6210 - Einkauf: Autorisierung und Kontrolle
VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 6210
EINKAUF: AUTORISIERUNG UND KONTROLLE
Der Superintendent ist befugt, Ausgaben und Anschaffungen im Rahmen des detaillierten Jahresbudgets für das Schuljahr zu leiten. Der Superintendent richtet Anforderungs- und Bestellverfahren ein, um die Ausgaben der Mittel zu überwachen. Mitarbeiter, die den Distrikt ohne entsprechende vorherige Genehmigung verpflichten, können persönlich für die Zahlung dieser Verpflichtungen haftbar gemacht werden.
Angenommen: 16. Juli 2002
Überarbeitet: 19. Februar 2019