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Suchrichtlinien und -verfahren

5240 - Personalbeurteilung

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 5240

BEWERTUNG DES PERSONALS

Der Vorstand erkennt an, dass die berufliche Entwicklung und Bewertung einzelner Mitarbeiter wichtig ist, um die Effektivität und Effizienz des Schulbezirks zu verbessern. Von den Mitarbeitern wird erwartet, dass sie die in ihren Verträgen und/oder Stellenbeschreibungen festgelegten Aufgaben erfüllen, zusätzlich zu allen anderen Verantwortlichkeiten, die ihnen von ihrem Vorgesetzten zugewiesen werden können.

Zertifizierte Lehrer und Schulleiter

Die Bewertungen für zertifizierte Lehrer und Schulleiter erfolgen in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Kapitels 28A.405 RCW und geltende Tarifverträge oder Memoranden, die gemäß Kapitel ausgehandelt wurden 41.59 RCW. Der Hauptzweck solcher Bewertungen besteht darin, die Leistung eines Mitarbeiters zu verbessern und zu verbessern, um das Lernen der Schüler zu verbessern.

Zertifiziertes Support-Personal

„Zertifiziertes Hilfspersonal“ und „zertifizierte Hilfsperson“ bezeichnet einen zertifizierten Mitarbeiter, der Dienstleistungen für Studenten erbringt und Inhaber eines oder mehrerer der Education Staff Associate (ESA)-Zertifikate gemäß WAC 181-79A-140(5) ist. Die ESA-Zertifizierung umfasst: Schullogopäden oder Audiologen, Schulberater, Schulkrankenschwestern, Schulbeschäftigungstherapeuten, Schulphysiotherapeuten, Schulpsychologen und Schulsozialarbeiter.

Zertifiziertes Hilfspersonal gilt für die Zwecke des Professional Growth and Evaluation System als Nicht-Klassenzimmerlehrer und unterliegt nicht dem vierstufigen Bewertungssystem. Die Leistung des zertifizierten Hilfspersonals wird im Einklang mit den staatlichen Gesetzen und den geltenden Tarifverhandlungen bewertet. Der Zweck solcher Bewertungen besteht darin, die Leistung des Mitarbeiters zu verbessern und den Mitarbeiter auf Leistungsdefizite oder Bedenken aufmerksam zu machen.

Sonstiges Verwaltungspersonal

Die Leistung von Verwaltungspersonal mit Ausnahme von zertifizierten Schulleitern und stellvertretenden Schulleitern, auf die im obigen Abschnitt Bezug genommen wird, wird mindestens einmal pro Jahr bewertet. Der Zweck solcher Bewertungen besteht darin, die Leistung des Mitarbeiters zu verbessern und den Mitarbeiter auf Leistungsdefizite oder Bedenken aufmerksam zu machen.

Klassifiziertes Personal

Die Leistung des klassifizierten Personals wird jährlich von seinem/ihrem Vorgesetzten im Einklang mit den geltenden kollektivverhandelten Verfahren bewertet. Der Zweck solcher Bewertungen besteht darin, die Leistung des Mitarbeiters zu verbessern und den Mitarbeiter auf Leistungsdefizite oder Bedenken aufmerksam zu machen.

 

Querverweise:

Vorstandsrichtlinie 5520 Personalentwicklung

Vorstandsrichtlinie 5280 Trennung vom Arbeitsverhältnis

Rechtliche Hinweise:

RCW 28A.400.100 Schulleiter und stellvertretende Schulleiter – Beschäftigung von – Qualifikationen – Pflichten.

RCW 28A.405.100 Mindestkriterien für die Bewertung zertifizierter Mitarbeiter – Überarbeitete vierstufige Bewertungssysteme für Klassenlehrer und Schulleiter – Verfahren – Lenkungsausschuss – Modelle – Umsetzung – Berichte

RCW 28A.405.220 Arbeitsbedingungen und Arbeitsverträge – Nichterneuerung von Zeitarbeitskräften – Bekanntmachung – Verfahren

RCW 28A.405.300 Unerwünschte Änderung des Vertragsstatus eines zertifizierten Mitarbeiters – Bestimmung der wahrscheinlichen Ursache – Benachrichtigung – Gelegenheit zur Anhörung

RCW 28A.405.110 Evaluierungen – Legislative Feststellungen

RCW 28A.405.120 Schulung für Gutachter

RCW 28A.405.130 Schulung in Bewertungsverfahren erforderlich

WAC 181-79A-140 Arten von Zertifikaten

WAC 392-191A Berufliches Wachstum und Bewertung des Schulpersonals

SHB 1346 Pflegekräfte in Schulen – Autorität – Aufsicht

Angenommen: 16. Juli 2002

Überarbeitet: 11.05.02; 12.15.15;

Überarbeitet: 21. November 2017

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