5270 - Beilegung von Personalbeschwerden
VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 5270
LÖSUNG VON PERSONALBESCHWERDEN
Der Vorstand erkennt an, wie wichtig es ist, angemessene und wirksame Mittel zur Lösung von Schwierigkeiten zu schaffen, die unter Mitarbeitern auftreten können, potenzielle Beschwerdebereiche zu reduzieren und anerkannte wechselseitige Kommunikationskanäle zwischen Aufsichtspersonal und Mitarbeitern einzurichten und aufrechtzuerhalten.
Mitarbeiter können die Verwaltungsverfahren nutzen, um einen Verstoß gegen bestehende Distriktrichtlinien oder -verfahren geltend zu machen, der sie direkt geschädigt hat. Die Verfahren werden eingerichtet, um eine ordnungsgemäße und gerechte Lösung einer Beschwerde auf der niedrigstmöglichen Aufsichtsebene zu gewährleisten und ein geordnetes Verfahren zu erleichtern, in dem Lösungen verfolgt werden können.
Eine Beschwerde ist eine schriftliche Beschwerde eines Mitarbeiters, der behauptet, gegen bestehende Distriktrichtlinien oder -verfahren verstoßen zu haben, was ihn direkt benachteiligt hat.
Querverweis:
Vorstandsrichtlinie 4220 Beschwerden über Mitarbeiter oder Programme
Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002
Überarbeitet: 7. Oktober 2003; 27. Februar 2018