5610 - Ersatzbeschäftigung
VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 5610
Der Vorstand genehmigt die Einstellung einer zertifizierten Vertretung bei Abwesenheit eines zertifizierten Mitarbeiters. Darüber hinaus kann der Distrikt anstelle eines regelmäßig unter Vertrag stehenden Mitarbeiters einen Stellvertreter einsetzen, wenn:
- Zu Beginn eines Schuljahres bestehen Einschulungsunsicherheiten; oder
- Rücktritte von regulären Mitarbeitern lassen dem Distrikt nicht genügend Zeit, um einen sofortigen Ersatz einzustellen.
Bei beiden letztgenannten Gelegenheiten stellt der Distrikt innerhalb einer angemessenen Frist einen Vertragsmitarbeiter ein.
Der Superintendent/Beauftragte ist für die Festlegung von Verfahren verantwortlich, durch die Lehrer Ersatzkräfte anfordern und durch die Ersatzlehrer zugewiesen, eingestellt und entschädigt werden.
Vertretungslehrer, die fünfzehn (15) aufeinanderfolgende Arbeitstage im selben Auftrag gearbeitet haben, werden ab dem sechzehnten (16.) Diensttag gemäß der regulären Gehaltstabelle für zertifiziertes Personal bezahlt.
Der Vorstand genehmigt die Anstellung eines Ehepartners eines Vorstandsmitglieds als Ersatzlehrer, wenn der Superintendent feststellt, dass es im Distrikt einen Mangel an Ersatzlehrern gibt.
Pensionierte Lehrer oder Verwaltungsbeamte dürfen bis zu achthundertsiebenundsechzig (867) Stunden Beschäftigung pro Schuljahr ausüben.
Wenn der Superintendent/Beauftragte vernünftigerweise davon ausgeht, dass die Liste der qualifizierten, bereitwilligen Ersatzkräfte erschöpft sein wird, kann beim Büro des Superintendent of Public Instruction eine Notersatzzertifizierung für Personen beantragt werden, die nicht vollständig für ein Lehr- oder Ersatzzertifikat qualifiziert sind. Stellvertreterinnen und Stellvertretern mit Notfallbefähigung darf nur dann eine Tätigkeit übertragen werden, wenn die Liste der voll qualifizierten Stellvertreter erschöpft ist.
Der Vorstand genehmigt die Beschäftigung eines klassifizierten Ersatzmitglieds in Abwesenheit eines klassifizierten Mitarbeiters, wenn ein Programm durch die Abwesenheit des regulären Mitarbeiters nachteilig beeinflusst wird und wenn ein Ersatz die Aufgaben in angemessener Weise erfüllen kann. Die Berechtigung eines klassifizierten Ersatzmitarbeiters zum Kauf von Rentenguthaben wird gemäß RCW 41.35 und den Regeln des Rentensystems bestimmt. Der Superintendent ist befugt, Verfahren für den Einsatz von klassifiziertem Ersatzpersonal festzulegen.
Bis zum 1. Oktober eines jeden Jahres meldet der Distrikt dem Büro des Superintendenten für öffentlichen Unterricht: 1) Die Anzahl der pro Schuljahr eingestellten Ersatzlehrer; 2) die Anzahl der Ersatzlehrer, die im Rahmen des beschleunigten Zertifizierungsverfahrens für ausländische Lehrer eingestellt wurden; 3) der volle tägliche Vergütungssatz pro Vertretungslehrer; und 4) der Grund für die Einstellung des Ersatzlehrers.
Querverweise: |
||
Vorstandspolitik |
||
1610 |
Interessenskonflikte |
|
5001 |
Einstellung von pensionierten Schulangestellten |
|
Rechtliche Hinweise: |
||
RCW |
||
28A.300 |
Superintendent des öffentlichen Unterrichts |
|
28A.330.240 |
Arbeitsverträge |
|
28A.400.300 |
Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern – Urlaub für Mitarbeiter – Dienstalters- und Urlaubsgeld, Transfers zwischen Schulbezirken |
|
28A.405.900 |
Bestimmte zertifizierte Mitarbeiter sind von den Bestimmungen des Kapitels ausgenommen |
|
28A.410.010 |
Zertifizierung – Pflicht des Professional Educator Standards Board – Regeln – Prüfung der Aufzeichnungen – Verfallene Zertifikate – Superintendent of Public Instruction als Administrator |
|
41.32.570 |
Beschäftigung nach dem Ruhestand – Kürzung oder Aussetzung von Rentenzahlungen |
|
41.35 |
Rentensystem für Schulangestellte in Washington |
|
42.23.030 (9) |
Interesse an Verträgen verboten – Ausnahmen |
Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002
Überarbeitet: 10.01.02; 18. Oktober 2016