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Suchrichtlinien und -verfahren

3422 - Gehirnerschütterungen und Kopfverletzungen von Schülern

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 3422

SCHÜLERERHIERUNG UND KOPFVERLETZUNGEN

Der Vorstand des Schulbezirks Walla Walla erkennt an, dass Gehirnerschütterungen und Kopfverletzungen häufig gemeldete Verletzungen bei Kindern und Jugendlichen sind, die an Sport- und anderen Freizeitaktivitäten teilnehmen. Der Vorstand erkennt an, dass das Risiko katastrophaler Verletzungen oder des Todes erheblich ist, wenn eine Gehirnerschütterung oder Kopfverletzung nicht ordnungsgemäß bewertet und behandelt wird. Daher werden alle Wettkampfsportaktivitäten im Distrikt von der Verwaltung identifiziert und alle zuständigen Distriktmitarbeiter, Trainer und Freiwilligen des Teams werden die im Distriktverfahren vorgeschriebene Schulung absolvieren, um verdächtige Anzeichen und Symptome einer Gehirnerschütterung zu erkennen. Darüber hinaus werden alle Trainer die WIAA-Richtlinien für die Behandlung von Kopfverletzungen und Gehirnerschütterungen einhalten.

In Übereinstimmung mit den Gesetzen von Washington wird der Distrikt mit der Washington Interscholastic Activities Association (WIAA) entwickelte Richtlinien und andere relevante Informationen und Formulare verwenden, um Trainer, Jugendsportler und ihre Eltern und/oder Erziehungsberechtigten über die Art und das Risiko von Gehirnerschütterungen zu informieren und aufzuklären Kopfverletzungen, einschließlich der Gefahren, die mit dem Weiterspielen nach einer Gehirnerschütterung oder Kopfverletzung verbunden sind.

Jährlich verteilt der Distrikt ein Informationsblatt zu Kopfverletzungen und Gehirnerschütterungen an alle Eltern und Erziehungsberechtigten von Schülern, die an Wettkampfsportaktivitäten teilnehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten und der Schüler müssen eine unterschriebene Bestätigung zurücksenden, aus der hervorgeht, dass sie die bereitgestellten Informationen gelesen und verstanden haben, bevor der Schüler an einer abgedeckten Aktivität teilnimmt. Bis dieses Bestätigungsformular zurückgesendet und beim Distrikt hinterlegt ist, darf der Student weder trainieren noch an Wettkämpfen teilnehmen.

Alle Trainer, einschließlich der Freiwilligen, absolvieren die im Distriktverfahren geforderte Ausbildung.

Darüber hinaus werden alle Trainer von Leistungssportaktivitäten die WIAA-Richtlinien für das Management von Kopfverletzungen und Gehirnerschütterungen einhalten.

Querverweise:  
4260 Nutzung der Schuleinrichtungen
Rechtliche Hinweise: 
RCW 
4.24.660 Haftung von Schulbezirken im Rahmen von Jugendprogrammen
Kapitel 28A.600 RCW Die Kursteilnehmer
Managementressourcen:
  2009 - August-Ausgabe

 

Erste Lesung: 16. Dezember 2014

Vom Vorstand angenommen: 20. Januar 2015

WALLA WALLA ÖFFENTLICHE SCHULEN • 364 South Park St. • Walla Walla, WA 99362 • Telefon: 509-527-3000 • Telefax: 509.529.7713

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