4110 - Beratende Bürgerausschüsse und Task Forces
VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 4110
BERATENDE BÜRGERAUSSCHÜSSE UND TASK FORCES
Der Superintendent und/oder der Vorstand können bei Bedarf einen Bürgerbeirat oder eine Task Force ernennen, um öffentliche Beiträge zu sammeln und/oder eine Interaktion mit der Gemeinde zu ausgewählten Themen herzustellen. Der Ausschuss befasst sich mit Schulangelegenheiten und legt seine Ergebnisse und Empfehlungen dem Superintendenten und/oder Vorstand vor. Dieser Ausschuss wird mit Genehmigung des Vorstandes gebildet. Diese Genehmigung umfasst Verfahren zur Festlegung der Verantwortlichkeiten und Berichtsbeziehungen und legt die Dauer des Bestehens des Ausschusses fest.
Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002
Überarbeitet: 7. Oktober 2003