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6608 - Videokameras in Schulbussen

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 6608

VIDEOKAMERAS IN SCHULBUSSEN

Der Vorstand genehmigt die Verwendung von Videokameras in von Bezirken betriebenen Schulbussen, um disziplinarische Probleme zu verringern und so eine sicherere Umgebung für den Transport von Schülern zu schaffen. Der Grund für die Aufzeichnung der Transportumgebung besteht darin, Schulbeamten, Fahrern und Eltern/Erziehungsberechtigten Unterlagen zur Verfügung zu stellen, wenn sie mit unangemessenem Verhalten von Schülern umgehen. Disziplinarmaßnahmen erfolgen in Übereinstimmung mit den Richtlinien und Verfahren zu den Rechten und Pflichten der Schüler.

Der Superintendent bereitet Verfahren für die Verwendung der Videoausrüstung in Bussen, das autorisierte Überprüfungsverfahren für Videobänder und die ordnungsgemäße Entsorgung von Bändern vor.

Erste Lesung: 19. Februar 2002

Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002

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