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Suchrichtlinien und -verfahren

4260 - Nutzung von Schuleinrichtungen und -ausrüstung

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 4260

NUTZUNG VON SCHULEINRICHTUNGEN UND -AUSRÜSTUNG

Der Vorstand bekennt sich zu der Überzeugung, dass öffentliche Schulen Eigentum der und für die Gemeinschaft sind und von ihr betrieben werden. Die Öffentlichkeit wird ermutigt, Schuleinrichtungen zu nutzen, es wird jedoch erwartet, dass sie dem Distrikt eine solche Nutzung erstatten, um sicherzustellen, dass die für Bildung bestimmten Mittel nicht für andere Zwecke verwendet werden. Auf Empfehlung des Superintendenten legt der Vorstand den Mietpreisplan fest.

Vom Distrikt gesponserte Aktivitäten, einschließlich lehrplanmäßiger und lehrplanübergreifender Funktionen, haben bei der Nutzung der Einrichtungen oberste Priorität. Die Genehmigung zur Nutzung von Schuleinrichtungen gilt nicht als Billigung oder Genehmigung der Aktivität, Gruppe oder Organisation.
Der Superintendent ist befugt, Verfahren für die Nutzung von Schuleinrichtungen festzulegen, einschließlich Mietpreisen, Aufsichtsanforderungen, Einschränkungen und Sicherheit. Diejenigen, die Schuleinrichtungen nutzen, werden eine Unfall- und Haftpflichtversicherung unterhalten, die Personen abdeckt, die die Einrichtungen des Distrikts unter der Schirmherrschaft der Organisation nutzen. Für Mietpreiszwecke wurden Organisationen, die die Nutzung von Schuleinrichtungen anstreben, in vier Kategorien eingeteilt:

Gruppe A (von Schulen gesponserte Organisationen oder Aktivitäten, einschließlich PTSA-Gruppen) - Die Nutzung sollte nach Möglichkeit kostenlos gestattet sein.

Gruppe B (Jugendgruppen und -organisationen, die eine gemeinschaftliche Bildungsaktivität durchführen) - Es wird keine Gebühr für die Nutzung der Einrichtung erhoben; die durch die Nutzung entstehenden Kosten für Hausmeister- und Kantinenpersonal sowie Laborkosten gehen jedoch zu Lasten des Nutzers.

Gruppe C (gemeinnützige Gruppen und Organisationen) - Es wird keine Nutzungsgebühr erhoben; die durch die Nutzung entstehenden Kosten für Hausmeister- und Kantinenpersonal sowie Laborkosten gehen jedoch zu Lasten des Nutzers. Wenn diese Gruppen Eintritt verlangen, ein Angebot einsammeln oder Waren verkaufen (außer zum Ausgleich der Tagungskosten), werden Mietgebühren wie für Gruppe D beschrieben erhoben.

Gruppe D (kommerzielle, gewinnorientierte Organisationen) - Diesen Gruppen wird eine Gebühr auf der Grundlage des Vergleichstarifs für andere lokale Einrichtungen berechnet. Die Gebühr muss von Fall zu Fall vom Vorgesetzten oder Beauftragten festgelegt werden.

Den Mitarbeitern ist es ausdrücklich untersagt, Schulzeit, Schuleinrichtungen oder Schulfahrzeuge und -ausrüstung für die Durchführung privater geschäftlicher Aktivitäten zu nutzen, außer im Rahmen der Richtlinien, die für eine solche Nutzung durch die allgemeine Öffentlichkeit festgelegt wurden.

Rechtliche Hinweise: 
RCW  
4.24.660 Haftung von Schulbezirken im Rahmen von Verträgen mit Jugendprogrammen
28A.320.510 Abendschulen, Sommerschulen, Tagungen, Nutzung von Einrichtungen für
28A.335.150 Genehmigung der Nutzung und Vermietung von Spielplätzen, Sportplätzen oder Sportanlagen
28A.335.155 Nutzung von Gebäuden für Jugendprogramme – Begrenzte Immunität
20 USC Sek. 7905 Pfadfinder des American Equal Access Act
34 CFR Sek. 108.6 Gleicher Zugang zu öffentlichen Schuleinrichtungen für die Boy Scouts of America und andere ausgewiesene Jugendgruppen
AGO 1973 Nr. 26 Initiative Nr. 276 Schulbezirke – Nutzung von Schuleinrichtungen zur Präsentation von Programmen – Legislative – Wahlen
Managementressourcen:
  Politische Nachrichten, August 2009
  Gesetzgebung zu Gehirnerschütterungen und Kopfverletzungen

 

Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002

Überarbeitet: 15. Januar 2008

Überarbeitet: 18. Dezember 2012

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