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Suchrichtlinien und -verfahren

6700 – Ernährung, Gesundheit und Sport

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 6700

ERNÄHRUNG, GESUNDHEIT UND KÖRPERBILDUNG

Der Vorstand erkennt an, dass ein gesundes Schulumfeld die Schüler auf das College, den Beruf und eine erfolgreiche Zukunft vorbereitet. Schüler, die sich ausgewogen ernähren und regelmäßig Sport treiben, lernen im Klassenzimmer eher. Eine gute Ernährung und körperliche Fitness sind für die lebenslange Gesundheit und das Wohlbefinden der Jugend unseres Bezirks von entscheidender Bedeutung. Der Vorstand unterstützt die verstärkte Konzentration des Bezirks auf Ernährung, Gesundheit, Sportunterricht und körperliche Aktivität in allen Klassenstufen, um das Wohlbefinden der Schüler des Bezirks zu verbessern. Daher ist es die Politik des Vorstands, den Schülern Zugang zu nährstoffreichen Lebensmitteln zu ermöglichen, den Schwerpunkt auf Gesundheitserziehung und Sport zu legen und den Schülern Möglichkeiten zur körperlichen Aktivität zu bieten. Der Vorstand erkennt auch die Vorteile an, für jeden Schüler mindestens 20 Minuten Sitzplatzzeit für das Mittagessen einzuplanen und für Grundschüler eine Pause vor dem Mittagessen einzuplanen. Folglich wird sich der Vorgesetzte oder Beauftragte im angemessenen und machbaren Umfang darum bemühen, Hindernisse für diese Praktiken zu identifizieren und zu beseitigen.

Wellness-Politik
Der Distrikt wird über das School Health Advisory Committee (SHAC) eine umfassende Wellness-Richtlinie entwickeln und umsetzen, die den staatlichen und bundesstaatlichen Anforderungen für Distrikte entspricht, die am National School Lunch Program, am School Breakfast Program und am United States Department of Agriculture ( USDA) Ernährungsstandards für intelligente Snacks in der Schule.

Ernährungs- und Lebensmitteldienstleistungsprogramm
Der Vorstand unterstützt die Philosophie der Nationalen Schulessen- und Schulfrühstücksprogramme und wird den Kindern in den Schulen des Bezirks gesunde und nahrhafte Mahlzeiten anbieten. Der Vorstand ermächtigt den Superintendenten oder Beauftragten, das Lebensmitteldienstleistungsprogramm zu verwalten, vorausgesetzt, dass jede Entscheidung zum Abschluss eines Vertrags mit einer Lebensmitteldienstleistungsverwaltungsgesellschaft der Zustimmung des Vorstands bedarf. Die Ausgaben für die Lebensmittelversorgung dürfen die geschätzten Einnahmen nicht übersteigen.

Der Superintendent oder Beauftragte ist verantwortlich für:
• Jährliche Verteilung von Essensanträgen und Bestimmung des Anspruchs auf Schulmahlzeiten;
• Schutz der Identität von Studenten, die Anspruch auf kostenlose und ermäßigte Mahlzeiten haben;
• Sicherstellen, dass die Mahlzeiten den USDA-Mahlzeitenanforderungen entsprechen;
• Sicherstellen, dass die Essenszeiten den USDA-Bestimmungen entsprechen;
• Erstellung eines Lebensmittelsicherheitsplans;
• Jährliche Festsetzung der Essenspreise;
• Nutzung der vollen Berechtigung von USDA Foods;
• Führen eines gemeinnützigen Schulverpflegungskontos;
• Sicherstellen, dass alle Einnahmen ausschließlich für das Schulspeisungsprogramm verwendet werden;
• Festlegung einer Gebührenordnung für Mahlzeiten; wenn den Schülern keine kostenlosen Mahlzeiten serviert werden;
• Unterbringung von Kindern mit besonderen Ernährungsbedürfnissen;
• Gewährleistung der Einhaltung der USDA-Richtlinien zur Nichtdiskriminierung;
• Einhaltung ordnungsgemäßer Beschaffungsverfahren; und
• Sicherstellung der Einhaltung der Smart Snacks in School-Ernährungsstandards. 
Gesundheits- und Sporterziehungsprogramm
Die K-12-Gesundheits- und Sporterziehungsprogramme des Distrikts richten sich nach den K-12-Lernstandards für Gesundheit und Sport des US-Bundesstaates Washington und umfassen unter anderem die Entwicklung von Wissen und Fähigkeiten, um körperlich aktiv zu sein, sich nahrhaft zu ernähren, um auf zuverlässige Gesundheitsinformationen und -dienste zuzugreifen, effektiv zu kommunizieren und gesundheitsfördernde Ziele zu setzen.

