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Suchrichtlinien und -verfahren

6000 - Programmplanung, Budgetvorbereitung, Annahme und Umsetzung

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 6000

PROGRAMMPLANUNG, HAUSHALTSERSTELLUNG, ANNAHME UND DURCHFÜHRUNG

Das Jahresbudget eines Distrikts ist ein greifbarer Beweis für das Engagement des Vorstands, die Ziele des Schulungsprogramms zu erfüllen, für einen effizienten und effektiven Betrieb des Distrikts zu sorgen und die Ziele des strategischen Plans des Distrikts zu erreichen. Das Budget drückt konkret die zu erbringenden Dienste aus, die mit unmittelbaren und langfristigen Zielen und verfügbaren Ressourcen übereinstimmen, und legt Prioritäten in breiten Programmbereichen wie Grundbildung, anderen separat finanzierten Programmen und Unterstützungsdiensten fest. Jedes Jahr wird ein Budget für das folgende Geschäftsjahr erstellt, das am 1. September eines jeden Jahres beginnt und bis zum 31. August des folgenden Kalenderjahres andauert. Das Budget enthält den vollständigen Finanzplan des Distrikts für das folgende Schuljahr.

Vor der Vorlage des vorgeschlagenen Budgets zur Annahme bereitet der Superintendent für das Studium und die Prüfung durch den Vorstand geeignete Unterlagen vor, die seine / ihre Empfehlungen unterstützen, die so gestaltet sein müssen, dass sie die Bedürfnisse der Studenten innerhalb der Grenzen der erwarteten Einnahmen erfüllen vernünftige Managementpraktiken. Die Programmplanung und Budgetentwicklung müssen die Beteiligung des Personals und den Informationsaustausch mit den Gönnern vorsehen, bevor der Vorstand tätig wird.

Budgeterstellung und -verabschiedung
Das Budget wird zur Prüfung und Verabschiedung durch den Vorstand in Übereinstimmung mit den Verfahren und Fristen erstellt, die durch staatliche Gesetze und den Superintendent of Public Instruction festgelegt sind. Kopien des verabschiedeten Budgets sind bei der ESD zur Überprüfung einzureichen und Kopien werden beim State Superintendent of Public Instruction eingereicht.

Haushaltsvollzug
Der Vorstand überträgt dem Superintendenten die Verantwortung für die Verwaltung des Betriebshaushalts, sobald dieser angenommen ist. Alle Handlungen des Superintendenten bei der Durchführung der Programme und/oder Aktivitäten, wie sie im angenommenen Betriebshaushalt festgelegt sind, sind vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen zulässig:

A. Die Ausgaben für die Einstellung und den Einsatz von Mitarbeitern entsprechen den gesetzlichen Anforderungen des Bundesstaates Washington und den verabschiedeten Vorstandsrichtlinien;

B. Gelder, die auf Reservekonten (Allgemeiner Fonds #810 890) für Selbstversicherungen und andere solche Eventualitäten gehalten werden, dürfen nicht ausgegeben werden, es sei denn, sie wurden für vom Vorstand festgelegte Zwecke genehmigt;

C. Eine vollständige Auflistung der Ausgaben für Lieferungen, Materialien und Dienstleistungen wird zur Genehmigung und/oder Bestätigung durch den Vorstand vorgelegt;

D. Käufe werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesstaates Washington und den angenommenen Vorstandsrichtlinien getätigt;

E. Mittel können von einer Haushaltskategorie zu einer anderen übertragen werden, vorbehaltlich solcher Beschränkungen, die vom Vorstand auferlegt werden können;

F. Der Superintendent ist für die Einrichtung von Verfahren zur Autorisierung und Kontrolle der Gehaltsabrechnungsoperationen des Distrikts verantwortlich. Der Vorstand kann im Namen einzelner Mitarbeiter handeln, um einen bestimmten Betrag vom Gehaltsscheck des Mitarbeiters abzuziehen und einen vereinbarten Betrag an einen Beauftragten des Mitarbeiters zu überweisen; und

G. Finanzberichte werden dem Vorstand jeden Monat vorgelegt.

 

Rechtliche Hinweise:
RCW 28A.300.060 Studien und Annahme von Klassifikationen für Schulbezirksbudgets – Veröffentlichung
RCW 28A.320.010 Unternehmensbefugnisse
RCW 28A.320.020 Haftung für Schulden und Urteile
RCW 28A.320.090 Vorbereitung und Verteilung von Informationen über das Unterrichtsprogramm, den Betrieb und die Wartung des Distrikts – Einschränkung
RCW 28A.330.100 Zusätzliche Vollmachten des Vorstandes
RCW 28A.400.240 Deferred Compensation Plan für Mitarbeiter des Schulbezirks oder Bildungsdienstbezirks – Einschränkungen
RCW 28A.400.250 Steuerlich aufgeschobene Renten – regulierte Unternehmensaktien
RCW 28A.400.280 Leistungen an Arbeitnehmer – Arbeitgeberbeiträge – Wahlleistungen – Jahresbericht
RCW 28A.400.300 Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern - Dienstalters- und Urlaubsgeld, Versetzungen zwischen Schulbezirken
RCW 28A.405.400 Gehaltsabzüge für Arbeitnehmer genehmigt
RCW 28A.405.410 Abzüge von der Gehaltsabrechnung sind für zertifizierte Mitarbeiter zulässig – Einsparungen
RCW 28A.505.040 Budget Nach Erstellung – Inhalt
RCW 28A.505.050 Haushalt – Einladung zur Sitzung
RCW 28A.505.060 Budgetanhörung und -verabschiedung – Kopien mit ESDs eingereicht
RCW 28A.505.080 Budget – Disposition von Kopien
RCW28A. 505.150 Veranschlagte Ausgaben als Zuwendungen -- Zwischenausgaben -- Übertragung zwischen Haushaltsklassen -- Haftung für nicht veranschlagte Ausgaben
RCW 28A.510 Aufteilung auf den Distrikt – Rechnungslegung
RCW 41.04.020 Öffentliche Bedienstete – Abzüge von der Gehaltsabrechnung genehmigt
RCW 41.04.035 Gehalts- und Lohnabzüge für Spenden an wohltätige Organisationen – United Fund definiert – Umfasst kombinierte Spendenaktionen des Bundesstaates Washington
RCW 41.04.036 Gehalts- und Lohnabzüge für Spenden an gemeinnützige Organisationen – Abzug und Zahlung an United Fund oder Washington State Combined Fund Drive – Regeln, Verfahren
RCW 41.04.230 Gehaltsabzüge genehmigt
RCW 41.04.233 Gehaltsabzüge für Kopfpauschalen an Organisationen zur Gesundheitserhaltung
RCW 41.04.245 Gehaltsabzüge an eine Bank, Sparkasse, Kreditgenossenschaft oder Bausparkasse
WAC 392-123-054 Zeitplan für das Budget

Angenommen: 16. Juli 2002
Überarbeitet: 15. Juni 2021

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