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Suchrichtlinien und -verfahren

3205 - Sexuelle Belästigung von Studenten verboten

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 3205 (P)

SEXUELLE BESCHÄDIGUNG VON SCHÜLERN VERBOTEN

Dieser Bezirk setzt sich für eine positive und produktive Bildung frei von Diskriminierung, einschließlich sexueller Belästigung, ein. Diese Verpflichtung erstreckt sich auf alle Schüler, die an akademischen, pädagogischen, außerschulischen, sportlichen und anderen Programmen oder Aktivitäten der Schule beteiligt sind, unabhängig davon, ob dieses Programm oder diese Aktivität in einer Schuleinrichtung, in einem Schultransport oder in einer Klasse oder einem Schultraining an einem anderen Ort stattfindet.

Definitionen
Für die Zwecke dieser Richtlinie bedeutet sexuelle Belästigung unerwünschtes Verhalten oder Kommunikation sexueller Natur. Sexuelle Belästigung kann von Erwachsenen zu Schülern, von Schülern zu Schülern oder von einer Gruppe von Schülern oder Erwachsenen begangen werden und wird vom Bezirk untersucht, auch wenn der mutmaßliche Belästiger nicht zum Schulpersonal oder zur Schülerschaft gehört. Der Bezirk verbietet die sexuelle Belästigung von Schülern durch andere Schüler, Angestellte oder Dritte, die an Aktivitäten des Schulbezirks beteiligt sind.

Der Begriff „sexuelle Belästigung“ kann umfassen:
• Akte sexueller Gewalt;
• unerwünschtes sexuelles oder geschlechtsbezogenes Verhalten oder Kommunikation, die die schulische Leistung einer Person beeinträchtigt oder ein einschüchterndes, feindseliges oder beleidigendes Umfeld schafft;
• unerwünschte sexuelle Avancen;
• unerwünschte Bitten um sexuelle Gefälligkeiten;
• sexuelle Forderungen, wenn Unterwerfung eine ausdrückliche oder implizite Bedingung für den Erhalt eines Bildungsvorteils ist;
• sexuelle Forderungen, bei denen Unterwerfung oder Zurückweisung ein Faktor in einer akademischen oder anderen schulbezogenen Entscheidung ist, die eine Person betrifft.

Ein „feindliches Umfeld“ wurde für einen Schüler geschaffen, wenn sexuelle Belästigung schwerwiegend genug ist, um die Fähigkeit des Schülers, am Schulprogramm teilzunehmen oder davon zu profitieren, zu beeinträchtigen oder einzuschränken. Je schwerwiegender das Verhalten ist, desto weniger muss eine sich wiederholende Reihe von Vorfällen nachgewiesen werden. Tatsächlich kann ein einzelner oder isolierter Vorfall sexueller Belästigung ein feindseliges Umfeld schaffen, wenn der Vorfall ausreichend schwerwiegend, gewalttätig oder ungeheuerlich ist.

Untersuchung und Reaktion
Wenn der Distrikt weiß oder vernünftigerweise wissen sollte, dass sexuelle Belästigung ein feindseliges Umfeld geschaffen hat, wird er unverzüglich untersuchen, um festzustellen, was passiert ist, und geeignete Schritte unternehmen, um die Situation zu lösen. Wenn eine Untersuchung ergibt, dass sexuelle Belästigung ein feindseliges Umfeld geschaffen hat, ergreift der Distrikt umgehende und wirksame Schritte, die angemessen berechnet sind, um die sexuelle Belästigung zu beenden, das feindselige Umfeld zu beseitigen, ein erneutes Auftreten zu verhindern und gegebenenfalls seine Auswirkungen zu beheben. Der Distrikt ergreift im Rahmen seiner Zuständigkeit umgehende, gerechte und Abhilfemaßnahmen bei Berichten, Beschwerden und Beschwerden wegen angeblicher sexueller Belästigung, die dem Distrikt entweder formell oder informell zur Kenntnis gebracht werden. Der Distrikt ergreift diese Schritte jedes Mal, wenn dem Distrikt formell oder informell eine Beschwerde über angebliche sexuelle Belästigung zur Kenntnis gelangt.

Vorwürfe kriminellen Fehlverhaltens werden den Strafverfolgungsbehörden gemeldet, und mutmaßlicher Kindesmissbrauch wird den Strafverfolgungsbehörden oder dem Kinderschutzdienst gemeldet. Ungeachtet dessen, ob das Fehlverhalten den Strafverfolgungsbehörden gemeldet wird, wird das Schulpersonal umgehend untersuchen, um festzustellen, was passiert ist, und geeignete Schritte unternehmen, um die Situation zu lösen, sofern eine solche Untersuchung eine laufende strafrechtliche Untersuchung nicht beeinträchtigt. Eine strafrechtliche Untersuchung entbindet den Distrikt nicht von seiner unabhängigen Verpflichtung, sexuelle Belästigung zu untersuchen und aufzuklären.

