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Suchrichtlinien und -verfahren

3423 - Elterliche Verabreichung von Marihuana für medizinische Zwecke

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 3423

ELTERNVERWALTUNG VON MARIHUANA FÜR MEDIZINISCHE ZWECKE

Der Distrikt erlaubt einem Schüler, der Washingtons gesetzliche Anforderungen für medizinisches Marihuana erfüllt, den Konsum von Marihuana-infundierten Produkten für medizinische Zwecke auf dem Schulgelände, an Bord eines Schulbusses oder während der Teilnahme an einer von der Schule gesponserten Veranstaltung in Übereinstimmung mit dieser Richtlinie. Der Distrikt überprüft zunächst, ob der Schüler und die Eltern oder der Erziehungsberechtigte die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, indem er die Vorlage gültiger Washingtoner Anerkennungskarten für medizinisches Marihuana gemäß RCW 69.51A.220 verlangt.

Der Distrikt wird mit Marihuana angereicherte Produkte zu keinem Zweck lagern oder verabreichen. Obwohl die Schulkrankenschwester den Prozess der Einhaltung dieser Richtlinie überwachen kann, wird die Schulkrankenschwester den Schüler nicht mit dem Marihuana-infundierten Produkt versorgen, verabreichen oder beim Konsum unterstützen. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten eines solchen Schülers sind die einzigen Personen, die dem Schüler das mit Marihuana angereicherte Produkt zur Verfügung stellen, verabreichen oder beim Konsum unterstützen dürfen. Die Schüler dürfen Marihuana für medizinische Zwecke oder andere Zwecke nicht selbst mit sich führen oder sich selbst verabreichen. Die Verabreichung eines mit Marihuana angereicherten Produkts durch Rauchen oder Verdampfen ist strengstens verboten.

Der Superintendent konsultiert die Bauherren, um einen Ort auf dem Schulgelände zu ermitteln, an dem die Eltern oder Erziehungsberechtigten dem Schüler ein mit Marihuana angereichertes Produkt verabreichen können, unter Berücksichtigung der Machbarkeit und der Notwendigkeit der Privatsphäre. Insbesondere ein Ort, an dem kein Risiko besteht, dass das Bildungsumfeld gestört oder anderen Schülern ausgesetzt wird. Der Distrikt rät Eltern von der Verabreichung von Marihuana-infundierten Produkten an Bord eines Schulbusses ab. Der Distrikt erkennt jedoch an, dass es Umstände geben kann, unter denen die elterliche Verabreichung eines mit Marihuana angereicherten Produkts an Bord eines Schulbusses erforderlich ist; Daher wird der Superintendent Verfahren einführen, um solchen Umständen zu begegnen. Wenn eine von der Schule gesponserte Veranstaltung an einer anderen öffentlichen Schule in Washington stattfindet, dient der von dieser Schule angegebene Ort als Ort für die elterliche Verabreichung eines mit Marihuana angereicherten Produkts. Der Superintendent legt Verfahren fest, um Umstände anzugehen, bei denen eine von der Schule gesponserte Veranstaltung in einer öffentlichen Unterkunft in Washington stattfindet. Von Schulen gesponserte Veranstaltungen, die außerhalb des Bundesstaates Washington oder auf Bundeseigentum stattfinden, unterliegen jedoch nicht den Gesetzen von Washington und können nicht in den Geltungsbereich dieser Richtlinie aufgenommen werden.

Nach der Verabreichung der zulässigen Form von medizinischem Marihuana an den qualifizierten Schüler entfernen die Eltern oder der Erziehungsberechtigte jegliches restliche Marihuana vom Schul- oder Bezirksgelände, Schulbus oder von der Schule gesponserten Veranstaltungen. Der Distrikt kann die Erlaubnis der Eltern oder Erziehungsberechtigten eines qualifizierten Schülers einschränken oder widerrufen, Marihuana für medizinische Zwecke zu verabreichen, wenn die Eltern oder der Erziehungsberechtigte oder qualifizierte Schüler gegen diese Richtlinie verstoßen oder eine Unfähigkeit zeigen, die Parameter dieser Richtlinie verantwortungsbewusst zu befolgen.

Nichts in dieser Richtlinie erfordert eine Vorkehrung für medizinisches Marihuana am Arbeitsplatz oder beeinträchtigt die Fähigkeit des Distrikts, seine drogenfreien Schulen durchzusetzen. Der Besitz, die Verwendung, die Verteilung, der Verkauf oder der Einfluss von Schülern von Marihuana im Widerspruch zu dieser Richtlinie können als Verstoß gegen die drogenfreien Schulen des Distrikts angesehen werden und Gegenstand von Distriktmaßnahmen sein.

Querverweise:
3416 – Medikamente in der Schule
5201 – Drogenfreie Schulen, Gemeinden und Arbeitsplätze

Rechtliche Hinweise:
RCW 28A.210.260 Öffentliche und private Schulen – Verabreichung von Medikamenten – Bedingungen
Kapitel 69.51A RCW – Medizinisches Cannabis

Angenommen: 19. November 2019

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