4200 - Sichere und geordnete Lernumgebung
VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 4200
Kontakte mit Mitarbeitern
Die Lernumgebung und die Arbeitszeit des Personals für die Studierenden sollen möglichst ungestört sein.
Zertifiziertes Personal steht Studenten und Gönnern gemäß den gesetzlichen und ausgehandelten Vereinbarungen zur Beratung zur Verfügung. Studenten und Gönner werden dringend gebeten, Termine mit dem Personal zu vereinbaren, um eine ununterbrochene Konferenz zu gewährleisten.
Niemand darf Gelder anfordern oder private Geschäfte mit dem Personal während der Schulzeit und auf dem Gelände tätigen.
Besucher
Der Vorstand begrüßt und ermutigt Schulbesuche von Eltern, anderen erwachsenen Bewohnern der Gemeinde und interessierten Pädagogen. Der Superintendent legt Verfahren für Schulbesuche fest, um einen ordnungsgemäßen Ablauf des Bildungsprozesses und die Sicherheit von Schülern und Mitarbeitern zu gewährleisten.
Störung des Schulbetriebs
Wenn eine Person unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol steht oder ein Schulprogramm, eine Aktivität oder ein Treffen stört oder behindert oder damit droht oder eine andere unmittelbar bevorstehende Handlung begeht, droht oder anstiftet, eine Handlung zu begehen, die stören würde oder eine rechtmäßige Aufgabe, Funktion, einen Prozess oder ein Verfahren eines Schülers, Beamten, klassifizierten oder zertifizierten Mitarbeiters oder Eingeladenen des Schulbezirks stört oder behindert, muss der Superintendent oder verantwortliche Beauftragte die Person anweisen, sofort zu gehen. Wenn eine solche Person sich weigert zu gehen, muss der Superintendent oder der Beauftragte unverzüglich die Hilfe eines Vollzugsbeamten anfordern.
Rechtliche Hinweise: | |
RCW | |
28A.635.020 | Vorsätzlicher Ungehorsam gegenüber Schulverwaltungspersonal oder Weigerung, öffentliches Eigentum zu verlassen, Verstöße, wenn – Strafe |
28A.635.030 | Stören der Schule, von Schulaktivitäten oder Versammlungen |
28A.635.090 | Gewaltsames Eingreifen bei Administratoren, Lehrern oder Schülern ist rechtswidrig |
28A.635.100 | Einschüchterung von Administratoren, Lehrern oder Schülern |
28A.605.020 | Zugang der Eltern zu von der Klasse oder der Schule gesponserten Aktivitäten |
WAC | |
180-16-240 | Ergänzende Programmstandards |
180-44-050 | Schultag in Bezug auf den Lehrer |
Datum der ersten Lesung: 18. Dezember 2001
Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002