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Suchrichtlinien und -verfahren

6535 - Studentenversicherung

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 6535

Der Bezirk kann Studentenunfallversicherungsschutz anbieten. Der Superintendent/Bevollmächtigte ist befugt, Angebote von Versicherungsanbietern einzuholen und die Quelle oder Quellen der Studentenversicherung zur Prüfung durch den Vorstand zu empfehlen. Nach Genehmigung durch den Vorstand verteilt der Distrikt Antragsformulare für die Studentenversicherung. Auf Anfrage eines Schülers oder seiner Eltern kann der Distrikt Schadensinformationen (Unfallzeit, Unfallort) zur Verfügung stellen.

Um in Betracht zu kommen, müssen Versicherungsanbieter sachkundige Vertreter bereitstellen, um Ansprüche zu bearbeiten, Fragen zu Deckung und Verfahren zu beantworten und die Kommunikation zwischen Antragstellern, Ärzten, medizinischen Anbietern und der Schadenstelle zu beschleunigen. Alle Versicherungsanbieter müssen für die Geschäftstätigkeit im Bundesstaat Washington zugelassen sein.

Querverweise:

Vorstandsrichtlinie 2151 Zwischenschulische Aktivitäten

Rechtliche Hinweise:

RCW 28A.400.350 Zugelassene Kranken-, Zahn-, Augen-, Haftpflicht-, Lebens-, Unfall-, Invaliditäts- und Gehaltsversicherung – Erlöschen der Vollmacht für grundlegende und optionale Leistungen – Krankensparkonten – Prämien – Nichteinhaltung

Angenommen: 16. Juli 2002

Überarbeitet: 20. November 2018

 

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