6213 - Reisekostenerstattung
VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 6213
Die tatsächlichen und notwendigen Ausgaben eines Direktors, Administrators, Mitarbeiters oder Vertreters des Distrikts, die ihm im Rahmen der Erbringung von Diensten für den Distrikt innerhalb oder außerhalb des Distrikts entstanden sind, können gemäß den Genehmigungs- und Erstattungsverfahren des Distrikts erstattet werden Kreis. Für die Zwecke dieser Richtlinie umfassen Reisekosten Beträge, die für die Nutzung von Privatfahrzeugen, andere Transportmittel, tatsächliche Ausgaben für Mahlzeiten (oder Tagegelderstattung anstelle der tatsächlichen Ausgaben für Mahlzeiten bei Übernachtungen), Unterkunft und damit verbundene Gegenstände, die währenddessen erforderlich sind, bezahlt wurden bei der Führung der Amtsgeschäfte des Kreises. Einem Mitarbeiter oder Distriktamtsträger können Trinkgelder erstattet werden, die übliche Prozentsätze für die Kosten von Mahlzeiten nicht übersteigen, sowie angemessene Beträge für Dienstleistungen wie die Gepäckabfertigung, wenn die Kosten anfallen, während die Person Distriktgeschäften oder anderen genehmigten Reisen nachgeht.
Die Erstattung von Reisekosten erfolgt gemäß dem Office of Financial Management für Reisen innerhalb des Bundesstaates und der US General Services Administration für Reisen außerhalb des Bundesstaates.
RCW 28A.320.050 Erstattung von Auslagen von Direktoren, anderen Schulvertretern und Superintendentenkandidaten – Vorschuss zu erwartender Auslagen
RCW 42.24.090 Kommunale Körperschaften und Gebietskörperschaften – Erstattungsansprüche von Beamten und Angestellten
CH. 3, Sek. 4, Seite 1 Buchhaltungshandbuch der Schule
Angenommen: 16. Juli 2002
Revised: 02/19/2008, 07/21/2009
Überarbeitet: 15. August 2017