5641 - Lehramtsstudierende
VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 5641
Der Vorstand fördert die Zusammenarbeit mit Hochschulen und Universitäten des Landes bei der Ausbildung von Lehramtsstudierenden. Der Distrikt akzeptiert Lehramtsstudierende von akkreditierten Hochschulen, mit denen der Distrikt eine Kooperationsvereinbarung hat.
Der Distrikt hält diese angemessenen Regeln, Vorschriften und Ausbildungsrichtlinien der Lehrerausbildungseinrichtung ein. Von der Lehrerausbildungseinrichtung wird erwartet, dass sie Verbindungspersonal zur Verfügung stellt, das während des gesamten Ausbildungsprozesses mit dem Schulleiter und dem betreuenden Lehrer zusammenarbeitet.
Der Superintendent/Beauftragte koordiniert den Antrag auf Unterbringung mit den Gebäudeleitern, um eine übermäßige Konzentration von Lehramtsstudierenden in einem bestimmten Gebäude zu vermeiden. Lehramtsstudierende müssen die Richtlinien des Distrikts einhalten, die für zertifiziertes Personal gelten. Der betreuende Lehrer und der Schulleiter sind für das Verhalten des Lehramtsstudenten verantwortlich.
Der Superintendent entwickelt Verfahren für Lehramtsstudenten, Studentenpraktika und Klassenbesuche.
Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002
Überarbeitet: 7. Oktober 2003