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Suchrichtlinien und -verfahren

5001 - Einstellung von Schulangestellten im Ruhestand

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 5001

EINSTELLUNG VON PENSIONIERTEN SCHULMITARBEITERN

Der Schulbezirk Walla Walla rekrutiert, wählt aus und stellt die am besten qualifizierten Personen als Mitarbeiter ein. Der Distrikt kann Personen beschäftigen, die aus dem Pensionssystem für Lehrer (TRS), dem Pensionssystem für Schulangestellte (SERS) oder dem Pensionssystem für öffentliche Angestellte (PERS) ausgeschieden sind. Ein Mitarbeiter im Ruhestand wird nur gemäß dieser Distriktrichtlinie wieder eingestellt.

TRS Plan 1 Rentner
Rentner des TRS-Plans 1, die mehr als einen Kalendermonat nach ihrem Antrittsdatum wieder in eine Erwerbstätigkeit eintreten, können bis zu 867 Stunden in einem Schuljahr in einer nicht administrativen Position beschäftigt werden, ohne dass ihre Rentenzahlungen ausgesetzt werden.

Bis zum 1. Juli 2025 können Rentner des TRS-Plans 1, die mehr als einen Kalendermonat nach ihrem Eintritt in eine neue Beschäftigung aufgenommen werden, bis zu 1,040 Stunden in einem Schuljahr in einem Schulbezirk in einer nicht administrativen Position arbeiten und weiterhin ihre Rentenzahlungen erhalten .

TRS Plan 2 & Plan 3 Rentner
Rentner des TRS-Plans 2 und des Plans 3, die mehr als ein Kalenderjahr nach ihrem Antrittsdatum wieder in eine Beschäftigung eintreten, können in einer berechtigten Position gemäß Definition in RCW 41.32.010, 41.35.010 oder 41.40.010 für bis zu 867 Stunden in einem Kalender beschäftigt werden Jahr ohne Ruhen der Rentenansprüche.

Rentner von TRS Plan 2 und Plan 3, die gemäß den alternativen Vorruhestandsbestimmungen von RCW 41.32.765(3)(b) oder 41.32.875(3)(b) in den Ruhestand getreten sind und mehr als einen Kalendermonat nach ihrem Antrittsdatum wieder ins Arbeitsverhältnis eintreten und nach dem 9. Juni 2016 dürfen bis zu 867 Stunden im Kalenderjahr in nichtamtlicher Tätigkeit ohne Ruhen der Versorgungsansprüche beschäftigt werden.

Bis zum 1. Juli 2025 können TRS-Plan-2- und -Plan-3-Rentner, die mehr als einen Kalendermonat nach ihrem Eintrittsdatum in eine Wiederbeschäftigung eintreten, bis zu 1,040 Stunden in einem Kalenderjahr in einem Schulbezirk in einer nicht administrativen Position arbeiten und weiterhin erhalten ihre Rentenzahlungen.

SERS Plan 2 & 3 Rentner
Rentner des SERS-Plans 2 und des Plans 3, die mehr als ein Kalenderjahr nach ihrem Eintrittsdatum wieder ins Arbeitsleben eintreten, können in einer berechtigten Position gemäß Definition in RCW 41.32.010, 41.35.010 oder 41.40.010 für bis zu 867 Stunden in einem Kalender beschäftigt werden Jahr ohne Ruhen der Rentenansprüche.

Rentner des SERS-Plans 2 und des Plans 3, die gemäß den alternativen Vorruhestandsbestimmungen von RCW 41.35.420(3)(b) in den Ruhestand getreten sind und mehr als einen Kalendermonat nach ihrem Antrittsdatum wieder in eine Beschäftigung eintreten, können in nicht-administrativer Funktion für beschäftigt werden bis zu 867 Stunden im Kalenderjahr ohne Ruhen der Rentenansprüche.


Bis zum 1. Juli 2025 Rentner des SERS-Plans 2 und des Plans 3, die mehr als einen Kalendermonat nach ihrem Antrittsdatum eine Wiederbeschäftigung aufnehmen, einschließlich derer, die gemäß den alternativen Vorruhestandsbestimmungen von RCW 41.35.420(3)(b) oder 41.35.680 in den Ruhestand getreten sind .3(1,040)(b) in einem Schulbezirk in einer nicht administrativen Position bis zu XNUMX Stunden in einem Kalenderjahr arbeiten und weiterhin ihre Rentenzahlungen erhalten.

PERS Rentner
PERS-Rentner, die mehr als ein Kalenderjahr nach ihrem Antrittsdatum wieder ins Arbeitsleben eintreten, können in einem Kalenderjahr bis zu 41.32.010 Stunden ohne Aussetzung ihres Beschäftigungsverhältnisses in einer anspruchsberechtigten Position wie in RCW 41.35.010, 41.40.010 oder 867 definiert beschäftigt werden Pensionsleistungen.

