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Suchrichtlinien und -verfahren

5006 - Unprofessionelles Verhalten

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 5006

UNPROFESSIONELLES VERHALTEN

Der Vorstand erkennt seine Verantwortung an, die Schüler vor körperlichen und/oder seelischen Schäden zu schützen. Von den Mitarbeitern wird erwartet, dass sie „guten moralischen Charakter und persönliche Fitness“ zeigen, wenn sie Schüler unterrichten oder beaufsichtigen. Mitarbeiter dürfen sich nicht an unprofessionellem Verhalten beteiligen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

    1. damit zusammenhängende Handlungen der Unsittlichkeit und/oder Maßlosigkeit;
    2. Verletzung des schriftlichen Vertrages;
    3. mit der körperlichen Vernachlässigung von Kindern;
    4. der physische, emotionale oder sexuelle Missbrauch oder die Misshandlung von Kindern;
    5. sexuelles Verhalten mit Kindern oder Studenten;
    6. Falschdarstellung oder Verfälschung im Rahmen der Berufsausübung;
    7. Besitz, Gebrauch oder Konsum oder das Stehen unter dem Einfluss von Alkohol oder einer kontrollierten Substanz auf dem Schulgelände oder bei einer von der Schule gesponserten Aktivität, an der Schüler beteiligt sind;
    8. Missachtung oder Verzicht auf allgemein anerkannte Berufsstandards;
    9. Vertragsauflösung für professionelle Dienstleistungen;
    10. unerlaubte Berufsausübung;
    11. illegale Lieferung von Alkohol oder einer kontrollierten Substanz an einen Studenten; oder
    12. unangemessenes lohnendes Verhalten (Ausnutzung der eigenen Position zur finanziellen Bereicherung).

Die obige Liste nicht, in irgendeiner Weise, schränken die Möglichkeiten des Distrikts ein, einen Mitarbeiter wegen Fehlverhaltens, das oben nicht aufgeführt ist, zu disziplinieren oder zu entlassen.

Querverweise:

Vorstandspolitik

5005

Beschäftigung: Offenlegungen, Zertifizierungen, Anforderungen, Zusicherungen und Genehmigungen

5281

Disziplinarmaßnahmen und Entlassung

Rechtliche Hinweise:

RCW

28A.400.320

Verbrechen gegen Kinder - Zwangsbedingte Kündigung klassifizierter Angestellter - Berufung - Wiedereinziehung von Gehalt oder Entschädigung durch den Distrikt

28A.405.470

Verbrechen gegen Kinder – Zwangsweise Kündigung von zertifizierten Mitarbeitern – Rechtsmittel – Wiedereinziehung von Gehalt oder Entschädigung durch den Distrikt

28A.410.090

Widerruf oder Aussetzung des Zeugnisses oder der Lehrbefugnis -- Strafrechtliche Grundlage -- Beschwerden -- Untersuchung -- Verfahren.

28A.410.100

Widerruf der Lehrbefugnis - Anhörungen

28A.410.110

Beschränkung der Wiedereinstellung nach Widerruf – Wiedereinstellung bei bestimmten Straftaten verboten.

WAC

181-79A

Standards für die Zertifizierung von Lehrern, Administratoren und pädagogischen Mitarbeitern

181-86

Professionelle Zertifizierung – Richtlinien und Verfahren für die Verwaltung von Zertifizierungsverfahren.

181-87

Professionelle Zertifizierung – Handlungen des unprofessionellen Verhaltens

 

Erste Lesung: 21. Mai 2002

Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002

Überarbeitet: 4. Oktober 2011

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