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Suchrichtlinien und -verfahren

4400 - Wahlaktivitäten

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 4400

WAHLAKTIVITÄTEN

Der Distrikt wird im Rahmen seiner Mission, Bürgertugend zu erziehen und zu vermitteln, sicherstellen, dass öffentliche Einrichtungen nicht dazu verwendet werden, die Kampagne eines Kandidaten zu unterstützen oder Wahlmaßnahmen zu unterstützen oder abzulehnen, und wird sicherstellen, dass die Gemeinde angemessen über den Distrikt und informiert wird bildungsbezogene Wahlmaßnahmen durch objektive und faire Darstellung der Fakten im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen.

Der Vorstand wird die Verabschiedung von Beschlüssen erwägen, die die kollektive Meinung des Vorstandes zu Abstimmungsmaßnahmen (staatlich und lokal, einschließlich Distriktabgaben und Anleihemaßnahmen) zum Ausdruck bringen, die sich auf den effektiven Betrieb der Schulen auswirken. Ein solcher Beschluss wird auf einer Vorstandssitzung erörtert, der Kurztitel und die Vorschlagsnummer der Abstimmungsmaßnahme werden in die Sitzungseinladung aufgenommen, und es wird die gleiche Gelegenheit geboten, dass beide Seiten der Angelegenheit ihre Meinung äußern.

Vor einer Wahl zu einer bezirklichen Wahlmaßnahme veröffentlicht der Bezirk gegenüber der gesamten Gemeinde eine sachliche und faire Darstellung der für die Wahlmaßnahme relevanten Tatsachen. Normale und regelmäßige Veröffentlichungen des Distrikts werden auch während der Wahlzyklen weiterhin veröffentlicht und können faire, objektive und relevante Diskussionen über die Tatsachen anstehender Wahlangelegenheiten enthalten. Der Superintendent ist angewiesen, Verfahren zur Umsetzung dieser Richtlinie zu entwickeln und die Richtlinie und Verfahren den Mitarbeitern mitzuteilen. 

Querverweis:

Vorstandspolitik

2022

Elektronisches Informationssystem (Netzwerke)

Rechtliche Hinweise:

RCW

28A.320.090

Vorbereitung und Verteilung von Informationen über das Unterrichtsprogramm, den Betrieb und die Wartung des Distrikts –Einschränkung

42.17.130

Verbietet die Nutzung von Einrichtungen öffentlicher Ämter oder Agenturen in Kampagnen

WAC
390-05-271 Allgemeine Anwendung von RCW 42.17.130

390-05-273

Definition von normalem und regelmäßigem Verhalten

 

Datum der ersten Lesung: 18. Dezember 2001

Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002

WALLA WALLA ÖFFENTLICHE SCHULEN • 364 South Park St. • Walla Walla, WA 99362 • Telefon: 509-527-3000 • Telefax: 509.529.7713

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