6605 - Schülersicherheit zu Fuß zur Schule und mit dem Bus
VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 6605
SCHÜLERSICHERHEIT AUF DEM WEG ZUR SCHULE UND BUSFAHRT
Ein umfassendes Sicherheitsprogramm für Klassenfahrten umfasst Schulwegrouten, Bussicherheit und Routenpläne, Fahrzeugzugang zur Schule, Verkehr und Parken an der Schule, Fußgängerverkehr auf und um den Schulcampus sowie Sicherheitserziehung und -durchsetzung.
Sicherheitsbeirat
Der Superintendent oder Beauftragte kann ein Safety Advisory Committee (SAC) einrichten, um ein Sicherheitsprogramm für Schulausflüge zu entwickeln, Sicherheitsbedenken zu prüfen und geeignete Richtlinien zu entwickeln.
Bussicherheit
Der Superintendent entwickelt Verfahren, die die Regeln für die Bussicherheit und Notausgangsübungen sowie für das Verhalten der Schüler beim Fahren in Bussen festlegen.
Der Busfahrer ist für die Sicherheit seiner Fahrgäste verantwortlich, insbesondere für diejenigen, die nach dem Verlassen des Busses eine Fahrbahn überqueren. Kein Busfahrer darf einem Schüler befehlen oder gestatten, an einem anderen als seinem üblichen Ein- oder Ausstiegsort auszusteigen, es sei denn, dies wurde vom Transportdirektor genehmigt. Um die Sicherheit aller zu gewährleisten, kann der Busfahrer die Schüler für ihr Verhalten während des Transports zur Rechenschaft ziehen und Korrekturmaßnahmen gegen einen Schüler empfehlen. Busfahrern ist die Anwendung von Körperstrafen ausdrücklich untersagt.
Notfälle
Im Falle eines Unfalls oder eines anderen Notfalls muss der Busfahrer die Notfallverfahren des Distrikts gemäß dem Handbuch für Schulbusfahrer (SPI) befolgen.
Schülerverhalten in Bussen
Der Schulleiter erlässt schriftliche Verhaltensregeln für Schüler, die Schulbusse fahren. Diese Regeln müssen mindestens die Anforderungen von WAC 392-145-035 enthalten und jährlich vom Superintendenten oder Beauftragten überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden. Werden die Regeln grundlegend überarbeitet, sind sie dem Vorstand zur Genehmigung vorzulegen.
Schülern, die im Schulbus zu einem ernsthaften Disziplinarproblem werden, kann die Fahrberechtigung entzogen werden. In solchen Fällen sind die Eltern der betroffenen Schüler dafür verantwortlich, dass ihr Kind sicher zur Schule und zurück kommt.
Querverweise: |
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Vorstandspolitik |
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3200 |
Rechte und Pflichten der Studierenden |
6510 |
Sicherheit |
Rechtliche Hinweise: |
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RCW |
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28A.600.010 |
Regierung von Schulen, Schülern, Angestellten, Regeln und Vorschriften für--Garantie für ein ordnungsgemäßes Verfahren--Durchsetzung |
WAC |
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180-20 |
Schulbus Transport |
180-40-225 |
Regeln des Schulbezirks, die Fehlverhalten definieren – Verteilung der Regeln |
392-145 |
Transport--Betriebsregeln |
392-145-015 |
Allgemeine Betriebsvorschriften |
392-145-035 |
Regeln für Schüler, die mit Schulbussen fahren |
Erste Lesung: 19. Februar 2002
Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002