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Suchrichtlinien und -verfahren

6022 - Minimaler Fondssaldo

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 6022

MINDESTMITTELSALDO

Der Vorstand des Schulbezirks Walla Walla erkennt die Bedeutung der Aufrechterhaltung eines umsichtigen Fondsgleichgewichts im allgemeinen Fonds an, um sicherzustellen, dass der operative Cashflow-Bedarf gedeckt wird, um Ressourcen für bekannte Verpflichtungen bereitzustellen und zum Schutz vor unvorhergesehenen Umständen beizutragen. Dementsprechend verabschiedet der Bezirksvorstand diese Richtlinie in Bezug auf diejenigen Teile des Fondsguthabens, die in auszugebender Form vorliegen, deren Verwendung aus externen Quellen jedoch nicht gesetzlich eingeschränkt ist.

Jährlich legt der Superintendent oder Beauftragte ein allgemeines Fondsbudget vor, das eine Zusage von mindestens 8 Prozent der geplanten Ausgaben des laufenden Jahres für einen Mindestfondssaldo enthält. Wenn möglich, wird der Bezirk aktiv auf ein 10-Prozent-Ziel für die Reserven hinarbeiten.

Querverweise:
Vorstandsrichtlinie 6040 – Ausgaben, die das Budget überschreiten
Vorstandsrichtlinie 6020 – System der Gelder und Konten

Rechtliche Hinweise:
RCW 28A.320.070 – Schulbezirk als Selbstversicherer – Behörde
RCW 28A.505 – Budgets der Schulbezirke
RCW 28A.505.130 – Budget – Anforderungen für den Ausgleich geschätzter Ausgaben

 
Angenommen: 3. März 2016
Überarbeitet: 18. Juli 2023

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