Die Beteiligung an sexueller Belästigung führt zu angemessenen Disziplinarmaßnahmen oder anderen angemessenen Sanktionen gegen beleidigende Schüler, Mitarbeiter oder andere Dritte, die an Aktivitäten des Schulbezirks beteiligt sind. Jeder andere, der sich auf dem Schulgelände oder bei Schulaktivitäten an sexueller Belästigung beteiligt, erhält gegebenenfalls eingeschränkten Zugang zum Schulgelände und zu den Aktivitäten.

Vergeltungsmaßnahmen und falsche Anschuldigungen
Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die eine Anzeige wegen sexueller Belästigung erstatten oder Zeuge einer Beschwerde sind, sind verboten und führen zu angemessenen Disziplinarmaßnahmen. Der Distrikt ergreift geeignete Maßnahmen, um die beteiligten Personen vor Vergeltungsmaßnahmen zu schützen.

Es verstößt gegen diese Richtlinie, wissentlich falsche Behauptungen über sexuelle Belästigung zu melden. Personen, bei denen festgestellt wird, dass sie wissentlich falsche Anschuldigungen melden oder bestätigen, unterliegen angemessenen Disziplinarmaßnahmen.

Verantwortlichkeiten des Personals
Der Superintendent entwickelt und implementiert formelle und informelle Verfahren für die Entgegennahme, Untersuchung und Lösung von Beschwerden oder Berichten über sexuelle Belästigung. Die Verfahren umfassen angemessene und zeitnahe Fristen und beschreiben die Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter im Rahmen dieser Richtlinie.

Jeder Schulangestellte, der Zeuge sexueller Belästigung wird oder einen Bericht, eine informelle Beschwerde oder eine schriftliche Beschwerde über sexuelle Belästigung erhält, ist dafür verantwortlich, den District Title IX oder den Civil Rights Compliance Coordinator zu informieren. Alle Mitarbeiter sind auch dafür verantwortlich, Beschwerdeführer zum formellen Beschwerdeverfahren zu leiten.

Berichte über Diskriminierung und diskriminierende Belästigung werden an den Koordinator für die Einhaltung von Titel IX/Bürgerrechten des Distrikts weitergeleitet. Meldungen über Diskriminierung oder Belästigung aufgrund einer Behinderung werden an den Distriktkoordinator für Abschnitt 504 weitergeleitet.


Hinweis und Schulung
Der Superintendent entwickelt Verfahren zur Bereitstellung altersgerechter Informationen und Schulungen für Distriktmitarbeiter, Schüler, Eltern und Freiwillige in Bezug auf diese Richtlinie und die Erkennung und Verhinderung sexueller Belästigung. Die Erkennung und Prävention von sexueller Belästigung und die Elemente dieser Richtlinie werden mindestens in die Schulung von Personal, Studenten und regulären Freiwilligen aufgenommen. Diese Richtlinie und das Verfahren, einschließlich des Beschwerdeverfahrens, werden in jedem Bezirksgebäude an einem Ort ausgehängt, der Mitarbeitern, Schülern, Eltern, Freiwilligen und Besuchern zur Verfügung steht. Informationen über die Richtlinien und Verfahren werden in jedem Schulgebäude deutlich angegeben und gut sichtbar ausgehängt, jedem Mitarbeiter zur Verfügung gestellt und in jedem Schüler-, Mitarbeiter-, Freiwilligen- und Elternhandbuch wiedergegeben. Solche Mitteilungen werden den Titel-IX-Koordinator des Distrikts identifizieren und Kontaktinformationen, einschließlich der E-Mail-Adresse des Koordinators, enthalten.

 

Querverweise:
Vorstandsrichtlinie 3207 Verbot von Belästigung, Einschüchterung und Mobbing
Vorstandsrichtlinie 3210 Nichtdiskriminierung
Vorstandsrichtlinie 3240 Verhaltenserwartungen von Schülern und angemessene Sanktionen
Vorstandsrichtlinie 3241 Klassenzimmerverwaltung, Disziplin und Korrekturmaßnahmen
Vorstandsrichtlinie 5010 Nichtdiskriminierung und Affirmative Action
Vorstandsrichtlinie 5011 Sexuelle Belästigung von Distriktmitarbeitern verboten

Rechtliche Hinweise:
RCW 20 USC 1681-1688
WAC 392-190-058 Sexuelle Belästigung
RCW 28A.640.020 Verordnungen, Richtlinien zur Beseitigung von Diskriminierungen – Anwendungsbereich – Richtlinien zu sexueller Belästigung

Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002
Überarbeitet: 7. Oktober 2003
Überarbeitet: 1. November 2016
Überarbeitet: 17. November 2020

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