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Suchrichtlinien und -verfahren

5050 - Verträge

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 5050

VERTRÄGE

Der Distrikt schließt jährlich einen Vertrag mit jedem geeigneten Mitarbeiter ab. Ein solcher Vertrag steht im Einklang mit dem staatlichen Recht und den Richtlinien und ausgehandelten Vereinbarungen des Distrikts. Der Vertrag ist für den Distrikt und den Mitarbeiter bindend und darf während seiner Laufzeit von keiner der Parteien gekürzt oder aufgehoben werden, außer im gegenseitigen Einvernehmen oder wie an anderer Stelle in den Vorstandsrichtlinien oder in ausgehandelten Vereinbarungen vorgesehen.

Die Verträge für zertifiziertes Personal werden für einen Zeitraum von höchstens einem Jahr abgeschlossen. Auf Empfehlung des Superintendenten können Verträge für ausgewählte klassifizierte Mitarbeiter schriftlich und/oder für einen bestimmten Zeitraum von höchstens einem Jahr abgeschlossen werden. Andernfalls erfolgt die Beschäftigung von klassifiziertem Personal auf monatlicher Basis, beginnend mit dem ersten Arbeitstag.

Für Leistungen, die zusätzlich zum normalen „Vollzeit“-Einsatz eines Mitarbeiters zu erbringen sind, werden Zusatzverträge ausgestellt, die nicht dem Dauervertragsstatut unterliegen.

Verträge für zertifizierte Mitarbeiter

Auf Empfehlung des Superintendenten/Beauftragten und Zustimmung durch die Mehrheit des Vorstands bietet der Distrikt dem so empfohlenen und genehmigten Bewerber einen beglaubigten Mitarbeitervertrag an, in dem das zu zahlende Gehalt auf der Grundlage der geltenden Gehaltstabelle aufgeführt ist , die Anzahl der Diensttage, das Datum des Inkrafttretens und die Laufzeit des Vertrages und die folgende Erklärung aufzunehmen:

„Wenn Sie diesen Vertrag nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach dem oben genannten Ausstellungsdatum zurücksenden, stellt dies eine Kündigung oder Nichtannahme einer Anstellung oder Wiedereinstellung dar.“

Der Vertrag wird auch die folgende Erklärung enthalten:

„Dieser Vertrag ersetzt den bisherigen Einzelvertrag für das _________ Schuljahr.“ Und falls zutreffend: „Dieser Vertrag unterliegt den Bedingungen aller Tarifverträge zwischen dem Distrikt und der Organisation, die als Verhandlungsvertreter für die vom Vorstand beschäftigten zertifizierten Mitarbeiter zertifiziert oder anerkannt ist. Für den Fall, dass eine der Bestimmungen dieses individuellen Mitarbeitervertrags mit den Bestimmungen eines solchen Kollektivvertrags unvereinbar ist, gehen die Bestimmungen des Kollektivvertrags vor.“

Vorläufige Beschäftigung

Der Distrikt stellt zertifizierten Lehrkräften im ersten, zweiten und dritten Jahr oder anderen nicht beaufsichtigten zertifizierten Mitarbeitern einen „vorläufigen Vertrag“ für „vorläufige Mitarbeiter“ aus, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für solche Mitarbeiter nicht verlängert werden müssen. Mitarbeiter, die eine zweijährige vorläufige Amtszeit bei einem anderen Schulbezirk des Bundesstaates Washington absolviert haben, sind nur während ihres ersten Jahres bei dem Bezirk vorläufige Mitarbeiter. Ein solcher „vorläufiger Vertrag“ enthält den folgenden Zusatz: „Es wird davon ausgegangen und vereinbart, dass der Mitarbeiter keine dreijährige Beschäftigung in einem öffentlichen Schulbezirk des Bundesstaates Washington abgeschlossen hat und dass die Bestimmungen von RCW 28A.405.220 gelten während der ersten drei Jahre der bescheinigten Anstellung des Mitarbeiters durch den Distrikt oder des ersten Jahres der Anstellung beim Distrikt, wenn der Mitarbeiter mindestens zwei Jahre an einem anderen öffentlichen Schulbezirk des Bundesstaates Washington beschäftigt war.“

Der Superintendent kann einen Mitarbeiter aus dem vorläufigen Status entlassen, wenn der Mitarbeiter im zweiten Beschäftigungsjahr im Distrikt eine der beiden höchsten Bewertungsbewertungen erhält.

Renten-Wiedereinstellungen und Personen, die beurlaubte zertifizierte Mitarbeiter ersetzen

Der Distrikt stellt einjährige, unbefristete Verträge für Personen aus, die sich aus einer zertifizierten Position im Bundesstaat Washington zurückgezogen haben und gemäß den „Retire-Rehire“-Bestimmungen des Landesgesetzes in eine Beschäftigung zurückkehren. Der Distrikt stellt auf Empfehlung des Superintendenten/Beauftragten und auf Initiative des Vorstandes Verträge für „Ersatzmitarbeiter“ für zertifizierte Mitarbeiter aus, die zertifizierte Mitarbeiter ersetzen, denen Urlaub gewährt wurde. Solche Verträge gelten nur für die Dauer des Urlaubs und unterliegen nicht den Bestimmungen des Gesetzes über fortdauernde Verträge. In solchen Verträgen werden die Vertragsbedingungen klar angegeben. Diese Verträge beinhalten den folgenden Fahrer:

