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Suchrichtlinien und -verfahren

3245 - Studenten und Telekommunikationsgeräte

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 3245

SCHÜLER UND TELEKOMMUNIKATIONSGERÄTE

Schüler, die im Besitz von Telekommunikationsgeräten sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Pager, Piepser und Mobiltelefone, während sie sich auf dem Schulgelände befinden oder an von der Schule gesponserten oder schulbezogenen Aktivitäten teilnehmen, müssen die folgenden Bedingungen beachten:

Elementary School

Der Bezirk verbietet die Verwendung aller persönlichen elektronischen Geräte (einschließlich Mobiltelefone) während des Schultages. Wenn ein Elternteil/Erziehungsberechtigter wünscht, dass sein/ihr Kind ein Handy hat, muss es im Rucksack des Schülers verbleiben und während der Schulzeit ausgeschaltet sein. Die gesamte Kommunikation zwischen Eltern und Schülern während des Schultages muss über das Schulpersonal erfolgen.

Wenn während des Schultages ein persönliches elektronisches Gerät gesehen oder gehört wird, wird das Gerät vom Schulpersonal beschlagnahmt. Schüler, die gegen diese Richtlinie verstoßen, unterliegen fortschreitenden Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Beschlagnahme des Geräts und/oder dem Verlust des Privilegs, das Gerät auf das Schulgelände zu bringen. Der erste Schritt ist in jedem Fall eine mündliche Mahnung durch einen Mitarbeiter der Walla Walla Public Schools, das Gerät wegzuräumen und/oder den Betrieb einzustellen. Ein eingezogenes Gerät darf nur an die Erziehungsberechtigten zurückgegeben werden. Das Gerät liegt zur Abholung im Schulsekretariat durch die Eltern/Erziehungsberechtigten, wie von der Schule festgelegt, bereit.

Ein Schüler, der isoliert und in eine Schuluntersuchung verwickelt ist, hat keinen Zugang zu Telekommunikations-/elektronischen Geräten, während die Untersuchung läuft.

Die Schule und der Distrikt haften nicht für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten elektronischen Gegenständen, einschließlich beschlagnahmter Geräte. Darüber hinaus wird der Landkreis nicht nach verlorenen, gestohlenen oder beschädigten Geräten suchen.

Lehrer können in ihren eigenen Klassenzimmern Ausnahmen von dieser Richtlinie gewähren, wenn die Nutzung zu Unterrichts- und/oder Bildungsbemühungen beiträgt.

Mittelschule

A. Alle Telekommunikations-/elektronischen Geräte dürfen während der Schulzeit nicht sichtbar sein oder betrieben werden. Lehrer können jedoch in ihren Klassenzimmern Ausnahmen von dieser Richtlinie gewähren, wenn die Verwendung zu Unterrichts- und/oder Bildungsbemühungen beiträgt. Telekommunikations-/elektronische Geräte dürfen nur vor und nach dem regulären Schultag ausgestellt und/oder bedient werden, es sei denn, es liegt eine Notsituation vor, die eine unmittelbare körperliche Gefahr mit sich bringt, oder eine Schulleitung erteilt dem Schüler eine andere Genehmigung;

B. Die Schüler verwenden Telekommunikationsgeräte nicht auf eine Weise, die die akademische Integrität gefährdet, die Lernumgebung stört oder die Datenschutzrechte anderer verletzt;

C. Die Schüler werden keine Bilder, Textnachrichten, E-Mails oder andere Materialien, die sexuell explizites Verhalten darstellen, wie in RCW 9.68A.011 definiert, in elektronischer oder anderer Form auf einem Mobiltelefon oder einem anderen elektronischen Gerät senden, teilen, anzeigen oder besitzen. während sich der Schüler auf dem Schulgelände, bei von der Schule gesponserten Veranstaltungen oder in Schulbussen oder vom Bezirk bereitgestellten Fahrzeugen befindet;

D. Wenn ein Schulbeamter aufgrund objektiver und nachvollziehbarer Tatsachen den begründeten Verdacht hat, dass ein Schüler ein Telekommunikationsgerät auf eine Weise verwendet, die gegen das Gesetz oder die Schulordnung verstößt, kann der Beamte das Gerät beschlagnahmen, das nur an die zurückgegeben wird Elternteil oder Erziehungsberechtigter des Schülers;

E. Durch das Mitbringen eines Mobiltelefons oder anderer elektronischer Geräte zur Schule oder zu von der Schule gesponserten Veranstaltungen stimmen der Schüler und seine Eltern/Erziehungsberechtigten der Durchsuchung des Geräts zu, wenn die Schulbeamten den begründeten Verdacht haben, dass solche Eine Durchsuchung wird einen Verstoß gegen das Gesetz oder die Schulordnung aufdecken. Der Umfang der Durchsuchung wird auf die dem Studierenden zur Last gelegte Verletzung beschränkt. Inhalte oder Bilder, die gegen staatliche oder bundesstaatliche Gesetze verstoßen, werden an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet;

