4310 – Distriktbeziehungen zu Strafverfolgungsbehörden und anderen Regierungsbehörden
VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 4310
DISTRIKTBEZIEHUNGEN ZU DEN GESETZVERFOLGUNGS- UND ANDEREN REGIERUNGSBEHÖRDEN
Die Distriktmitarbeiter tragen die Hauptverantwortung für die Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Ordnung und des Verhaltens in den Schulen. Das Personal ist dafür verantwortlich, die Schüler für Verstöße gegen die Schulregeln zur Rechenschaft zu ziehen, wozu geringfügige Gesetzesverstöße gehören können, die während der Schulzeit oder bei Schulaktivitäten auftreten.
Bei erheblicher Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit von Studierenden oder anderen, wie z. B. bei Bombendrohungen, Massendemonstrationen mit Androhung von Gewalt, individueller Androhung erheblicher Körperverletzung, Handel mit verbotenen Drogen oder Betäubungsmitteln oder der Planung von Veranstaltungen Wo große Menschenansammlungen schwierig zu handhaben sind, werden Strafverfolgungsbehörden oder andere Regierungsbehörden um Hilfe gebeten. Hinweise auf schwerwiegende Rechtsverstöße werden an die zuständige Strafverfolgungsbehörde weitergeleitet.
Der Distrikt ist bestrebt, kooperative Arbeitsbeziehungen mit Strafverfolgungsbehörden und anderen Regierungsbehörden aufzubauen und aufrechtzuerhalten. Der Superintendent trifft sich mit Strafverfolgungsbehörden, Kinderschutzbehörden und Beamten des Gesundheitsministeriums, um vereinbarte Verfahren festzulegen. Solche Verfahren sollten den Umgang mit Vorwürfen und Fällen von Kindesmissbrauch und -vernachlässigung, den Umgang mit Bombendrohungen, Verhaftungen durch Vollzugsbeamte auf dem Schulgelände, die Verfügbarkeit von Vollzugspersonal für Zwecke der Massenkontrolle und die Verfahren zur Untersuchung möglicher krimineller Aktivitäten mit Beteiligung von Schülern betreffen , Meldung von Fällen übertragbarer Krankheiten und Ermittlungen sowie andere Angelegenheiten, die die Zusammenarbeit von Schulen, Strafverfolgungsbehörden und anderen Behörden betreffen. Diese Verfahren werden den betroffenen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt und regelmäßig überarbeitet.
Querverweis:
Vorstandsrichtlinie 3200 Rechte und Pflichten der Schüler
Vorstandsrichtlinie 3226 Befragungen und Befragungen von Schülern auf dem Schulgelände
Vorstandsrichtlinie 3231 Studentenakten
Rechtliche Hinweise:
RCW 28A.635.020 Vorsätzlicher Ungehorsam gegenüber Schulverwaltungspersonal oder Weigerung, öffentliches Eigentum zu verlassen, Verstöße, wenn - Strafe
RCW 26.44.030 Befragungen von Kindern
RCW 26.44.050 Missbrauch oder Vernachlässigung eines Kindes – Pflicht der Strafverfolgungsbehörde oder des Ministeriums für Sozial- und Gesundheitsdienste – Inhaftierung eines Kindes ohne Gerichtsbeschluss
RCW 26.44.110 Auskunft über Rechte – Sorgerecht ohne Gerichtsbeschluss - Schriftliche Erklärung erforderlich
RCW 26.44.115 Kind auf gerichtliche Anordnung in Obhut genommen – Information an die Eltern
RCW 28A.635.020 Vorsätzlicher Ungehorsam gegenüber Schulverwaltungspersonal oder Weigerung, öffentliches Eigentum zu verlassen, Verstöße, wenn - Strafe
20 USC 1232g Family Education Rights and Privacy Act
Angenommen: 16. Juli 2002
Überarbeitet: 15. August 2017