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6100 - Einnahmen aus lokalen, staatlichen und föderalen Quellen

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 6100

EINNAHMEN AUS LOKALEN, STAATLICHEN UND BUNDESQUELLEN

Einnahmen aus lokalen Ressourcen
Verwendung lokaler Einnahmen zur Bereicherung
Alle lokalen Einnahmen werden nur für die dokumentierte und nachgewiesene Bereicherung des staatlichen Grundbildungsprogramms verwendet.

Zu den lokalen Einnahmen gehören:
• Anreicherungsabgaben erhoben unter RCW 84.52.053;
• Mittel zur Unterstützung lokaler Bemühungen, die gemäß Kapitel 28A.500 RCW erhalten wurden; und
• Andere lokale Einnahmen wie, aber nicht beschränkt auf Zuschüsse, Spenden, staatliche und bundesstaatliche Zahlungen anstelle von Steuern oder lokale Einnahmen, die als Ausgleich für die Grundbildungszuweisung des Distrikts gemäß RCW 28A.150.250 gelten.

Die Bereicherung des staatlichen Grundbildungsprogramms umfasst folgende Ergänzungen:
• Die Mindestunterrichtsangebote von RCW 28A.150.220 oder 28A.150.260;
• Die Personalverhältnisse oder Programmkomponenten von RCW 28A.150.260, einschließlich der Bereitstellung von zusätzlichem Personal für die Reduzierung der Klassengröße über die im prototypischen Schulmodell zugewiesenen Klassengrößen hinaus und zusätzliches Personal über die im prototypischen Schulmodell zugewiesenen Personalverhältnisse hinaus;
• Die Programmkomponenten von RCW 28A.150.200, 28A.150.220 oder 28A.150.260; oder
• Das berufliche Lernprogramm gemäß RCW 28A.415.430, das über das gemäß RCW 28A.150.415 hinausgeht.

Folgende Leistungen kann der Landkreis aus den Einnahmen der Kommune finanzieren:
• Außerschulische Aktivitäten;
• Verlängerte Schultage;
• Ein verlängertes Schuljahr;
• Zusätzliches Kursangebot über das in der staatlichen Grundbildungsordnung festgelegte Mindestunterrichtsprogramm hinaus;
• Aktivitäten im Zusammenhang mit Frühförderungsprogrammen;
• Alle zusätzlichen Gehaltskosten, die der Bereitstellung oder Verwaltung zulässiger Anreicherungsaktivitäten zuzurechnen sind; und
• Zusätzliche Aktivitäten oder Verbesserungen, die das Büro des Superintendent of Public Instruction als dokumentierte und nachgewiesene Bereicherung festlegt und für die der Superintendent vorgeschlagene Ausgaben während des Genehmigungsverfahrens vor der Abstimmung gemäß RCW 84.52.053 und 28A.505.240 genehmigt.

Bereicherungsabgaben
Bei Bedarf wird der Distrikt erwägen, die Zustimmung der Wähler zu einer Bereicherungsabgabe zu beantragen. Eine solche Abgabe wird in einer gesetzlich zulässigen Höhe erhoben. Der Vorstand holt den Rat von Mitarbeitern und Gemeindemitgliedern ein, bevor er die Höhe und den Zweck der Abgabe festlegt. Die Abgabe wird, wie gesetzlich vorgeschrieben, im jährlichen beschreibenden Leitfaden des Distrikts für Gemeindemitglieder nach Programm und Ausgaben dargestellt. OSPI muss den Ausgabenplan des Distrikts für die Bereicherungsabgabe genehmigen, bevor der Distrikt die Abgabe den Wählern vorlegen kann.

Reaktion auf Prüfungsfeststellungen zur Verwendung lokaler Einnahmen
Als Teil der regelmäßigen Finanzprüfung durch den Staatsprüfer überprüft er die Ausgaben des Distrikts, um sicherzustellen, dass sie mit RCW 28A.150.276 übereinstimmen, dem Gesetz, das die Verwendung lokaler Einnahmen durch den Distrikt auf die Ergänzung des Grundbildungsprogramms des Staates beschränkt.

Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Feststellungen des Prüfers wird der Vorstand eine öffentliche Anhörung zur Überprüfung der Feststellungen durchführen.

Einnahmen aus staatlichen Mitteln
Die Verantwortung für die Finanzierung des öffentlichen Bildungswesens in Washington liegt in erster Linie beim Staat. Um Bildungsdienstleistungen über das im Rahmen der Grundbildungszuteilung mögliche Niveau hinaus anbieten zu können, muss der Distrikt von staatlichen und bundesstaatlichen Sonderfinanzierungsprogrammen und Zuschüssen oder Bereicherungsabgaben abhängig sein, die von den Wählern des Distrikts genehmigt wurden.

Der Staat stellt zweckgebundene Mittel für Beförderungsprogramme, für Kinder mit Behinderungen und für andere Programme bereit, die er zur Unterstützung von Schulen für angemessen hält.