„Es wird verstanden und vereinbart, dass der Mitarbeiter gemäß den Bestimmungen von beschäftigt ist RCW 28A.405. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des RCW 28A.405.900, endet dieser Vertrag automatisch am Ende der hierin festgelegten Vertragslaufzeit und unterliegt nicht den Bestimmungen von RCW 28A.405.210"

Anpassungen

Der Distrikt sorgt für die Überprüfung und Anpassung der Verträge mit zertifizierten Mitarbeitern auf der Grundlage der beim Personalbüro eingereichten Informationen bis zum 10. September für die Erstattung im September und spätestens bis zum 1. Oktober für die Gehaltsabrechnung im Oktober. Der Mitarbeiter stellt der Personalabteilung planmäßig die erforderlichen Informationen zur Verfügung, einschließlich offizieller Hochschul- oder Universitätszeugnisse, offizielle Nachweise über abgeschlossene Studiengänge, offizielle Nachweise über die Genehmigung und den Abschluss autorisierter Arbeiten für gleichwertige Credits und alle anderen relevanten Daten für die Vertragsanpassung Zwecke.

Nebenarbeitsverträge

Der Distrikt wird für zertifizierte Mitarbeiter gegebenenfalls separate zusätzliche Arbeitsverträge ausstellen, wenn der Dienst über einen normalen „Vollzeit“-Einsatz hinaus oder über den geplanten Mitarbeitertag hinaus erbracht werden soll oder der Dienst über das geplante Personal hinaus erbracht werden soll Jahr. Auch für Co-Curriculare Aktivitäten und besondere Verantwortungsaufgaben werden Zusatzverträge ausgestellt. Separate Vereinbarungen werden ein Jahr nicht überschreiten und stellen keine nachteilige Änderung des Vertragsstatus dar, wenn sie nicht verlängert werden. Das Entgelt für Leistungen im Rahmen von Nebendienstverträgen wird nach der jeweils gültigen Entgeltordnung für die Betreuung von co-curricularen Tätigkeiten bzw. bei längerfristigen Einsätzen nach den jeweils geltenden Bestimmungen zur Entgeltvergütung gezahlt.

Consultants

Personalberaterdienste können in Anspruch genommen werden, wenn einzigartige Kenntnisse oder technische Fähigkeiten erforderlich sind. Eine Beschreibung der gewünschten Dienstleistungen und eine Schätzung des Zeit- und Kostenaufwands werden dem Superintendenten oder Beauftragten vorgelegt. Die Vergütung wird vom Superintendenten oder Beauftragten festgelegt, darf aber normalerweise die Vergütung eines regulären Mitarbeiters mit vergleichbaren Aufgaben nicht übersteigen. Das an einen Berater gezahlte Honorar wird vom Superintendenten oder Beauftragten unter Berücksichtigung der entstandenen Kosten und daraus resultierenden Vorteile festgelegt. Die Vergütungsklassifizierung eines Beraters bei einem Vertrag über persönliche Dienstleistungen oder einer Gehaltsabrechnung wird in Übereinstimmung mit den Richtlinien des Internal Revenue Service festgelegt.

Titel I Mitarbeiter

Alle nach dem 1. Januar 8 eingestellten Paraprofessionals, die Unterrichtsunterstützung in einem Programm anbieten, das durch Titel-2002-Mittel unterstützt wird, müssen einen Sekundarschulabschluss oder ein anerkanntes Äquivalent und eines (1) der folgenden haben:

1. Abgeschlossenes mindestens zweijähriges Studium an einer Hochschule;

2. Erlangung eines Associate- oder höheren Abschlusses; oder

3. Erfüllung eines strengen Qualitätsstandards durch eine formelle staatliche oder lokale Bewertung.

Paraprofessionelle, die hauptsächlich als Übersetzer oder ausschließlich zur Durchführung von Aktivitäten zur Familienbeteiligung eingestellt werden, müssen diese Anforderungen nicht erfüllen. Sie müssen jedoch einen Sekundarschulabschluss oder einen anerkannten gleichwertigen Abschluss erworben haben.

 

Querverweise:

Vorstandsrichtlinie 5280 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rechtliche Hinweise:

RCW28A.330.100 Zusätzliche Befugnisse des Vorstandes

28A.400.300 Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern – Urlaub für Arbeitnehmer – Dienstalters- und Urlaubsgeld, Beibehaltung bei Schulwechsel

28A.400.315 Arbeitsverträge [nicht rückwirkend]

28A.405.210 Arbeitsbedingungen und Arbeitsverträge – Bestimmung wahrscheinlicher Gründe für die Nichtverlängerung von Verträgen – Mitteilung – Gelegenheit zur Anhörung

28A.405.220 Arbeitsbedingungen und Arbeitsverträge – Nichtverlängerung von Zeitarbeitskräften – Verfahren

RCW28A.405.240 Arbeitsbedingungen und Arbeitsverträge – Zusatzverträge, wenn – Fortlaufende Vertragsbestimmungen, nicht anwendbar auf

28A.405.900 Bestimmte zertifizierte Mitarbeiter sind von den Kapitelbestimmungen ausgenommen

20 USC 6319 Qualifikationen für Lehrer und Paraprofessionals

Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002

Überarbeitet: 17. September 2002

Überarbeitet: 27. Februar 2018

 

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