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Suchrichtlinien und -verfahren

6020 - System der Fonds und Konten

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 6020

SYSTEM DER FONDS UND KONTEN

Der Distrikt unterhält mit dem County Treasurer ein Finanzsystem in Übereinstimmung mit den Landesgesetzen und dem vom State Superintendent of Public Instruction genehmigten Buchführungshandbuch. Die Mittel sind:

A. Allgemeiner Fonds

Der Fonds finanziert sich hauptsächlich aus kommunalen Steuern, Landesfördermitteln, Bundeszuschüssen und kommunalen Einnahmen. Diese Einnahmen werden speziell für die Finanzierung des ordentlichen und gesetzlich genehmigten Betriebs des Distrikts für alle Besoldungsgruppen verwendet. Der Fonds enthält Gelder, die für die Durchführung bestimmter Aktivitäten wie das Grundbildungsprogramm, das Programm für Behinderte usw. getrennt wurden. Der Fonds wird nach besonderen Vorschriften, Beschränkungen und Beschränkungen verwaltet und bildet eine eigenständige steuerliche und buchhalterische Einheit.

B. Kapitalprojektfonds

Der Fonds enthält die Erlöse aus dem Verkauf von Anleihen, staatlichen Schulbauzuschüssen, Transfers aus der Grundbildungszuteilung des Bezirks, den Erlösen aus Sonderabgaben, die für Bauzwecke bestimmt sind, Einnahmen aus Investitionen in Kapitalprojekte, Miet- oder Pachterlöse und Erlöse aus dem Immobilienverkauf. Zulässige Ausgaben aus dem Verkauf von Anleihen einschließlich deren Zinserträge können den Erwerb von Grundstücken oder bestehenden Gebäuden, die Verbesserung von Gebäuden und/oder Anlagen, die Planung und den Bau und/oder den Umbau von Gebäuden oder die Erstausstattung umfassen, sofern der Vorschlag vom genehmigt wurde Wähler, die die Beschaffung solcher Gelder genehmigen, schließen diese Elemente ein. Erlöse aus anderen Quellen können für größere Renovierungs- und Ersatzarbeiten verwendet werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bedachungen, Heizungs- und Lüftungssysteme, Bodenbeläge und elektrische Systeme; Renovierung von Spielfeldern und anderen Bezirksgrundstücken; und Energieaudits und Kapitalverbesserungen sowie wichtige Ausrüstungsgegenstände und Möbel. Alle Rückstände innerhalb des Fonds, die ausschließlich aus einer übermäßigen Abgabe für einen bestimmten Zweck übrig bleiben, müssen in den allgemeinen Fonds übertragen werden, und spätere Steuereinnahmen werden dem allgemeinen Fonds durch den Kreisschatzmeister gutgeschrieben. Etwaige Rückstände aus dem Verkauf von Anleihen und Zinsen auf Anlagen sind dem Schuldendienstfonds zuzuführen, wenn sie für den Zweck, für den sie aufgebracht wurden, nicht mehr benötigt werden.

C. Schuldendienstfonds

Der Fonds dient der Rückzahlung ausstehender Anleihen und der Zahlung von Anleihezinsen. Der Fonds ist kein Optionsfonds. Der Kreisschatzmeister nimmt mittels Schatzmeisterschecks Auszahlungen vor. Es ist jährlich eine Rückstellung zu bilden, um einen Betrag zu erheben, der ausreicht, um die jährlichen Kapitalzahlungen und die halbjährlichen Zinszahlungen zu decken. Die Erlöse aus dem Verkauf von Immobilien können diesem Fonds oder dem Investitionsfonds zugeführt werden, mit Ausnahme des Betrags, der für die mit dem Verkauf dieser Immobilien verbundenen Kosten aufgewendet werden muss.

 

D. Associated Student Body Program Fund

Der Vorstand ist für den Schutz und die Kontrolle der finanziellen Mittel der Studierendenschaft ebenso verantwortlich wie für andere ihm anvertraute öffentliche Mittel. Die finanziellen Mittel des Fonds kommen Studierenden zugute. Die Beteiligung der Schüler an den Entscheidungsprozessen im Zusammenhang mit der Verwendung dieser Mittel ist ein integraler Bestandteil der assoziierten Schülerschaft, mit der Ausnahme, dass der Vorstand die Befugnis an einen Mitarbeiter delegieren kann, als assoziierte Schülervertretung für jede Schule zu fungieren, die keine enthält Klasse höher als die sechste. ASB-Mittel sind öffentliche Mittel und dürfen nicht zur Unterstützung oder Ablehnung politischer Kandidaten oder Wahlmaßnahmen verwendet werden. Gelder, die von Studenten über anerkannte Organisationen der Studentenschaft aufgebracht werden, werden in den Fonds eingezahlt und aus diesem ausgezahlt, der vom County Treasurer unterhalten wird. Der Fonds unterliegt Verwaltungs- und Rechnungslegungsverfahren, die denen ähneln, die für alle anderen Distriktgelder erforderlich sind. Die ASB-Satzungen sehen eine Beteiligung der ASB-Vertreter an den Entscheidungen über die Vergabe und Auszahlung von ASB-Geldern vor. Die für Stipendien, Studentenaustausch und wohltätige Zwecke gesammelten Gelder privater, nicht verbundener Studentenschaftsfonds werden vom Distrikt treuhänderisch verwahrt.