Der Superintendent oder der Beauftragte kann optionale staatliche Zuschüsse annehmen, wenn er feststellt, ob die Vorteile der Annahme des Zuschusses die Kosten und Auswirkungen auf die Programme überwiegen. Zuschüsse, die eine Genehmigung der Schulbehörde erfordern, werden ihnen rechtzeitig zur Genehmigung vorgelegt.

Einnahmen des Bundes
Das Ziel des Vorstands ist es, die bestmöglichen Bildungsdienste im Rahmen der dem Distrikt zur Verfügung stehenden Ressourcen bereitzustellen. Bundeszuschüsse und -programme können hilfreiche finanzielle Ressourcen zur Verfolgung dieses Ziels bereitstellen. Wenn es für den Distrikt optional ist, an einem staatlich finanzierten Programm teilzunehmen, prüft der Superintendent oder Beauftragte die Auswirkungen auf bestehende Programme und neue Verpflichtungen, die das Programm möglicherweise erfordert. Bevor die Teilnahme an einem solchen Programm genehmigt wird, stellt der Superintendent oder Beauftragte zunächst fest, dass die Vorteile die Nachteile überwiegen und dass das Programm nicht von anderen bereits laufenden Programmen ablenken wird.

Der Distrikt erklärt sich damit einverstanden, alle bundesstaatlichen und staatlichen Anforderungen zu erfüllen, die eine Bedingung für den Erhalt von Bundesmitteln sein können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
• Führen von Steuerunterlagen, die den Erhalt und die Verwendung von Bundesmitteln belegen;
• Bereitstellung geeigneter Privatschüler zur Teilnahme an Programmen und/oder Diensten für bildungsbenachteiligte Personen sowie an anderen Programmen, die aus Bundesmitteln unterstützt werden;
• Bereitstellung von Tests zur Identifizierung von Zielschülern sowie zur Messung der Programmergebnisse; und
• Vorkehrungen für die Einbeziehung von Personal und Eltern, Programmplanung, Budgetentwicklung und Programmevaluierung.

Der Vorstand erklärt sich bereit, die Anforderungen von Titel 1 in Bezug auf die Umsetzung interner Kontrollen für Reisen, vertraglich vereinbarte Dienstleistungen, Schulungen und Investitionen und Ausgaben zu erfüllen. Für das Titel-I-Programm werden die folgenden Kontrollen eingeführt:
• Alle durch Titel I finanzierten Anschaffungen und Ausgaben stehen in direktem Zusammenhang mit zulässigen Aktivitäten und Dienstleistungen nach Titel I, die erforderlich sind, um die Ziele des aktuellen Programms effektiv und zum Nutzen der teilnahmeberechtigten Teilnehmer umzusetzen;
• Titel-I-Käufe und -Ausgaben sind auf diejenigen beschränkt, die Personen mit direkten Titel-I-Pflichten und -Verantwortlichkeiten entstehen und/oder die nur berechtigten Titel-I-Teilnehmern zugute kommen; und
• Von Titel I finanzierte berufsbegleitende Schulungen stehen in direktem Zusammenhang mit spezifischen Titel-I-Programmaktivitäten.
• Zu Rechenschafts- und Prüfungszwecken wird eine angemessene Dokumentation aller Käufe und Ausgaben gemäß Titel I aufbewahrt.

Der Distrikt stellt ferner sicher, dass eine distriktweite Gehaltstabelle in Kraft ist und dass das Personal gerecht auf die Schulen verteilt wird. Unterrichtsmaterialien werden ebenfalls gerecht auf alle Schulen verteilt. Der Vorstand erteilt den Direktoren und Mitarbeitern die Befugnis, sich an der Entwicklung aller staatlichen und/oder bundesstaatlichen Vorschriften zu beteiligen, die für die Durchführung von bundesstaatlich finanzierten Programmen als notwendig erachtet werden.

Querverweise:
Vorstandsrichtlinie 6020 System of Funds and Accounts

Rechtliche Hinweise
RCW 28A.150.230 Verantwortlichkeiten der Bezirksschuldirektoren
RCW 28A.150.250 Jährliche Zuweisung für Grundbildung – Vollständige Finanzierung – Einbehalten von Mitteln wegen Nichteinhaltung
RCW 28A.300.070 Erhalt von Bundesmitteln für Schulzwecke – Superintendent of Public Instruction to Administration
RCW 84.52.0531 Abgaben nach Schulbezirken – Höchstbetrag in Dollar für Wartung und Betriebsunterstützung – Beschränkungen – Maximaler Abgabenprozentsatz – Mittel zur Senkung der Abgaben – Regeln.
Kapitel 180-16 WAC Staatliche Unterstützung öffentlicher Schulen
Öffentliches Recht 81-874 Impact Aid
Angenommen: 16. Juli 2002
Überarbeitet: 19. November 2019

 

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