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3231 - Studentenunterlagen

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 3231

SCHÜLERAUFZEICHNUNGEN

Der Distrikt führt die Schülerunterlagen, die für die Bildungsberatung und/oder das Wohlergehen der Schüler, für einen ordnungsgemäßen und effizienten Schulbetrieb und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erforderlich sind. Alle Informationen, die sich auf einzelne Schüler beziehen, werden vertraulich und professionell behandelt. Der Distrikt wendet angemessene Methoden an, um sicherzustellen, dass Lehrer und andere Schulbeamte nur Zugang zu den Bildungsunterlagen erhalten, an denen sie ein berechtigtes Bildungsinteresse haben. Wenn Informationen gemäß Landes- und Bundesgesetzen veröffentlicht werden, sind die Bezirks- und Bezirksmitarbeiter von der zivilrechtlichen Haftung befreit, es sei denn, sie haben grob fahrlässig oder bösgläubig gehandelt.

Der Distrikt wird Aufzeichnungen in Übereinstimmung mit den aktuellen, genehmigten Versionen des Local Government General Records Retention Schedule (CORE) und des School Districts and Educational Service Districts Records Retention Schedule aufbewahren, die beide auf der Website des Außenministers veröffentlicht sind.

Schülerakten sind Eigentum des Bezirks, müssen Schülern und Eltern/Erziehungsberechtigten jedoch geordnet und rechtzeitig zur Verfügung stehen. „Elternteil/Erziehungsberechtigter“ umfasst das staatliche Ministerium für Sozial- und Gesundheitsdienste, wenn festgestellt wurde, dass ein minderjähriger Schüler unterhaltsberechtigt ist und in staatliche Obhut genommen wird. Ein Elternteil/Erziehungsberechtigter oder erwachsener Schüler kann alle Informationen in einer Schülerakte anfechten, von denen angenommen wird, dass sie ungenau, irreführend sind oder die Privatsphäre oder andere Rechte des Schülers verletzen.

Schülerunterlagen werden auf Anfrage an andere Schulbehörden weitergeleitet. Ein Highschool-Schüler kann dem Distrikt Vollmacht erteilen, die es potenziellen Arbeitgebern ermöglicht, die Zeugnisse des Schülers zu überprüfen. Die Zustimmung der Eltern oder eines erwachsenen Schülers ist erforderlich, bevor der Distrikt Schülerunterlagen an andere Stellen als an eine Schulbehörde oder -organisation weitergeben kann, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Der Superintendent oder Beauftragte legt Verfahren fest, die den Inhalt, die Verwaltung und die Kontrolle der Schülerunterlagen regeln.

Querverweise:
Vorstandsrichtlinie 2100 – Bildungschancen für Schüler, deren Eltern beim Militär sind
Vorstandsrichtlinie 3115 – Schüler, die von Obdachlosigkeit betroffen sind – Anmelderechte und Dienstleistungen
Vorstandsrichtlinie 3211 – Gender-Inclusive Schools
Vorstandsrichtlinie 3520 – Studiengebühren, Bußgelder und Abgaben
Vorstandsrichtlinie 4020 – Vertrauliche Kommunikation
Vorstandsrichtlinie 4040 – Öffentlicher Zugang zu Distriktunterlagen

Rechtliche Hinweise:
42 USC 11431 ff. McKinney-Vento Obdachlosenhilfegesetz
20 USC § 1232g Family Educational Rights and Privacy Act
CFR 34, Teil 99, Bestimmungen des Family Educational Rights and Privacy Act
RCW 28A.150.510 Übermittlung von Bildungsakten an DSHS – Offenlegung von Bildungsakten – Vereinbarungen zur Datenweitergabe – Umfassendes Anforderungsdokument – ​​Bericht.
RCW 28A.195.070 Zurückhaltung offizieller Transkripte – Übermittlung von Informationen
RCW 28A.225.151 Berichte.
RCW 28A.225.330 Einschreibung von Studenten aus anderen Distrikten – Auskunftsersuchen und dauerhafte Aufzeichnungen – Einbehaltene Zeugnisse – Immunität von der Haftung – Benachrichtigung von Lehrern und Sicherheitspersonal – Regeln
RCW 28A.230.120 High-School-Diplome – Ausstellung – Option, Abschlusszeugnisse zu erhalten – Hinweis
RCW 28A.230.180 Bildungs- und Karrieremöglichkeiten beim Militär, Zugang von Studenten zu Informationen zu und wann
RCW 28A.600.475 Informationsaustausch mit Strafverfolgungs- und Jugendgerichtsbeamten – Benachrichtigung von Eltern und Schülern.
RCW 28A.605.030 Aufzeichnungen über die Ausbildung von Schülern – Überprüfung durch die Eltern – Freigabe von Aufzeichnungen – Verfahren.
RCW 28A.635.060 Verunstaltung oder Beschädigung von Schuleigentum – Haftung des Schülers, Elternteils oder Erziehungsberechtigten – Zurückhaltung von Noten, Diplomen oder Zeugnissen – Suspendierung und Rückerstattung – Freiwilligenarbeitsprogramm als Alternative – Geschützte Rechte
RCW 40.24.030 Adressvertraulichkeitsprogramm – Anwendung – Zertifizierung
Kapitel 246-105 WAC Impfung von Kinderbetreuungs- und Schulkindern gegen bestimmte durch Impfung vermeidbare Krankheiten
Kapitel 392-172A WAC-Regeln für die Bereitstellung von Sonderpädagogik
Kapitel 392-182 Gesundheitsakten der WAC-Studenten
Kapitel 392-415 – WAC Secondary Education – standardisiertes High-School-Zeugnis
WAC 181-87-093 Versäumnis, die Übermittlung von Studentenakteninformationen oder Studentenakten sicherzustellen
WAC 392-121-182 Anforderungen an alternative Lernerfahrungen
WAC 392-122-228 Alternative Lernerfahrungen für jugendliche Schüler, die in Gefängniseinrichtungen für Erwachsene inhaftiert sind
WAC 392-500-025 Schülertests und -aufzeichnungen – Tests – Schriftliche Richtlinien des Schulbezirks
42 CFR § 2.14 Minderjährige Patienten
RCW 9.02.100 – Reproduktive Privatsphäre – Öffentliche Ordnung
RCW 70.02.220 Sexuell übertragbare Krankheiten – zulässige und obligatorische Offenlegungen
RCW 70.02.240 Psychiatriedienste – Minderjährige – Zulässige Offenlegungen
Kapitel 246-105 WAC Impfung von Kinderbetreuungs- und Schulkindern gegen bestimmte durch Impfung vermeidbare Krankheiten

 

Angenommen: 16. Juli 2002
Überarbeitet: 10.07.03; 04.16.13; 12.14.21; 04.18.23
Überarbeitet: 16. April 2024

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