Der Bezirk stellt sicher, dass die folgenden Anforderungen erfüllt werden:
• Alle Schüler der Klassen eins bis acht erhalten durchschnittlich einhundert Unterrichtsminuten pro Woche Sportunterricht pro Jahr.
• Alle Gymnasiasten müssen mindestens drei Semester (1.5 Credits) Sportunterricht und ein Semester (5 Credits) Gesundheitserziehung absolvieren.
• Jeder Student, der aufgrund einer körperlichen Behinderung, einer Beschäftigung, eines religiösen Glaubens, der Teilnahme an gezielter Leichtathletik oder militärischer Wissenschaft und Taktik oder aus einem anderen wichtigen Grund von der Teilnahme ausgeschlossen ist, muss nachweisen, dass er den Wissensteil der Fitnessanforderungen beherrscht in Übereinstimmung mit der Bezirksrichtlinie.
• Der Distrikt bietet für jede Klasse des High-School-Programms (Klassen 9-12) einen Sportunterricht mit einem Kreditpunkt oder einem gleichwertigen Kurs an.
• Alle Schüler haben gleiche und gerechte Chancen auf Gesundheits- und Sportunterricht.
• Alle Schüler, vom Kindergarten bis zur 12. Klasse, haben Zugang zu einem qualitativ hochwertigen, auf Standards basierenden Gesundheits- und Sporterziehungsprogramm.
• Von OSPI entwickelte Beurteilungen oder andere Strategien werden im Gesundheits- und Sportunterricht eingesetzt.

Darüber hinaus müssen Schulbezirke eine jährliche Überprüfung ihrer Sportunterrichtsprogramme durchführen. Die Überprüfung muss aus zahlreichen Bestimmungen bestehen, darunter:
• Die Anzahl der einzelnen Schüler, die während des Schuljahres eine Sportklasse abschließen;
• Die durchschnittliche Anzahl an Sportminuten pro Woche, die Schüler der Klassen 1 bis 8 erhalten, ausgedrückt in angemessenen Berichtsspannen;
• Die Anzahl der Studierenden, denen eine Befreiung (von der Teilnahme entschuldigt) von den PE-Anforderungen gewährt wurde;
• Angabe, ob alle Sportkurse von Ausbildern unterrichtet werden, die über eine gültige Gesundheits- und Fitnesszulassung verfügen;
• die Größe der PE-Klassen, ausgedrückt in angemessenen Berichtsspannen;
• Angabe, ob der Distrikt aufgrund von Richtlinien oder Verfahren seinen Sportlehrplan für Schüler mit Behinderungen routinemäßig ändert und anpasst; und
• Angabe, ob der Distrikt Schüler aus disziplinarischen Gründen routinemäßig vom Sportunterricht ausschließt.


Als bewährte Vorgehensweise und vorbehaltlich der verfügbaren Mittel wird sich der Bezirk bemühen, Folgendes sicherzustellen:
• Die Schüler sind während der meisten oder aller Sportunterrichtseinheiten mindestens 50 % der Unterrichtszeit mäßig bis intensiv aktiv.
• Alle Schulen werden zertifizierte Sportlehrer haben, die Unterricht erteilen.
• Alle Schulen verfügen über angemessene Klassengrößen, Einrichtungen, Ausrüstung und Materialien, die erforderlich sind, um eine qualitativ hochwertige Gesundheits- und Sporterziehung im Einklang mit den staatlichen Standards zu bieten.
• Alle Sportlehrer werden ermutigt, mindestens einmal im Jahr an der beruflichen Weiterbildung im Sportunterricht teilzunehmen.