E. Fonds für Transportfahrzeuge

Der Transportfahrzeugfonds umfasst die Erlöse aus dem Verkauf von Transportfahrzeugen; Leasing, Vermietung oder gelegentliche Nutzung von überschüssigen Bussen; Abschreibungserstattung für kreiseigene Busse; Erlöse aus Abgaben für Transportmittelfonds; fakultative Überweisungen aus dem allgemeinen Fonds; und Investmentfonds aus dem Transportfahrzeugfonds. Der Transportfahrzeugfonds kann zum Kauf und/oder Umbau von Bussen auf Vertrags- oder Barbasis verwendet werden. Gelder dürfen ausschließlich zur Begleichung von Schulden und Zinsen, die dem Transportfahrzeugfonds entstanden sind, vom Transportfahrzeugfonds zum Schuldendienstfonds transferiert werden. Eine solche Überweisung stellt keine Überweisung von Geldern aus dem Transportfahrzeugfonds im Sinne von RCW 28A.160.130 dar. 

Der Distrikt führt ein System von Bankkonten wie folgt:

A. Ein Depot- und/oder Überweisungsbankkonto des Distrikts,

B. Ein angeschlossenes Zahlstellenkonto der Schülerschaft für jede Schule mit einem angeschlossenen
vom Vorstand genehmigte Studentenschaftsorganisation und

C. Zahlstellen in einer solchen Anzahl aufbringen, wie es notwendig ist, um den Bedarf an Zahlstellen der Schulen und Abteilungen des Distrikts zu decken. Der Vorstand kann die Einrichtung solcher Konten genehmigen. Der Vorstand genehmigt jede Zahlstelle. Für diese Konten wird ein Verwahrer bestellt, der unabhängig von Rechnungsbearbeitung, Scheckunterzeichnung, allgemeiner Buchhaltung und Kasseneingangsfunktionen ist. Wenn diese Funktionstrennung nicht möglich ist, ist ein anderer Mitarbeiter, der von diesen Funktionen unabhängig ist, für die Überprüfung der Verwaltung jedes Kontos verantwortlich.

Der Superintendent legt die für den Betrieb dieser Fonds erforderlichen Verfahren fest

Querverweis:

Vorstandspolitik

3510

Verbundene Studierendenschaften

Rechtliche Hinweise: 

RCW 

28A.320.330

Aufgezählte Schulgelder - Einzahlungen in Verwendung

28A.325.010

Gebühren für optionale außerschulische Veranstaltungen ohne Kreditpunkte – Disposition

28A.325.020

Assoziierte Studentenvereinigungen - Befugnisse und Verantwortlichkeiten, die sich auswirken

28A.325.030

Assoziierter Studierendenschaftsprogrammfonds -- Gegründet -- Mittelherkunft -- Ausgaben -- Budgetierung -- Verwaltung sonstiger Gelder, die Studierende für private Zwecke erhalten

28A.335.060 Verkauf von Transportfahrzeugen 
28A.505.140 Regeln und Vorschriften für Haushaltsverfahren – Überprüfung, wenn der Superintendent [SPI] Haushaltsunregelmäßigkeiten feststellt – Überarbeiteter Haushalt, Finanzplan des Staatsrats bis zur Annahme

39.44

Anleiheformular, Verkaufsbedingungen, Zahlung usw.

42.17.130

Verbietet die Nutzung von Einrichtungen öffentlicher Ämter oder Agenturen in Kampagnen

43.09.200

Teilung der kommunalen Körperschaften - Einheitliches Rechnungslegungssystem

43.09.210

Aufteilung kommunaler Körperschaften – Separate Konten für jeden Fonds oder jede Aktivität

WAC 

392-123

Finanzen – Budgetierung des Schulbezirks

392-138

Finanzen - Gelder der assoziierten Studentenschaft

392-138-055 Bankscheckkonto einzahlen 

392-138-060

Kleingeld

Staatsprüfer

Portokassenbulletin Nr. 301, III (E)

 

Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002

Überarbeitet: 7. Oktober 2003

WALLA WALLA ÖFFENTLICHE SCHULEN • 364 South Park St. • Walla Walla, WA 99362 • Telefon: 509-527-3000 • Telefax: 509.529.7713

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