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Suchrichtlinien und -verfahren

6213 - Reisekostenerstattung

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 6213

 

ERSTATTUNG DER REISEKOSTEN

 

Die tatsächlichen und notwendigen Ausgaben eines Direktors, Administrators, Mitarbeiters oder Vertreters des Distrikts, die ihm im Rahmen der Erbringung von Diensten für den Distrikt innerhalb oder außerhalb des Distrikts entstanden sind, können gemäß den Genehmigungs- und Erstattungsverfahren des Distrikts erstattet werden Kreis. Für die Zwecke dieser Richtlinie umfassen Reisekosten Beträge, die für die Nutzung von Privatfahrzeugen, andere Transportmittel, tatsächliche Ausgaben für Mahlzeiten (oder Tagegelderstattung anstelle der tatsächlichen Ausgaben für Mahlzeiten bei Übernachtungen), Unterkunft und damit verbundene Gegenstände, die währenddessen erforderlich sind, bezahlt wurden bei der Führung der Amtsgeschäfte des Kreises. Einem Mitarbeiter oder Distriktamtsträger können Trinkgelder erstattet werden, die übliche Prozentsätze für die Kosten von Mahlzeiten nicht übersteigen, sowie angemessene Beträge für Dienstleistungen wie die Gepäckabfertigung, wenn die Kosten anfallen, während die Person Distriktgeschäften oder anderen genehmigten Reisen nachgeht.

 

Die Erstattung von Reisekosten erfolgt gemäß dem Office of Financial Management für Reisen innerhalb des Bundesstaates und der US General Services Administration für Reisen außerhalb des Bundesstaates.

 

Rechtliche Hinweise:

 

RCW 28A.320.050 Erstattung von Auslagen von Direktoren, anderen Schulvertretern und Superintendentenkandidaten – Vorschuss zu erwartender Auslagen

 

RCW 42.24.090 Kommunale Körperschaften und Gebietskörperschaften – Erstattungsansprüche von Beamten und Angestellten

 

                                    CH. 3, Sek. 4, Seite 1 Buchhaltungshandbuch der Schule

 

Angenommen: 16. Juli 2002

 

Revised:  02/19/2008, 07/21/2009

 

Überarbeitet: 15. August 2017

 

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