Sport
Der Sportunterricht darf aus keinem Grund als Strafe genutzt oder verweigert werden. Als bewährte Methode und vorbehaltlich der verfügbaren Mittel werden alle Schulen an einem mehrkomponentigen Ansatz teilnehmen, bei dem Schulen alle Möglichkeiten für Schüler nutzen, körperlich aktiv zu sein, wie beispielsweise das von den Centers for Disease Control empfohlene Comprehensive School Physical Activity Program Prävention und bietet Folgendes:
• Qualitativ hochwertiger Sportunterricht;
• Körperliche Aktivität während des Schultages (z. B. Brain-Booster/Energizer);
• Außerschulische Möglichkeiten;
• Eine Pause, die sicher, inklusiv und von hoher Qualität sein soll (was in den meisten Fällen nicht als Strafe genutzt oder vorenthalten wird);
• Familien- und Gemeindeengagement;
• Wohlbefinden und Gesundheitsförderung des Personals;
• Möglichkeiten für einen aktiven Transport zur Schule; Und
• Zugang zu Einrichtungen des Schulbezirks für körperliche Aktivität, Fitness, Sport und Freizeitprogramme.

 

Querverweise:
Vorstandsrichtlinie 2150 – Co-Curricular-Programm
Vorstandsrichtlinie 2151 – Schulübergreifende Aktivitäten
Vorstandsrichtlinie 2161 – Sonderpädagogik und zugehörige Dienste für berechtigte Schüler
Vorstandsrichtlinie 2162 – Bildung von Schülern mit Behinderungen gemäß Abschnitt 504 des Rehabilitationsgesetzes von 1973
Vorstandsrichtlinie 2410 – Voraussetzungen für den Highschool-Abschluss
Vorstandsrichtlinie 3210 – Nichtdiskriminierung
Vorstandsrichtlinie 3422 – Studentensport – Gehirnerschütterung, Kopfverletzung und plötzlicher Herzstillstand
Vorstandsrichtlinie 4260 – Nutzung von Schuleinrichtungen

Rechtliche Hinweise:
RCW 28A.210.365 – Essensauswahl, körperliche Aktivität, Fitness in der Kindheit – Mindeststandards – Verzichts- oder Ausnahmeregelung des Distrikts.
RCW 28A.230.040 – Sportunterricht – Klassen 1-8
RCW 28A.230.050 - Leibeserziehung in Gymnasien
RCW 28A.230.095 – Grundlegende akademische Lernanforderungen und Bewertungen – Verifizierungsberichte.
RCW 28A.235.120 – Essensprogramme – Einrichtung und Betrieb – Personal – Vereinbarungen
RCW 28A.235.130 - Milch für Kinder auf Schulkosten
RCW 28A.235.140 – Schulfrühstücksprogramme
RCW 28A.235.145 – Schulfrühstücks- und Mittagsprogramme – Verwendung staatlicher Mittel
RCW 28A.235.150 – Schulfrühstücks- und Mittagsprogramme – Zuschüsse zur Steigerung der Teilnahme – Verstärkte staatliche Unterstützung
RCW 28A.235.160 – Anforderungen zur Umsetzung von Schulfrühstücks-, Mittags- und Sommerverpflegungsprogrammen – Ausnahmen
RCW 28A.235.170 - Zuschussprogramm für frisches Obst und Gemüse aus Washington
RCW 28A.623.020 – Gemeinnütziges Programm für ältere Menschen – Genehmigt – Einschränkungen
RCW 69.04 - Innerstaatlicher Handel mit Lebensmitteln, Arzneimitteln und Kosmetika
RCW 69.06.010 – Arbeitserlaubnis für Lebensmittel- und Getränkedienstleister – Einreichung, Dauer – Mindestanforderungen an die Ausbildung
RCW 69.06.020 – Genehmigung exklusiv und im gesamten Bundesstaat gültig – Gebühr
RCW 69.06.030 - Kranke — Darf nicht arbeiten — Arbeitgeber darf nicht einstellen
RCW 69.06.050 - Die Genehmigung muss innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Zeitpunkt der Beschäftigung eingeholt werden.
RCW 69.06.070 - Eingeschränkte Diensterlaubnis
WAC 180-51-068 – Staatliche Fach- und Kreditanforderungen für den Highschool-Abschluss – Schüler, die am oder nach dem 1. Juli 2015 in die neunte Klasse eintreten.
WAC 392-157-125 - Zeit für Mahlzeiten
WAC 392-410-135 – Leibeserziehung – Voraussetzung für Grundschule und Oberstufe.
WAC 392-410-136 - Sportunterrichtsanforderung-Entschuldigung
2 CFR Teil 200 – Beschaffung
7 CFR, Teile 210 - und 220
7 CFR, Teil 245.5

Angenommen: 19. Juli 2005
Überarbeitet: 07.21.20; 08.16.2022; 12.13.2022
Überarbeitet: 12. Dezember 2023

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