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Suchrichtlinien und -verfahren

6114 - Geschenke oder Spenden

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 6114

 

GESCHENKE ODER SPENDEN

 

Der Vorstand erkennt an, dass Einzelpersonen und Organisationen in der Gemeinde möglicherweise ein Geschenk machen möchten, um das Unterrichtsprogramm zu verbessern oder zu erweitern.

 

Jedes Geschenk an den Distrikt von Immobilien kann nur mit Genehmigung des Vorstands angenommen werden. Jedes Geschenk an den Distrikt oder an eine einzelne Schule oder Abteilung in Form von Geld, Materialien oder Ausrüstung im Wert von 10,000 $ oder mehr bedarf der Genehmigung durch den Vorstand. In keinem Fall darf ein Mitarbeiter oder eine andere Person ohne Genehmigung des Vorstands eine Verpflichtung gegenüber dem Distrikt, einer Schule oder einer Abteilung als Gegenleistung für ein Geschenk eingehen. Der Vorstand wird keine Geschenke genehmigen, die unangemessen sind, unangemessene Bedingungen mit sich bringen oder den Distrikt zu zukünftigen Ausgaben aus dem allgemeinen Fonds verpflichten, die in keinem Verhältnis zum Wert des Geschenks stehen. Alle Geschenke gehen in das Bezirkseigentum über und sind unverbindlich zur Verwendung und/oder Verfügung anzunehmen.

 

Der Superintendent legt Kriterien fest, die bei der Annahme aller Geschenke oder Spenden an den Distrikt zu erfüllen sind, unabhängig davon, ob sie erbeten oder unaufgefordert sind.

 

Unerbetene Geschenke oder Spenden an den Distrikt

 

Geld oder zusätzliches Zubehör und Ausrüstung, die von Fördervereinen oder anderen Gruppen oder Gönnern gespendet werden, um bestimmte Teams oder außerschulische Aktivitäten zu unterstützen, dürfen nicht zu unannehmbaren Unterschieden bei der Verteilung zugunsten eines Teams oder Geschlechts führen.

 

Erbetene Geschenke oder Spenden an den Distrikt

 

Zertifiziertes Personal, das um Spenden für sein Klassenzimmer bittet, muss die vorherige Genehmigung des Gebäudedirektors einholen. Andere Mitarbeiter oder Administratoren, die um Spenden für eine ganze Schule oder den Distrikt als Ganzes bitten, müssen die vorherige Genehmigung des Superintendenten oder seines/ihres Beauftragten einholen. In keinem Fall wird ein Mitarbeiter oder eine andere Person ohne Genehmigung des Vorstands eine Verpflichtung als Gegenleistung für ein Geschenk an den Distrikt oder an eine Schule oder Abteilung eingehen.

 

Geschenke an Mitarbeiter

 

Der Vorstand erkennt an, dass Schüler und/oder Eltern ihre Wertschätzung gegenüber dem Schulpersonal durch Geschenke ausdrücken möchten. In Anerkennung der Tatsache, dass es sich nicht alle Familien leisten können, ihre Wertschätzung mit Geschenken zu zeigen, ermutigt der Vorstand stattdessen zur Überreichung von Dankesbriefen.

 

Alle Auszahlungen sind gemäß RCW 42.24 des Staates Washington zu dokumentieren.

 

 

 

Rechtliche Hinweise:

 

RCW 28A.320.030 Geschenke, Beförderungen usw. für Stipendien- und Studentenhilfezwecke, Entgegennahme und Verwaltung

 

Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002

 

Überarbeitet: 27. Februar 2018

 

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