6021 - Darlehen zwischen Fonds
VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 6021
Zwischenfondsdarlehen zwischen dem allgemeinen Fonds, dem Transportfahrzeugfonds, dem Kapitalprojektfonds oder dem Schuldendienstfonds können verwendet werden, um einen vorübergehenden Liquiditätsmangel zu lindern.
Diese Darlehen dürfen nicht zum Ausgleich des Haushalts des aufnehmenden Fonds verwendet werden; Sie dürfen auch keine Funktionen oder Projekte abschrecken, für die der Fonds eingerichtet wurde.
Der Vorstand muss einen Beschluss fassen, bevor eine Darlehenstransaktion zwischen Fonds stattfindet. Der Beschluss muss die genaue Höhe des Darlehens, die beteiligten Mittel, die konkrete Quelle der Mittel für die Rückzahlung, den Zeitplan für die Rückzahlung und den betreffenden Zinssatz enthalten.
Rechtliche Hinweise: |
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RCW | |
28A.505.150 |
Veranschlagte Ausgaben als Zuwendungen -- Zwischenausgaben -- Übertragung zwischen Haushaltsklassen -- Haftung für nicht veranschlagte Ausgaben |
WAC | |
392-123-135 |
durch 160 Interfund-Darlehen |
Datum der ersten Lesung: 19. Februar 2002
Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002