5006 - Unprofessionelles Verhalten
VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 5006
Der Vorstand erkennt seine Verantwortung an, die Schüler vor körperlichen und/oder seelischen Schäden zu schützen. Von den Mitarbeitern wird erwartet, dass sie „guten moralischen Charakter und persönliche Fitness“ zeigen, wenn sie Schüler unterrichten oder beaufsichtigen. Mitarbeiter dürfen sich nicht an unprofessionellem Verhalten beteiligen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
- damit zusammenhängende Handlungen der Unsittlichkeit und/oder Maßlosigkeit;
- Verletzung des schriftlichen Vertrages;
- mit der körperlichen Vernachlässigung von Kindern;
- der physische, emotionale oder sexuelle Missbrauch oder die Misshandlung von Kindern;
- sexuelles Verhalten mit Kindern oder Studenten;
- Falschdarstellung oder Verfälschung im Rahmen der Berufsausübung;
- Besitz, Gebrauch oder Konsum oder das Stehen unter dem Einfluss von Alkohol oder einer kontrollierten Substanz auf dem Schulgelände oder bei einer von der Schule gesponserten Aktivität, an der Schüler beteiligt sind;
- Missachtung oder Verzicht auf allgemein anerkannte Berufsstandards;
- Vertragsauflösung für professionelle Dienstleistungen;
- unerlaubte Berufsausübung;
- illegale Lieferung von Alkohol oder einer kontrollierten Substanz an einen Studenten; oder
- unangemessenes lohnendes Verhalten (Ausnutzung der eigenen Position zur finanziellen Bereicherung).
Die obige Liste nicht, in irgendeiner Weise, schränken die Möglichkeiten des Distrikts ein, einen Mitarbeiter wegen Fehlverhaltens, das oben nicht aufgeführt ist, zu disziplinieren oder zu entlassen.
Querverweise: |
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Vorstandspolitik |
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5005 |
Beschäftigung: Offenlegungen, Zertifizierungen, Anforderungen, Zusicherungen und Genehmigungen |
5281 |
Disziplinarmaßnahmen und Entlassung |
Rechtliche Hinweise: |
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RCW |
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28A.400.320 |
Verbrechen gegen Kinder - Zwangsbedingte Kündigung klassifizierter Angestellter - Berufung - Wiedereinziehung von Gehalt oder Entschädigung durch den Distrikt |
28A.405.470 |
Verbrechen gegen Kinder – Zwangsweise Kündigung von zertifizierten Mitarbeitern – Rechtsmittel – Wiedereinziehung von Gehalt oder Entschädigung durch den Distrikt |
28A.410.090 |
Widerruf oder Aussetzung des Zeugnisses oder der Lehrbefugnis -- Strafrechtliche Grundlage -- Beschwerden -- Untersuchung -- Verfahren. |
28A.410.100 |
Widerruf der Lehrbefugnis - Anhörungen |
28A.410.110 |
Beschränkung der Wiedereinstellung nach Widerruf – Wiedereinstellung bei bestimmten Straftaten verboten. |
WAC | |
181-79A |
Standards für die Zertifizierung von Lehrern, Administratoren und pädagogischen Mitarbeitern |
181-86 |
Professionelle Zertifizierung – Richtlinien und Verfahren für die Verwaltung von Zertifizierungsverfahren. |
181-87 |
Professionelle Zertifizierung – Handlungen des unprofessionellen Verhaltens |
Erste Lesung: 21. Mai 2002
Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002
Überarbeitet: 4. Oktober 2011