F. Die Schüler sind für die Geräte verantwortlich, die sie in die Schule mitbringen. Der Distrikt ist nicht verantwortlich für Verlust, Diebstahl oder Zerstörung von Geräten, die auf das Schulgelände oder zu von der Schule gesponserten Veranstaltungen mitgebracht werden;

G. Die Schüler halten alle zusätzlichen Regeln ein, die von der Schule in Bezug auf die angemessene Verwendung von Telekommunikations- oder anderen elektronischen Geräten entwickelt wurden; und

Studenten, die gegen diese Richtlinie verstoßen, werden disziplinarischen Maßnahmen unterzogen, einschließlich Suspendierung oder Ausschluss.

Gymnasium

A. Alle Telekommunikations-/elektronischen Geräte dürfen während der Schulzeit nicht sichtbar sein oder betrieben werden. Lehrer können jedoch in ihren Klassenzimmern Ausnahmen von dieser Richtlinie gewähren, wenn die Verwendung zu Unterrichts- und/oder Bildungsbemühungen beiträgt. Telekommunikations-/elektronische Geräte dürfen nur vor und nach dem regulären Schultag sowie während der geplanten Mittagspause und zwischen den Unterrichtsstunden ausgestellt und/oder betrieben werden, es sei denn, es liegt eine Notsituation vor, die eine unmittelbare körperliche Gefahr mit sich bringt, oder eine Schulverwaltung genehmigt dies dem Schüler ansonsten;

B. Die Schüler verwenden Telekommunikationsgeräte nicht auf eine Weise, die die akademische Integrität gefährdet, die Lernumgebung stört oder die Datenschutzrechte anderer verletzt;

C. Die Schüler werden keine Bilder, Textnachrichten, E-Mails oder andere Materialien, die sexuell explizites Verhalten darstellen, wie in RCW 9.68A.011 definiert, in elektronischer oder anderer Form auf einem Mobiltelefon oder einem anderen elektronischen Gerät senden, teilen, anzeigen oder besitzen. während sich der Schüler auf dem Schulgelände, bei von der Schule gesponserten Veranstaltungen oder in Schulbussen oder vom Bezirk bereitgestellten Fahrzeugen befindet;

D. Wenn ein Schulbeamter aufgrund objektiver und nachvollziehbarer Tatsachen den begründeten Verdacht hat, dass ein Schüler ein Telekommunikationsgerät auf eine Weise verwendet, die gegen das Gesetz oder die Schulordnung verstößt, kann der Beamte das Gerät beschlagnahmen, das nur an die zurückgegeben wird Elternteil oder Erziehungsberechtigter des Schülers;

E. Durch das Mitbringen eines Mobiltelefons oder anderer elektronischer Geräte zur Schule oder zu von der Schule gesponserten Veranstaltungen stimmen der Schüler und seine Eltern/Erziehungsberechtigten der Durchsuchung des Geräts zu, wenn die Schulbeamten den begründeten Verdacht haben, dass solche Eine Durchsuchung wird einen Verstoß gegen das Gesetz oder die Schulordnung aufdecken. Der Umfang der Durchsuchung wird auf die dem Studierenden zur Last gelegte Verletzung beschränkt. Inhalte oder Bilder, die gegen staatliche oder bundesstaatliche Gesetze verstoßen, werden an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet;

F. Die Schüler sind für die Geräte verantwortlich, die sie in die Schule mitbringen. Der Distrikt ist nicht verantwortlich für Verlust, Diebstahl oder Zerstörung von Geräten, die auf das Schulgelände oder zu von der Schule gesponserten Veranstaltungen mitgebracht werden;

G. Die Schüler halten alle zusätzlichen Regeln ein, die von der Schule in Bezug auf die angemessene Verwendung von Telekommunikations- oder anderen elektronischen Geräten entwickelt wurden; und

H. Studenten, die gegen diese Richtlinie verstoßen, werden disziplinarischen Maßnahmen unterzogen, einschließlich Suspendierung oder Ausschluss.

Querverweise:

Vorstandsrichtlinie 2022 Elektronische Ressourcen

Vorstandsrichtlinie 3207 Verbot von Belästigung, Einschüchterung und Mobbing

Vorstandsrichtlinie 3241 Klassenzimmerverwaltung, Disziplin und Korrekturmaßnahmen

Vorstandsrichtlinie 4310 Beziehungen zu Strafverfolgungsbehörden, Kinderschutzbehörden und Bezirksgesundheitsbeamten

Angenommen: 21. August 2007

Überarbeitet: 3. Juni 2014

Überarbeitet: 15. August 2017

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