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6210 - Einkauf: Autorisierung und Kontrolle

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 6210

EINKAUF: AUTORISIERUNG UND KONTROLLE

Der Superintendent ist befugt, Ausgaben und Anschaffungen im Rahmen des detaillierten Jahresbudgets für das Schuljahr zu leiten. Der Superintendent richtet Anforderungs- und Bestellverfahren ein, um die Ausgaben der Mittel zu überwachen. Mitarbeiter, die den Distrikt ohne entsprechende vorherige Genehmigung verpflichten, können persönlich für die Zahlung dieser Verpflichtungen haftbar gemacht werden.

 

Angenommen: 16. Juli 2002
Überarbeitet: 19. Februar 2019

 

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