Bis zum 1. Juli 2025 PERS-Rentner, die mehr als 100 Tage nach ihrem Antrittsdatum eine Wiederbeschäftigung aufnehmen, einschließlich derjenigen, die gemäß den alternativen Vorruhestandsbestimmungen von RCW 41.40.630(3)(b) oder 41.40.820(3)( b) dürfen in einem Schulbezirk bis zu 1,040 Stunden im Kalenderjahr in einem nicht-administrativen Dienst tätig sein und weiterhin ihre Rentenzahlungen beziehen.

Bezirkszuständigkeiten
Der Distrikt wird sich an das folgende Verfahren halten, wenn er einen Rentner für eine Beschäftigung in Betracht zieht:

1. Der Vorstand genehmigt ein Verfahren zur Einstellung und Auswahl von Mitarbeitern, einschließlich der Stellenangebote, für die ein Bewerber im Ruhestand in Betracht gezogen werden kann;

2. Die Bewerber werden bewertet und gleichermaßen berücksichtigt, wobei der Kandidat ausgewählt wird, der die Anforderungen des Distrikts am besten erfüllt;

3. Es gibt keinen vorab vereinbarten Arbeitsvertrag oder eine Verpflichtung zur Wiedereinstellung eines Mitarbeiters nach der Pensionierung. Bloße Anfragen nach einer Beschäftigung nach dem Ruhestand begründen keinen Vertrag;

4. Die Anstellung wird auf maximal ein Jahr, unbefristeter Vertrag oder Anstellung befristet;

5. Vorbehaltlich geltender Tarifverträge werden von Rentnern besetzte Stellen jährlich vom Vorstand überprüft, um festzustellen, ob der Rentner für ein weiteres Beschäftigungsjahr wieder eingestellt wird;
6. Der Distrikt gewährt dem Rentner die gleichen Beschäftigungsbedingungen wie andere Bedienstete oder Angestellte in vergleichbaren Positionen, mit Ausnahme der Krankengeldzahlung; und
7. Der Distrikt meldet die Anzahl der Arbeitsstunden des Rentners an DRS.

Pflichten von Mitarbeitern im Ruhestand
Für Rentner, die wieder eingestellt werden, gelten folgende Anstellungsbedingungen:

1. Bewerber im Ruhestand müssen dem Distrikt mitteilen, ob sie aus einem Pensionsplan des Bundesstaates Washington ausgeschieden sind.

2. Mitarbeiter müssen die DRS-Anforderungen für die Trennung und das Ausscheiden aus dem Dienst erfüllen, bevor sie eine Stelle im Ruhestand/zur Wiedereinstellung beim Distrikt annehmen.

3. Rentner unterliegen der gleichen Tarifmitgliedschaft wie andere einjährige Leiharbeitnehmer.

4. Rentner sind für die Erfassung der Dienststunden während der Beschäftigung nach dem Ruhestand bei mehreren Arbeitgebern verantwortlich.

 

Querverweise:
Vorstandsrichtlinie 5610 – Vertretungsbeschäftigung
Vorstandsrichtlinie 5050 – Verträge

Rechtliche Hinweise:
RCW 28A.405.900 Bestimmte zertifizierte Mitarbeiter sind von den Bestimmungen des Kapitels ausgenommen
Kapitel 41.32 RCW Pensionierung von Lehrern
RCW 41.32.570 Beschäftigung nach dem Ruhestand – Kürzung oder Aussetzung von Rentenzahlungen
RCW 41.32.802 Kürzung des Ruhestandsgeldes bei Wiedereinstellung oder wenn vom Plan gemäß RCW 28B.10.400 Wiederaufnahme der Mitgliedschaft abgedeckt
RCW 41.32.862 Kürzung des Ruhestandsgeldes bei Wiedereinstellung oder wenn vom Plan gemäß RCW 28B.10.400 Wiederaufnahme der Mitgliedschaft abgedeckt
Kapitel 41.35 Rentensystem der RCW Washington School Employees
RCW 41.35.060 Kürzung des Ruhestandsgeldes bei Wiedereinstellung oder wenn vom Plan gemäß RCW 28B.10.400 Wiederaufnahme der Mitgliedschaft abgedeckt
Kapitel 41.40 Rentensystem für öffentliche Bedienstete des RCW Washington
RCW 41.40.037 Dienst von Rentnern – Unterbrechung der Erwerbstätigkeit – Kürzung des Ruhegehalts bei Wiedereinstellung – Wiederaufnahme der Mitgliedschaft

Angenommen: 4. September 2007
Überarbeitet: 18. Oktober 2016
Überarbeitet: 13. Dezember 2022

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