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Suchrichtlinien und -verfahren

6220 - Gebotsanforderungen

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 6220

ANGEBOTSANFORDERUNGEN

Der Superintendent ist verantwortlich für die Einrichtung und Aufrechterhaltung von Verfahren und eines Genehmigungsverfahrens für die Beschaffung aller Materialien (einschließlich Mietverträge), Ausrüstung und Dienstleistungen für den Schulbezirk, einschließlich ASBs.

 

Es ist die Absicht des Vorstands, einen offenen, fairen und wettbewerbsfähigen Einkauf durchzuführen und bei gleichen Wettbewerbsfaktoren lokale Präferenzen auszuüben. Zu diesem Zweck muss der Distrikt beim Kauf von Möbeln, Verbrauchsmaterialien (außer Büchern), Ausrüstung, Gebäudeverbesserungen oder Reparaturen alle Anforderungen von RCW 28A.335.190 erfüllen.

 

Auf Bieterverfahren wird verzichtet, wenn der Vorstand einen Notfall erklärt, für Einkäufe, die besondere Einrichtungen oder Marktbedingungen betreffen, für Einkäufe von Versicherungen oder Anleihen oder wenn Einkäufe eindeutig auf eine einzige Bezugsquelle beschränkt sind. Auf Gebotserfordernisse gemäß dieser Bestimmung wird verzichtet, ein Dokument, das die tatsächliche Grundlage für die Ausnahme erläutert, und der Vertrag sind aufzuzeichnen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

 

Der Vorstand kann durch Beschluss sämtliche Gebote ablehnen und weitere Ausschreibungen in gleicher Weise wie die ursprüngliche Ausschreibung durchführen. Der Vorstand behält sich das Recht vor, über eine interlokale Kooperationsvereinbarung mit einer anderen Regierungsbehörde zu kaufen, sofern diese Behörde die für Schulbezirke geltenden Ausschreibungsanforderungen erfüllt hat.

 

Der Vorstand muss in jeden Vertrag eine Bedingung aufnehmen, die den Auftragnehmer verpflichtet, jedem seiner Mitarbeiter, die jemals wegen einer der unter RCW 28A.400.322 genannten Straftaten im Zusammenhang mit Kindern verurteilt oder für schuldig befunden wurden, zu verbieten, dort zu arbeiten, wo er/sie Kontakt hätte mit öffentlichen Schulkindern. Der Vertrag regelt auch, dass die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.

 

Der Superintendent benachrichtigt den Vorstand, wenn sich die Angebotsparameter ändern.

 

Rechtliche Hinweise:
RCW 28A.335.190 Werbung für Angebote – Ausschreibungsverfahren – Käufe aus Insassenarbeitsprogrammen – Telefonische oder schriftliche Angebotseinholung, Einschränkungen – Notfälle
28A.335.330 Verbrechen gegen Kinder – Angestellte von Auftragnehmern – Vertragsbeendigung
39.04.155 Liste der Kleinbetriebe – Auftragsvergabe – Prozess
39.04.280 Ausschreibungsanforderungen – Ausnahmen
39.30.060 Angebote für öffentliche Arbeiten -- Subunternehmer müssen identifiziert werden -- Wann
43.19.1911 Konkurrierende Angebote -- Benachrichtigung über Änderung oder Stornierung -- Stornierungsanforderungen -Niedrigster verantwortlicher Bieter -- Bevorzugter Kauf -- Lebenszykluskosten

 

Angenommen: 16. Juli 2002
Überarbeitet: 19. Februar 2019

 

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