6640 - Schuleigene Fahrzeuge
VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 6640
Der Distrikt besitzt Fahrzeuge, die im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen für den Distrikt verwendet werden, und der Superintendent wird angewiesen, Verfahren für die Verwendung dieser Fahrzeuge festzulegen.
Querverweise: | |
Vorstandspolitik | |
6213 | Erstattung von Reisekosten |
Erste Lesung: 19. Februar 2002
Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002