6212 - Kreditkarten und Beschaffungskarten
VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 6212
KREDITKARTEN UND BESCHAFFUNGSKARTEN
Der Distrikt stellt Kreditkarten aus, die für den Kauf von Kraftstoff für Busse, Lieferwagen und Lastwagen verwendet werden, wenn das Fahrzeug für vom Distrikt genehmigte Reisen oder geschäftliche Zwecke verwendet wird. Der Superintendent oder sein/ihr Beauftragter ist verantwortlich für die Autorisierung und Kontrolle der Verwendung von Kreditkarten, vorbehaltlich der endgültigen Genehmigung der Zahlungen durch den Vorstand.
Der Superintendent legt Richtlinien für die Ausstellung und Verwendung solcher Kreditkarten fest.
Der Vorstand der Walla Walla Public Schools genehmigt die Verwendung von Procurement Cards, bei denen es sich um ein Bankkreditkartenkonto für den individuellen Gebrauch bei angemessenen Einkäufen und der Organisation von Reisen handelt. Die Geschäftsstelle ist berechtigt, ein Procurement Card-Programm einzurichten und zu unterhalten.
Mit Genehmigung des Vorgesetzten können Procurement Cards an jeden Mitarbeiter des Distrikts ausgegeben werden. Alle Benutzer der Procurement Card unterzeichnen eine Benutzervereinbarung und sind für alle auf dem Konto vorgenommenen Gebühren verantwortlich. Die Procurement Card darf nur für genehmigte Käufe verwendet werden, die die autorisierten Dollarbeschränkungen der Karte nicht überschreiten.
Die Privilegien der einzelnen Procurement Card werden bei unbefugter Nutzung oder Missbrauch widerrufen.
Querverweise: |
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Vorstandspolitik |
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6213 |
Erstattung von Reisekosten |
Rechtliche Hinweise: |
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RCW |
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43.09.2855 |
Kommunalverwaltungen – Verwendung von Kreditkarten |
42.24.115 |
Kommunale Körperschaften und Gebietskörperschaften – Abrechnungskarten für Reisekosten von Beamten und Angestellten |
Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002
Überarbeitet: 7. Oktober 2003
Überarbeitet: 4. März 2008
Überarbeitet: 15. Dezember 2009