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Suchrichtlinien und -verfahren

3411 - Unterbringung von Studenten mit Anfallsleiden oder Epilepsie

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 3411

UNTERBRINGUNG VON SCHÜLERN MIT ANSCHLAGSSTÖRUNGEN ODER EPILEPSIE

Der Distrikt entwickelt und befolgt einen individuellen Gesundheitsplan für jeden Schüler mit Anfallsleiden oder Epilepsie. Jeder individuelle Gesundheitsversorgungsplan enthält ein individuelles Notfallplanelement. Die Gesundheitspläne werden jährlich und bei Bedarf häufiger aktualisiert.

Der Vorstand muss eine gemäß Kapitel 18.71, 18.57 oder 18.79 RCW lizenzierte professionelle Person benennen, die für registrierte Krankenschwestern und fortgeschrittene registrierte Krankenpflegepraktiker gilt, um die Eltern und den Gesundheitsdienstleister des Schülers zu konsultieren und zu koordinieren und die entsprechenden zu schulen und zu beaufsichtigen Personal des Schulbezirks in die richtigen Verfahren zur Pflege von Schülern mit Epilepsie oder anderen Anfallsleiden einweisen, um eine sichere, therapeutische Lernumgebung zu gewährleisten. Die erforderliche Schulung kann auch von einer nationalen Organisation bereitgestellt werden, die Schulungen für Schulkrankenschwestern für den Umgang mit Schülern mit Anfällen und Anfallsschulungen für Schulpersonal anbietet.

Zusätzlich zur Einhaltung der Anforderungen jedes einzelnen Gesundheitsplans wird der Distrikt für die allgemeine Versorgung von Studenten mit Anfallsleiden oder Epilepsie:
A. Einholen der notwendigen Elternanfragen und Anweisungen für die Behandlung;
B. Überwachungs- und Behandlungsaufträge von zugelassenen Gesundheitsdienstleistern einholen, die im Rahmen ihrer zugelassenen Befugnisse verschreiben;
C. Bereitstellung einer ausreichenden und sicheren Aufbewahrung für medizinische Geräte und Medikamente, die von den Eltern bereitgestellt werden;
D. Einführung von Ausnahmen in der Schulpolitik, die notwendig sind, um den Bedürfnissen der Schüler im Zusammenhang mit Epilepsie oder anderen Anfallsleiden gerecht zu werden, wie im individuellen Gesundheitsplan beschrieben;
E. Gewährleistung der Entwicklung individueller Notfallpläne;
F. Gewährleistung des Besitzes von Rechtsdokumenten für von den Eltern benannte Erwachsene, um bei Bedarf Betreuung zu leisten;
G. Gewährleistung der mindestens jährlichen Überprüfung jedes einzelnen Gesundheitsplans; und
H. Stellen Sie sicher, dass der individuelle Gesundheitsplan jedes Schülers auf der Grundlage der Bedürfnisse des Schülers und des Kontakts des Mitarbeiters mit dem Schüler an das entsprechende Personal verteilt wird.

Eltern von Schülern mit Anfallsleiden oder Epilepsie können einen Erwachsenen benennen, der ihren Schüler gemäß dem individuellen Gesundheitsplan des Schülers betreut. Auf Wunsch der Eltern können sich Mitarbeiter des Schulbezirks freiwillig als von den Eltern benannter Erwachsener gemäß dieser Richtlinie melden, sind jedoch nicht zur Teilnahme verpflichtet.

„Von den Eltern benannter Erwachsener“ bezeichnet einen von den Eltern benannten Erwachsenen, der nicht gemäß Kapitel 18.79 lizenziert ist und: (A) Freiwillige für die Benennung; (B) eine zusätzliche Schulung von einem Angehörigen der Gesundheitsberufe oder einem Experten für die Behandlung von Epilepsie oder anderen Anfallsleiden erhält, die von den Eltern ausgewählt wurden; und (C) sorgt für die Betreuung des Kindes im Einklang mit dem individuellen Gesundheitsplan.


Ein von den Eltern benannter Erwachsener kann ein Mitarbeiter des Schulbezirks sein. Von den Eltern benannte Erwachsene, die Schulangestellte sind, werden eine freiwillige, schriftliche, aktuelle und nicht abgelaufene Absichtserklärung einreichen, in der sie ihre Bereitschaft bekunden, ein von den Eltern benannter Erwachsener zu sein. Von den Eltern benannte Erwachsene, die Schulangestellte sind, müssen von der Schulkrankenschwester oder von einem von den Eltern ausgewählten medizinischen Fachpersonal oder entsprechendem Personal einer nationalen Epilepsieorganisation, die Schulungen und Schulungen zu Anfallsleiden für Schulkrankenschwestern anbietet, in der Betreuung von Schülern mit Anfällen geschult werden weiteres Schulpersonal. Wenn ein Mitarbeiter des Schulbezirks, der nicht gemäß Kapitel 18.79 RCW lizenziert ist, sich dafür entscheidet, kein Schreiben gemäß diesem Abschnitt einzureichen, darf der Mitarbeiter keinen Repressalien oder Disziplinarmaßnahmen des Arbeitgebers ausgesetzt sein, weil er sich weigert, ein Schreiben einzureichen.

Von den Eltern benannte Erwachsene, die keine Schulangestellten sind, müssen eine vergleichbare Ausbildung nachweisen und die Anforderungen des Schulbezirks für Freiwillige erfüllen. Von den Eltern benannte Erwachsene müssen eine zusätzliche Schulung von einem von den Eltern ausgewählten medizinischen Fachpersonal oder Experten für Anfallsbehandlung erhalten, um die von den Eltern angeforderte Pflege zu leisten. Die Schulkrankenschwester ist nicht verantwortlich für die Überwachung von Verfahren, die von den Eltern genehmigt und von dem von den Eltern benannten Erwachsenen durchgeführt werden.

Der Distrikt, seine Mitarbeiter, Vertreter oder von den Eltern benannte Erwachsene, die in gutem Glauben und in wesentlicher Übereinstimmung mit dem individuellen Gesundheitsversorgungsplan eines Schülers und den Anweisungen des Gesundheitsdienstleisters des Schülers handeln, sind nicht straf- oder zivilrechtlich für die unter RCW erbrachten Dienstleistungen haftbar 28A.210.355.

 

Querverweise:
Vorstandsrichtlinie 5630 – Freiwillige
Vorstandsrichtlinie 3416 – Medikamente in der Schule
Vorstandsrichtlinie 2162 – Bildung von Schülern mit Behinderungen gemäß Abschnitt 504 des Rehabilitationsgesetzes von 1973

Rechtliche Hinweise:
42 USC §§ 12101 ff. Americans with Disabilities Act
RCW 28A.210.350 – Studenten mit Diabetes oder Epilepsie oder anderen Anfallsleiden

Angenommen: 13. Dezember 2022

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