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6030 - Finanzberichte

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 6030

FINANZBERICHT

Monatsbericht

Die Geschäftsstelle erstellt monatlich einen Haushaltsstandsbericht der folgenden Fonds:

A. Allgemeiner Fonds,
B. Kapitalprojektfonds,
C. Schuldendienstfonds,
D. Fonds der assoziierten Studentenschaft und
F. Fonds für Transportfahrzeuge.

Jeden Monat ist dem Vorstand eine „Finanzlage“ vorzulegen. Der Superintendent gleicht die endgültigen Nettobarmittel und Investitionen, Einnahmen und Ausgaben, die vom County Treasurer gemeldet werden, mit den Distriktaufzeichnungen für alle Fonds ab. Als Teil des Haushaltsstatusberichts muss der Superintendent jedem Direktor eine kurze schriftliche Erläuterung jeder wesentlichen Abweichung bei den Einnahmen- und/oder Ausgabenprognosen zukommen lassen, die sich auf die Finanzlage des Distrikts auswirken könnten.

Jährlicher Finanz- und Statistikbericht

Der Superintendent legt dem Vorstand für jedes Geschäftsjahr einen Jahresfinanzbericht vor. Der Bericht enthält mindestens eine Zusammenfassung der Finanzvorgänge für das Jahr.

Rechtliche Hinweise:

RCW

28A.150.230

Grundbildungsgesetz von 1977 – Bezirksschuldirektoren, die für den ordnungsgemäßen Betrieb des Bezirks verantwortlich sind – Geltungsbereich – Verantwortlichkeiten

28A.400.030(3) Aufgaben des Superintendenten

WAC

392-123-110

Monatliche Abschlüsse und Berichte, die vom Schulbezirksverwalter erstellt werden

392-123-115

Monatlicher Budgetstatusbericht für allgemeine Fondsoperationen

392-123-120

Finanzlagebericht – Finanzlage des Schulbezirks

392-123-125

Statusbericht zum Personalbudget

392-123-132

Abgleich der monatlichen Abrechnung der Bezirksschatzmeister mit den Bezirksunterlagen

 

Erste Lesung: 19. Februar 2002

Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002

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