3414 - Infektionskrankheiten
VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 3414
Um die Schulgemeinschaft vor der Ausbreitung bestimmter übertragbarer Krankheiten zu schützen, muss der Schulleiter Verfahren einführen, die sicherstellen, dass alle Schulgebäude den Regeln und Vorschriften des staatlichen Gesundheitsamtes in Bezug auf die Anwesenheit von Personen entsprechen, die ansteckenden Krankheiten ausgesetzt waren oder waren gefährlich für die öffentliche Gesundheit. Diese Verfahren müssen auch die Art und Weise vorschreiben, in der Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, um die Gefahr für andere zu beseitigen.
Der Bezirk verlangt, dass die Eltern oder der Erziehungsberechtigte zu Beginn jedes Schuljahres einen Anamnesebogen ausfüllen. Die Schulkrankenschwester oder der Leiter des Gesundheitsdienstes können solche Berichte verwenden, um die Eltern/Erziehungsberechtigten über die Notwendigkeit weiterer medizinischer Versorgung zu informieren und mögliche Gesundheitsprobleme in der Schule zu planen.
Der Schulleiter ist befugt, einen Schüler auszuschließen, bei dem ein Arzt eine Infektionskrankheit diagnostiziert hat oder bei dem der Verdacht besteht, dass er eine Infektionskrankheit gemäß den Bestimmungen des Leitfadens zur Kontrolle von Infektionskrankheiten (SPI, 3-1997) hat. Der Leiter und/oder Direktor des Gesundheitswesens muss das Vorliegen von Verdachtsfällen oder Fällen von meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten an die zuständige örtliche Gesundheitsbehörde gemäß den Anforderungen des State Board of Health melden. Solche Informationen über den gegenwärtigen und früheren Gesundheitszustand eines Schülers sind vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber hat bei der Untersuchung der Krankheitsquelle mit den örtlichen Gesundheitsbehörden zusammenzuarbeiten.
Die Tatsache, dass ein Student auf eine sexuell übertragbare Krankheit getestet wurde, das Testergebnis selbst, alle Informationen zur Diagnose oder Behandlung einer sexuell übertragbaren Krankheit sowie alle Informationen zur Drogen- oder Alkoholbehandlung eines Studenten müssen streng vertraulich behandelt werden. Wenn der Distrikt eine Freigabe hat, können die Informationen gemäß den Einschränkungen in der Freigabe offengelegt werden.
Ein Schulleiter ist befugt, ein krankes Kind mit Benachrichtigung der Eltern/Erziehungsberechtigten ohne Zustimmung des örtlichen Gesundheitsbeamten nach Hause zu schicken, aber wenn die Krankheit meldepflichtig ist, muss das Gesundheitsamt von Walla Walla County benachrichtigt werden. Der örtliche Gesundheitsbeauftragte ist die wichtigste Ressource bei der Erkennung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten in der Gemeinde und in der Schule.
Rechtliche Hinweise: |
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RCW |
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28A.210.010 |
Ansteckende Krankheiten, Kontaktbeschränkung – Regeln und Vorschriften |
Ch 70.02 |
Krankenakten – Zugang zu und Offenlegung von Gesundheitsinformationen |
WAC |
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Kapitel 246-110 |
Schulbezirke und Kindertagesstätten – ansteckende Krankheiten |
246-100-071 |
Verantwortung für die Berichterstattung und Zusammenarbeit mit dem örtlichen Gesundheitsamt |
246-100-076 |
Meldepflichtige Krankheiten und Zustände |
Erste Lesung: 7. Mai 2002
Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002