6030 - Finanzberichte
VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 6030
Monatsbericht
Die Geschäftsstelle erstellt monatlich einen Haushaltsstandsbericht der folgenden Fonds:
A. Allgemeiner Fonds,
B. Kapitalprojektfonds,
C. Schuldendienstfonds,
D. Fonds der assoziierten Studentenschaft und
F. Fonds für Transportfahrzeuge.
Jeden Monat ist dem Vorstand eine „Finanzlage“ vorzulegen. Der Superintendent gleicht die endgültigen Nettobarmittel und Investitionen, Einnahmen und Ausgaben, die vom County Treasurer gemeldet werden, mit den Distriktaufzeichnungen für alle Fonds ab. Als Teil des Haushaltsstatusberichts muss der Superintendent jedem Direktor eine kurze schriftliche Erläuterung jeder wesentlichen Abweichung bei den Einnahmen- und/oder Ausgabenprognosen zukommen lassen, die sich auf die Finanzlage des Distrikts auswirken könnten.
Jährlicher Finanz- und Statistikbericht
Der Superintendent legt dem Vorstand für jedes Geschäftsjahr einen Jahresfinanzbericht vor. Der Bericht enthält mindestens eine Zusammenfassung der Finanzvorgänge für das Jahr.
Rechtliche Hinweise: |
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RCW |
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28A.150.230 |
Grundbildungsgesetz von 1977 – Bezirksschuldirektoren, die für den ordnungsgemäßen Betrieb des Bezirks verantwortlich sind – Geltungsbereich – Verantwortlichkeiten |
28A.400.030(3) | Aufgaben des Superintendenten |
WAC |
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392-123-110 |
Monatliche Abschlüsse und Berichte, die vom Schulbezirksverwalter erstellt werden |
392-123-115 |
Monatlicher Budgetstatusbericht für allgemeine Fondsoperationen |
392-123-120 |
Finanzlagebericht – Finanzlage des Schulbezirks |
392-123-125 |
Statusbericht zum Personalbudget |
392-123-132 |
Abgleich der monatlichen Abrechnung der Bezirksschatzmeister mit den Bezirksunterlagen |
Erste Lesung: 19. Februar 2002
Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002