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5642 - Praktika

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 5642

PRAKTIKA

Der Vorstand erkennt die Notwendigkeit an, Schulungsmöglichkeiten für angehende Administratoren anzubieten. Praktika für diejenigen, die sich im Prozess des Erwerbs von Verwaltungszeugnissen befinden, werden individuell genehmigt. Zu den spezifischen Faktoren, die bei der Auswahl einer Person für eine Praktikumsstelle verwendet werden, gehören unter anderem: akademische Leistungen, Lehrfähigkeiten, Führungsqualitäten, Kommunikationsfähigkeiten und Engagement für vergangene und gegenwärtige Aufgaben.

Auf Empfehlung des Prüfungsausschusses ist der Superintendent/Beauftragte dafür verantwortlich, eine konstruktive Überwachung der Praktikumserfahrung zu arrangieren und eine Vielzahl von Erfahrungen zu ermitteln, die den Bedürfnissen des Praktikanten entsprechen.
Der Superintendent entwickelt Verfahren für Verwaltungspraktika.

Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002

Überarbeitet: 7. Oktober 2003

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