelände, Ausrüstung und Mobiliar nicht missbraucht werden. Schüler oder Nicht-Schüler, die Schuleigentum missbrauchen, können bestraft und zur Zahlung des entstandenen Schadens aufgefordert werden.

        Der Superintendent legt Verfahren für die Untersuchung und Meldung von Schäden oder Verlusten fest und leitet Maßnahmen zur Eintreibung von Schäden ein. Die Noten oder das Diplom eines Schülers können bis zur Rückerstattung einbehalten werden.

Querverweis: 

Vorstandspolitik 

2151

Interscholastische Aktivitäten

3520

Studiengebühren, Bußgelder, Gebühren

6511

Sicherheit des Personals

6605

Sicherheit der Schüler zu Fuß zur Schule und mit dem Bus

Rechtliche Hinweise:

RCW

28A.335.300

Spielmatten

28A.635.060

Verunstalten oder Beschädigen von Schuleigentum – Haftung von Schülern, Eltern oder Erziehungsberechtigten – Zurückhalten von Noten, Zeugnissen oder Zeugnissen – Suspendierung und Rückerstattung – Freiwilligenarbeitsprogramm als Alternative – Rechte geschützt

WAC

392-347-023

Staatliche Unterstützung in Einrichtungen nach 1993

Managementressourcen:

Politische Nachrichten

Oktober 2011 Überarbeitungen des Richtlinienhandbuchs
Juni 2009

Neue Regeln für das Asset Preservation Program

 

Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002

Überarbeitet: 5. Februar 2013

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