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Suchrichtlinien und -verfahren

6230 - Beziehungen zu Lieferanten

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 6230

BEZIEHUNGEN ZU LIEFERANTEN

Interessenskonflikte
Finanz- und Geschäftstransaktionen des Distrikts müssen in Übereinstimmung mit dem Gesetz und im Einklang mit soliden und ethischen Geschäftspraktiken durchgeführt werden. Kaufentscheidungen sollen auf Basis von Objektivität getroffen werden und nicht durch Freundschaften oder andere persönliche Beziehungen beeinflusst werden. Mitarbeiter der Schule dürfen keine Geschenke von erheblichem Wert von Verkäufern annehmen. Vorstandsmitglieder, Administratoren oder Mitarbeiter dürfen keine Geschenke oder Gefälligkeiten von Verkäufern oder potenziellen Verkäufern oder anderen Firmen oder Einzelpersonen annehmen, die Transaktionen mit dem Distrikt hatten oder zu haben hoffen. Finanzielle Interessen von Vorstandsmitgliedern, Administratoren oder Mitarbeitern an Distriktkäufen, -verkäufen oder anderen Transaktionen sind verboten.

Empfang durch Dritte für Online-Spendenbeschaffung und/oder Ticketverkauf
Wenn der Distrikt einen Vertrag mit einem Anbieter, einer Firma, einer Einzelperson oder einer anderen juristischen Person über die Quittung durch Dritte abschließt, nimmt der Distrikt entsprechende Bestimmungen in seinen Vertrag auf, die die Einzelheiten des Zahlungsüberweisungsprozesses gemäß den Washington State Auditor's Guidance for Third Party Receipts festlegen .

Rechtliche Hinweise:
2 CFR 200.318(c)(1)
RCW 42.23.030 Vertragsinteresse verboten – Ausnahmen
RCW 42.23.040 Entfernte Interessen

Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002
Überarbeitet: 15. Juni 2021

WALLA WALLA ÖFFENTLICHE SCHULEN • 364 South Park St. • Walla Walla, WA 99362 • Telefon: 509-527-3000 • Telefax: 509.529.7713

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